Zur Richtigstellung:
Bundesgerichtsentscheid in Sachen GPS Radarwarnungen
Das Bundesgericht hat in Sachen GPS - Radarwarngeräte ein erstes Urteil gefällt und im konkreten Fall ganz offensichlich das Hauptanliegen von Bundesrat Leuenberger, nämlich dessen umstrittenes Projekt „Via secura" durch Bussengelder zu finanzieren, unterstützt. Das Urteil verletzt nach Ansicht von der Radar - Info- Zentrale, nach einer ersten Lesung das bestehende Recht klar aus folgenden Gründen:
1. Der Amigo war bis Ende 2006 unumstritten legal. Das Bundesgericht hat in einem Entscheid aus dem Jahre 1977 klargestellt, dass die Warnung vor Radarmessungen nicht strafbar ist und fiskalische Gründe für die Frage der Warnung keine Rolle spielen dürfen. Darauf haben sich die Schweizer seither verlassen und stehen nun durch die Verletzung der eigenen Vorgaben durch das Bundesgericht im Regen. Ein weiteres Beispiel dafür, dass sich die Schweizerbürgerin und der Schweizerbürger immer weniger auf staatliche Aussagen abstützen können. Die Rechtssicherheit verabschiedet sich aus der Schweiz.
2. Das Bundesamt für Strassen hat im Januar 2007 eigenmächtig und unter Verletzung des Grundsatzes, wonach keine Strafe ohne klare gesetzliche Grundlage ausgesprochen werden darf, die Erweiterung der „verbotenen Radargeräte" verfügt. Die Eigenmacht von Bundesämtern wird mit diesem Urteil weiter zunehmen und die Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz werden mit noch mehr Verboten auf anderen Gebieten konfrontiert werden.
3. Der „Amigo" ist seit Beginn 2007 kontinuierlich weiterentwickelt worden. Das im Urteil des Bundesgerichtes erwähnte Gerät, das anfangs 2007 erworben worden ist, hat mit dem heutigen „Amigo" überhaupt nichts mehr zu tun. Das heute vertriebene Gerät weist den Benutzer lediglich auf unfallträchtige Strassen und Einrichtungen hin, so z. Bsp. auch auf Schulen und Kindergärten.
4. Gemäss http://www.roadcross.ch/, einer Organisation, die durch Angehörige von Opfern eines Rasers ins Leben gerufen worden ist, hat der „Amigo" schon mit seinem alten Inhalt die Verkehrssicherheit erhöht, damit Menschenleben gerettet. Roadcross nutzte die Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
5. Die Untersuchung eines angehenden Kantonspolizisten hat gezeigt, dass die Warnung vor fest installierten Geschwindigkeitsmessgeräten die Unfälle an einem konkreten Standort von 107 auf deren 2 pro Jahr reduziert hat. Die Kenntnis von Standorten fest installierter Radarmessgeräten verhindert somit Unfälle, aber nur dann, wenn die Standorte den Verkehrsteilnehmerinnen und - teilnehmern bekannt sind. Das zeigt auch die Tatsache, dass der Staat selbst an exponierten Stellen auf Radarmessungen hinweist.
6. Der Beschwerdeführer vor Bundesgericht ist im konkreten Fall dabei zu prüfen, ob er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Verletzung des Legalitätsprinzips anrufen wird.
Die erste Analyse des bundesgerichtlichen Urteils zeigt, dass die erwähnten Zusammenhänge von den Bundesrichtern entweder nicht erkannt worden sind, oder nicht erkannt werden wollten. Damit stehen sie im Gegensatz zu zahlreichen erst- und zweitinstanzlichen Gerichten in der Schweiz. Richterinnen und Richter in den Kantonen Graubünden, Thurgau, Luzern, Bern und Schaffhausen haben die Verletzung des Gesetzes durch das ASTRA bejaht und rechtskräftig zugunsten der Schweizer Bürgerinnen und Bürger entschieden.
Eine Anzeige des ASTRA gegen die Vertreiber (Radar-Info-Zentrale) des „Amigo" hat sich ebenso in Luft aufgelöst, da die zuständige Richterin die willkürliche Erweiterung der angeblich illegalen Geräte für unzulässig erklärte und damit die Angeklagten frei sprach. Damit ist der Vertrieb und die Herstellung des Gerätes im Sinne des Art. 57b SVG zulässig, dessen Gebrauch nach dem sehr dürftig begründeten Urteil des Bundesgerichtes angeblich nicht.
Die Radar-Info-Zentrale wird das bundesgerichtliche Urteil in den kommenden Tagen eingehend analysieren. Sollte sich dabei Handlungsbedarf abzeichnen, was infolge der Tatsache, dass der alte „Amigo" mit dem von Bundesgericht beurteilten „Amigo" nichts mehr zu tun hat, wenig wahrscheinlich ist, werden die entsprechenden Schritte unternommen. Die Radar-Info-Zentrale wird sie weiter orientieren