ZitatAlles anzeigenOriginal von BLJ
sind, je nach Betreibungsamt, Kanton etc., ungefähr 80.- bis 120.- für das ausstellen der Betreibung, wenn ich mich recht erinnere.
Aber eben, das ist ja erst der Anfang. Wenn Rechtsvorschlag erhoben wird, muss der Gläubiger zuerst bezahlen (für das Verfahren, etc., Abklärungen). Geht dann schnell so auf 1k hinzu, muss ma meine Eltern fragen, die haben da (leider) ziemlich viel Erfahrung damit (als Gläubiger ).
cya
sorry, aber ich weiss nicht was ihr immer mit so horrenden Betreibungsgebühren habt.... ich weiss ja nicht was die Leute euch schulden aber schaut mal hier
http://www.reinach.ch/xml_1/In…lication/d7/d144/f177.cfm
hier nochmals schwarz auf weiss: http://www.schuldenhotline.ch/betreibungskosten.php
das sind reine Betreibungskosten, also wenn man einen Anwalt oder sonstwer einschaltet um die Arbeit zu erledigen wirds natürlich massiv teurer Aber ne Betreibung alleine ist nicht so teuer.