ATi verkürzt Garantiezeit für Desktopkarten

  • Die ständigen Verspätungen des R520 haben ATi unter den eigenen Kunden bereits Sympathien gekostet. Durch eine Verkürzung der Garantiezeit sowie die Verknüpfung der Garantie mit einer Registrierung des gekauften Produkts gewinnt man da sicher keine weiteren Sympathien, doch genau dies ist seit Anfang September der Fall.


    Bislang betrug die Garantiezeit für Herstellungsmängel je nach Produkt zwischen einem und fünf Jahren und eine vorherige Registrierung war nicht notwendig.



    Von mir aus gesehen ein riesen Fehler von ATi. Viele eingefleischte ATi-Fans werden jetzt sagen, na und muss man ja bei WinXP schon lange....
    Falsch! Ein Stück Hardware registrieren zu müssen um überhaupt Garantie (Support wäre noch zu verzeihen) zu erhalten, finde ich persöhnlich unter aller Sau.



    Hier der ganze Artikel @ Computerbase

  • Ähm, was gibts bitte schön von Ati direkt noch zu kaufen? Karten von Drittherstellern unterliegen auch den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers, und das war schon immer so....

    "It really is as useful as a snooze button on a smoke alarm" Jeremy Clarkson


    "Wennsd den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wennsd ihn nur hörst, hast übersteuern" Walter Röhrl

  • Bei SW muss man sich auch schon fragen, warum diese Registriererei, aber SW kannst du halt relativ einfach kopieren.


    Finde es auch nciht gut, dass man sich bei ATI in Zukunft reggen muss.


    Die Sache mit der verkürzten Garantiezeit interessiert mich nicht so stark. Wenn 1 Jahr Garantie drauf ist reicht mir das. Grakas gingen jedenfalls bei mir nicht nach 2 oder 3 Jahren kaputt. Einmal war eine gleich zu Beginn fehlerhalft. Eine andere nach 2 Monaten oder so.


    Die Frage ist jetzt, ob die Preise dadurch billiger werden, aber imo eher nicht

  • Die Dritthersteller haben da nochmals ganz andere Verträge mit Ati, die müssens ich ja auch nicht jedesmal registrieren :D
    Das bezieht sich wirklich nur auf die Built by Ati-Sachen. Ausserdem kann ich mir seehr gut vorstellen, dass diese Klausel hier und in DE schlichtweg ungütlig ist und sich nur auf Kanada und die USA bezieht. Glaube nicht, dass das hier gesetzlich durchgehen würde, und der Onlineshop von Ati liefert eh nicht hierher.

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  • Worauf bezieht sich dein Post, brain?

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  • Doch, BBA Produkte gibts im Online Shop von Ati selber. In der Schweiz habe ich sonst nur noch Mac-Produkte von Ati selber gefunden.
    Was nicht in den Einzelhandel geht (sprich OEM Ware und Karten für Fremdhersteller) unterliegt wie erwähnt anderen Bestimmungen.

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  • Auch wenn ein Dritthersteller ein Produkt mit Ati Chip drauf verkauft, ist er selber für die Garantie bzw. Gewährleistung gegenüber den Kunden verantwortlich. Er verkauft ja das Produkt unter seinem Namen. Somit sind auch seine Bestimmungen die, die für den Kunden gültig sind.
    Der Dritthersteller kann natürlich nachher selber noch bei Ati anklopfen, falls der Defekt auf sie zurückzuführen ist, aber der Kunde wird davon nix mitkriegen.
    Bei BBA hingegen kann Ati selber schalten und walten wie sie wollen, weil sie nachher auch unter der Marke Ati verkauft werden. Und deshalb gelten diese Vorschriften nur für diese Produkte.

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  • Zitat

    Original von br@insc@n
    Also mit "DIESE GEWÄHRLEISTUNG GILT FÜR PRODUKTE VON ATI TECHNOLOGIES INC. ("ATI")" ist BBA gemeint oder wie? Ich denke es heisst einfach allg. Produkte von verschiedenen Hersteller die halt ihrerseits ATI-Produkte einsetzen *confusing*



    Wenn du eine Grafikkarte von HIS kauft, von wem ist dann die GraKa?
    Von HIS, genau!


    einer, oder 2, 3 Chips drauf sind von Ati. Das ist alles. Das Produkt ist trotzdem nicht von Ati sondern von His.


    Sonst würde die CPU Garantie ja auch für ein ganzes Notebook gelten oder sowas^^
    (Notebook mit AMD Prozessor z.B. -> Notebook nicht von AMD sondern von wem anders).


    cya

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