ÜK selber zahlen?

  • Das Gesetz sagt IHMO nichts über die Kurskosten aus, sondern nur über die Spesen (also Art. 3). Aber trotzdem, der Betrieb zahlt die. Wende dich sonst direkt an i-CH, die können das auch regeln.

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  • Zitat

    Original von DarkLordSilver
    Das Gesetz sagt IHMO nichts über die Kurskosten aus, sondern nur über die Spesen (also Art. 3). Aber trotzdem, der Betrieb zahlt die. Wende dich sonst direkt an i-CH, die können das auch regeln.



    lesen bildet... musst ja nur Freak's link, gepostet heutemorgen 10 vor 10, anklicken:


    http://www.admin.ch/ch/d/sr/412_101/a21.html


    Art 21, Absatz 3:


    Zitat

    Der Lehrbetrieb trägt die Kosten, die der lernenden Person aus dem Besuch der überbetrieblichen Kurse und vergleichbarer dritter Lernorte entstehen.


    da is übrigens auch die Anfahrt gerechnet, also der Lehrbetrieb zahlt so viel dazu, wie man MEHR als sonst bezahlen müsste, ergo, bei mir war das bspw. mal der Weg von Luzern nach Ennetbürgen. Der Lehrlingsbildungs-chef (160 Lehrlinge, jaja), hat er gesagt, er müsse es bezahlen.. und der hätte es glaub nicht bezahlt wenn er es nicht hätte tun müssen ^^



    EDIT:


    Zitat

    Aber eben: Alles an Kursen muss ein Betrieb nicht bezahlen: Im KV z.Bsp. muss man seit einigen Jahren einen obligatorischen, 2-wöchigen Sprachaufenthalt in Frankreich im 1. od. 2. Lehrjahr machen (Bin mir nicht ganz sicher ob 1. od. 2. LJ) und einen obligatorischen 2-wöchigen Sprachaufenthalt in England im 3. Lehrjahr. Diese Sprachaufenthalte kosten je 2'500 CHF, ohne Taschengeld einzurechnen. Diese total 5'000 CHF muss der Betrieb nicht bezahlen und machen auf die wenigsten. So musste meine Verlobte z.Bsp. damals während der Ausbildung diese Kosten selber tragen, weil auch die Eltern sie nicht unterstützen wollten (Ich weiss, laut Gesetz müssten sie, aber was will man machen? Eltern anzeigen?).


    Habe ja auch die Lehre im Kt. Luzern gemacht. Informatik-Pilotlehrgang halt. Anyway, bei uns gab's auch n 'obligatorischen' England-Sprachaufenthalt. obligatorisch? ne, wie später rauskam war das nur Gefasel der Lehrerin, von wegen es ist im Lehrplan und ihr müsst mitkommen. Ich wäre mir echt nicht sicher, ob man tatsächlich mitgehen muss bei Sprachaufenthalten @KV.


    anyway, die sind eh ziemlich für den Arsch 2 Wochen für 2000 Franken ist einfach himmel trauriges PLV. Da würden die es besser unterstütezn wenn die Lehrlinge selber wohin gehen. Ich hab mich da bspw. wegen Alternativen @ Malta erkundigt:
    50% in die Schule (jeden Morgen) und Nachmittags ans leer. Klasse von 6 Personen, und (vermutlich) spricht da keiner Deutsch. vs. 100% Schule im verregneten England bei ner 20 Pers. Klasse - genau die selbe wie @ home. Mein Variante wäre 400.- billiger gewesen, 300% geiler und mindestens 50% effektiver.... da lob ich mir die Bildung ;-)

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  • also die ÜK selber soltlen bezahlt werden jedoch evt nicht das Essen oder gar die Übernachtung wie bei mir.


    Schulmaterial zahle ich auch selber...


    schluss endlich kommt es drauf an was im Vetrag steht...


    MfG

  • ich habe dazumals im allgemeinbildenden unterricht so ein büchlein "lehrling du hast auch rechte" bekommen. dort drin waren sehr viele gesetze und tipps und tricks drin! Das kann ich allen Lehrlingen empfehlen!


    Das Büchlein kann man hier bestellen:
    http://www.gewerkschaftsjugend.ch/dt/bestellungen.php
    Aber euer ABU Lehrer sollte das auch haben!


    Ich würde die ÜK nie und nimmer aus der eigenen tasche bezahlen. da würde ich sofort zum amt für berufsbildung gehen und dort reklamieren. Jeder Lehrbetrieb hat gewisse Auflagen die sie erfüllen müssen, so wie du jeden Tag pünktlich zur Arbeit erscheinst, hat auch die Firma gewisse Pflichten die sie einhalten muss!


  • Danke gleichfalls ...


    Zitat

    aus dem Besuch der überbetrieblichen Kurse und vergleichbarer dritter Lernorte entstehen


    Was ist das wohl, Spesen oder Kurskosten?

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  • Das es für nen Arsch ist, da bin ich absolut einverstanden mit dir. ;-)


    Ich habe mein Business-English-Diplom bei der Berlitz-School gemacht in Luzern: Das ist nen Lehrgang wo du 2 Monate lang jeden Nachmittag 4h in der Schule sitzt. Klassen sind max. 6-8 Leute und es wird nur Englisch geredet, das auch, wenn du miteinander und mit der Lehrerin nachher noch eins trinken gehst. So lernt man vieles. Leute, die einen Englischkurs alla "Ich gehe 1 mal pro Woche in die Klubschule" sind nachher diese Leute über die wir uns auch in der Schweiz schlapplachen weil 60% der Wörter nicht stimmen und der Akzent einfach herrlich ist. :gap


    Jup, es sind beide obligatorisch, weil sie im KV danach Arbeiten darüber schreiben müssen. Jedoch nur in der normalen 3-jährigen Lehre. Ist aber möglich (Da bin ich mir nicht ganz sicher), dass man es nur im Profil E machen muss (beim dreijährigen KV zwei Varianten: B und E: B = Basisausbildung (Heisst vorallem: Weniger Sprachen) und E = Erweiterte Grundbildung (Mit alles mit scharf ;-)).

  • Zitat

    Original von Freak
    https://www.i-ch.ch/ctdoc/d/Bildungsplan%20deutsch%20R1.pdf


    hier nochmals ein link...sogar von i-ch für dls. üks sind obligatorisch und müssen von der lehrfirma bezahlt werden. da gibts nichts dran zu rüteln und hebeln...das ist einfach so...


    Sag ich ja ... hallo?


    Die Lehrfirma erhält aber je nach Kanton oder Verband noch Zuschüsse....

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