Signalisationsverordnung Art 26. Abs 2:
Das Signal «Überholen für Lastwagen verboten» (2.45) untersagt den Führern von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3,5 t übersteigt, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen; vom Verbot ausgenommen sind Gesellschaftswagen.
DU BIST DER HIER DER STRASSENCLOWN!!!
Er darf überhohlen, dein Handeln erfüllt jedoch den Tatbestand der Nötigung! Sofern du ihn Absichltich am Überholen gehindert hast.
Ich hasse Leute, die Elefantenrennen hassen, selber aber noch nie Lastwagen gefahren sind und damit nicht wissen wovon sie Reden.
Ich hasse ebenfalls Leute, die das Gefühl haben auf der Strasse andere Erziehen zu müssen! Das geht dich doch einen Scheiss an ob er überholt oder nicht.