Z.B. einen Anstrich musst du eh nicht bezahlen, der ist schon vor 4 Jahren amortisiert gewesen. Manchmal sinds auch 10 jahre, aber auch das ist ja kein Problem, da du 12 Jahre drin gewohnt hast.
Wenn du nun z.B. grad beim Einzug ne nagelneue Küche reingebaut bekommen hättest und da was kaputt gegangen ist was gemäss Lebensdauertabelle 25 Jahre halten sollte, musst du dann 13/25 von der Reparatur/Ersaz und Einbau bezahlen, da die Küche noch 13 Jahre hat abzüglich deiner 12 Jahre, bis sie amortisiert wäre. War die Küche hingegen schon vor deinem Einzug 13 Jahre drin, musst du nichts bezahlen, wenn was kaputt wäre.
Aber ohne Abnahmeprotkoll...weiss nicht wie da die Lage ist...
Mein Beispiel:
Unser Vermieter hatte gewechselt und als wir ausgezogen sind hat der neue uns ausquetschen wollen, leider war die Hütte die er gekauft hatte 25 Jahre alt und da ist praktisch alles verjährt. Wollte zuerts sogar die Türen flicken lassen (nur kleine Dellen drin und so) auf unsere Kosten, da habe ich der Mobiliar angerufen (Unsere Hausratsversicherung) und die haben jemanden vorbeigeschickt, der dem neuen Besitzer ziemlich die Leviten gelesen hat.
Eben, ab 8 Jahren ist z.B. der Wandanstrich amortisiert, ab 25 Jahren die Türen und die Küche in unserem Fall. Im Prinzip könntest du mit dem Vorschlaghammer n loch in die Türe machen und sie können dir nichts anhaben, da es eben amortisiert ist und du 0/25 bezahlen musst.