Beiträge von Sinclair

    Habe Herrn Seidel kontaktiert...
    Mal sehen ob ich eine Antwort bekomme.. bis dahin lasst doch Worte wie Konkurs, Saftladen etc...

    Zitat

    Original von ruffy91
    Ist ja nichts illegales?



    Nochmals: Es verstösst eventuell gegen Sony AGB's, wenn eine PSP geflashed wird. In unseren Augen kann er sie flashen, verbrennen, dem Nikolaus schenken etc.. es verstösst nicht gegen unsere Forenregel.


    Wenn aber auf dem Memorystick illegale Kopien sind, dann verstösst das gegen das Urheberrecht und somit gegen Punkt 2.9


    Da keine Kopien angepriesen wurden, gehen wir von der Unschuld aus und lassen den Thread so stehen :)

    Also noch einmal, bei Shops welche Sätze schreiben "wir können liefern wann es uns passt", dass ist ganz einfach kaufmännischer Dünnpfiff.
    Stellt euch vor, jede Firma würde so handeln, komm ich nicht heute, dann halt morgen. Die Schweiz wäre glaubs immer noch mit Kutschen unterwegs und würde Abakuse statt PC's verwenden.
    Also solche AGB Zusätze immer _NICHT ANERKENNEN_. Wenn der Shop einen Rückzieher macht, woanders einkaufen. Es gibt genügend Shops in Europa die wissen wie man Kundenzufriedenheit schreibt. Aus der Sicht des Shops muss man aber auch zugegeben, es gibt genügend Kunden, die wegen 2 Fränkli ein Riesentheater machen oder sich gleich als Goldpartner aufführen, wenn einmal was für 100 Franken bestellt wurde.


    Ok zu dem Fall oben.


    Wenn man etwas bestellt (wessen an Lager sein soll) und es nicht geliefert bekommt, setzt man die Lieferfirma in VERZUG (Nachfrist 3 Wochen). Wenn danach nicht geliefert wird, wird gemahnt (muss nicht sein) oder sofort der geschuldete Geldbetrag (inkl. Zinsen, Porto, Kosten Behörden) mittels Zahlungsbefehl eingefordert (Gerichtsstand in den AGB's zählt als Wohnort). In der CH gilt beim Fahrniskauf immer noch ZUG UM ZUG. Kein Lieferant kann sich hinter dem Schritt Lieferung verstecken und diesen dauernd rauszögern.


    EDIT: Bitte bei Problemen schriftlich (keine Mails) kommunizieren. Das macht die Sache einfacher vor Gericht im Falle von Rechtsvorschlägen etc.


    Edit again:
    Grundsätzliches zur Bestellung (nicht zum Fall oben):
    Wenn man was bestellt kann man nicht einfach zurücktreten vom Vertrag, das geht nur über Haustürgeschäfte oder wenn der Verkäufer auf den potentiellen Kunden ZUGEHT (Messe z.B.). Ansonsten gilt kein Rücktrittsrecht. Wenn jetzt speicher-shop.ch das trotzdem anbietet und dafür 50.-- Franken verlangt, ist das aus meiner Sicht i.O. und legitim. Denn 50.-- CHF administrativen Aufwand z.B., kann ich relativ schnell erzeugen. Von daher also alles ok aus meiner Sicht.

    Meine Quelle....


    Ich wurde grad entjungfert! Das erste mal sah ich einen 4 Minuten Abstand Push...


    Lasst es bitte, ich bin gerne Jungfrau!


    2.7 Pushs / TTT / UP UP UP
    Ein Thread darf höchstens alle 3 Tage nach oben gepushed werden. Maximale Anzahl Pushs: 3. Dannach solltest Du sowieso Dein Angebot überdenken :)




    Sk4t3 0r d13!!!111


    E: guggi
    Ja lol sorry, war zuerst unsicher und deshalb auch der Jungfrau Spruch und nicht gleich die Peitsche :)

    Für 10 Fränkli im Monat willst du eine performante eCommerce Lösung laufen lassen? Ist das ned widersprüchlich?

    Nice Tigger...
    Bin um jeden jungendlichen froh, der schön Fit ist und meine AHV sichert... und nicht bloss rumsifft und Musicstar werden will... ehrlich!


    Mach doch bitte einen Offtopic Thread auf für die weiteren Fragen etc.. ist ja schliesslich ein interessantes Thema..


    Mit den 53 KG hättest aber schon die Hälfte von deinem Drückgewicht.. also für 215 ist das wirklich nen super Angebot..


    Ok, back to topic, RooWan möchte hier was verkaufen...

    Zitat

    Original von Xoood
    du willst uns aller ernstes erzählen, du fragst deine, bzw. ihre eltern um einverständnis ob du ihre tochter vögeln darfst?


    Mit dem passendem Outfit muss man gar nichts sagen..........


    Ich nehme an, weil der speicher-shop.ch ne Einzelfirma war. Bei einem möglichen Schadensfall haftet man bei der EF auch mit dem privat Vermögen. Möglicherweise deshalb der Wechsel zur anderen Rechtsform (GmbH).
    Ging alles sehr schnell, Auszug aus den AGB's vom Preisstern :)



    1.Vertragsgegenstand
    SPEICHER-SHOP.CH verkauft dem Kunden die, im Online Shop spezifizierten Waren zu den nachstehend aufgeführten Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB).

    Hi and welcome a board...! :)


    Bitte die allgemeinen Regeln lesen, damit klappts auch mit dem Verkauf..
    Have fun @tweaker.ch


    Speziell diese Punkte:


    Hinweise für den Verkäufer (Privat)


    2.1 Genaue Bezeichnung
    Ein Beschrieb wie: Verkaufe schnellen Pentium Prozessor! Ist für nix, hier lesen Computercracks mit, bitte GENAUE Bezeichnungen anbringen (Sockel, MHz, Stepping bei Prozessoren, MHz bey RAM etc)


    2.2 Preis
    Ein Preis muss IN JEDEM FALLE angegeben werden, Auktionen sind nicht erlaubt, Preisabweichungen könnt ihr per PM Absprechen. Eine Richtlinie findest Du möglicherweise unter http://www.toppreise.ch, zieh mind. 10% ab und Du bist im Rennen.



    2.5 Garantie
    Läuft noch Hersteller Garantie? Vorsicht, manch Hersteller gewährt nur dem Erstkäufer Garantie. Schliesst Du die Gewährleistung aus (schlecht)?