ZitatWir haben soeben ein Gespräch mit AMD geführt und weitere Informationen zu diesem Thema erhalten: Die Garantie erlischt nicht zwangsläufig sondern nur im Falle einer Boxed-CPU. Wird hier an Stelle des Pads auf Paste gesetzt, erlischt die ansonsten drei Jahre währende Garantie. Beim Kauf einer sog. "Tray CPU" hat der Einsatz von Wärmeleitpaste keinerlei Bedeutung. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint uns der Schritt wesentlich logischer, als ein noch gestern angenommener, pauschaler Garantieverlust. Da AMD mit den Boxed-CPUs ein Wärmeleitpad mitliefert - der reibungslose Betrieb der CPU innerhalb der Spezifikationen also sichergestellt ist - kann man durchaus jegliche Veränderung des Originalproduktes (und hierzu zählt somit auch das Wärmeleitpad) als nicht erlaubte Änderung des Betriebszustandes werten: Garantieverlust. Diese Politik ist rechtens und folgt durchaus marktüblichen Statuten. Auch Autoherstellter lassen zumeist die Werksgarantie verfallen, sollte der Motor nicht mit den zugelassenen Schmierstoffen versorgt worden sein. Sollte bei einer Boxed-CPU jedoch auf Paste gesetzt werden, geschieht dies zumeist eh mit dem Hintergedanken, die CPU gehörig zu übertakten. Hier wäre die Garantie ohnehin erloschen.
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