hi leute,
ja ich habe mir einen neuen lernfahrausweis bestellt für die kategorie A1 da ich bei minem alten die prüfung machen wollte aber die ja im winter keine prüfungen abnehmen und ich erst ein termin im märz hatte und mein lernfahrausweis schon im februar abläuft klappt das ned...
da habe ich eben einen neuen bestellt und auf die gemeinde gebracht. jetzt habe ich einen brief von der polizei bekommen weil beim 2. lernfahrausweis wickeln die diese sachen irgendwie ab...
und ja steht alles einwenig drin von wegen rechten usw.
Zitat:
Das Nichtabsolvieren oder Nichtbestehen der Führerprüfung während der Gültikeit führt zur Verweigerung eines weiteren Lernfahrausweises. Eine erneute erteilung müsste von einer positiven verkehrspsychologischen Eignungsuntersuchung abhängig gemacht werden (Art. 11b Abs. 1 lit. b VZV) Die kosten gehen zu ihren Lasten.
-so nun meine Frage ich werde die Prüfung ned machen weil ich auch am Autolernfahrausweis bin und die Kat. A1 ned benötige. Aber was ist wenn ich einen weiteren Lernfahrausweis z.B Für eine grössers Motorad möchte brauche ich dann den psychologischen zeugs da oder zählt das nur für die Kat.A1??
thx and greetz