Zitat
Original von aixo
Mein Bruder hat Jahrgang 91, sprich er ist noch überhaupt und garnicht mündig, weder 16 noch 18.
Da hat er aber beschissen.. diesen Jahrgang kann man gar nicht eingeben.. nach BGB wäre er geschützt gewesen, da unter 18. Wie die Sache bei wissentlichen Falschangaben aussieht, 0 PLAN.
Jedenfalls, Mutti soll FAX schreiben
Sehr geehrte Damen bla bla
Wir haben Ihr Schreiben zur Kentniss genommen. Da unser Sohn die gesetzlichen Bestimmungen zum Vertragsabschluss nicht erfüllt, erklären wir den Vertrag als nichtig.
Zukünftigen Schadensersatzforderungen sehen wir gelassen entgegen.
Salve
Die SMS Familie
Ich würds so machen.. keine Ahnung obs richtig ist..reagieren solltest du aber (da hab ich mich zunächst getäuscht).