Beiträge von chaelli

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    Original von ruffy91
    Seit dem 1.1.13 ja nicht mehr bzw. ur unter Privatpersonen. Wenn du bei einem Autohändler ein Fahrzeug als Privat kaufst kann er die Gewährleistung auf min. 1 Jahr kürzen, nicht auf 0 wie bisher.


    Gemäss AGVS (Autogewerbeverband CH) kann man gestützt auf OR Art. 199 die Gewährleistung komplett ausschliessen....

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    Original von BLJ
    Ruffy, da hast du absolut recht, die Frage ist eben wie du sagst nur was der Richter als Verschleissteil anschaut und was nicht... ich finde die Unterscheidung schwierig....
    Und wann ein Verschleissteil wegen Mangel vor dem ordentlichen Verschleiss kaputt geht, und wann nicht.


    Bei Occasionsfahrzeugen kann die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden. Was auch die Regel beim Occasionskauf ist.

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    Laut 2 Strassenverkehrsämter in Florida, sei das so die einzige Art und Weise, an das Datum zu kommen. Ob das dann bei der MFK reicht, weiss ich noch nicht



    Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass nur der Kanton Schwyz CarFax als Datum der First Registration akzeptiert.


    Ansonsten hast du ja ziemlich alles zusammen. Bei der Beleuchtung wirds sicher noch Änderungen für eine Schweizer Zulassung geben. Stichwort oranges Standlicht etc.

    Noch ein kleiner Tip am Rande:
    Wenn du schon drüben bist, schau dass du ein offizielles Formular kriegst mit dem Datum der First Registration. Erspart dir bei der Zulassung unnötigen Aufwand (Ausser im Kanton Schwyz).


    Zitat

    Frag mich nicht was das Problem war


    Lärm? Beleuchtung? Crashtest-Bestätigung etc....

    Zitat

    Original von Lorward


    diese 5% entsprechen dann aber nicht den tatsächlichen Kosten für Klein- und Reinigungsmaterial... und selten wurde bei der Auftragserteilung versprochen, dem Garagisten Geld zu schenken!



    Natürlich kann nicht jeder Tropfen Bremsreiniger einzeln verrechnet werden, daher gibts den pauschalen Prozentsatz und mit schenken hat das nichts zu tun. Auch dieses "Klein- und Reinigungsmaterial" gibts für Garagisten nicht gratis.



    Ist nicht illegal.
    Wir verrechnen jeweils 5% des Betrages für die Arbeit (nicht Material) als Klein- und Reinigungsmaterial.

    Zitat

    Original von SneakBite


    Hatte aber noch nie einen Hagelschaden, aber bei einem Hagelschaden, der sich übers ganz Auto hinwegzieht, das würde ja einige Tausend CHF kosten, dies zu reparieren oder?


    Ne, die werden alle herausgezogen, geht ganz fix.
    Beim Landy Discovery meines Kumpels hats ebenfalls die Haube und das Dach verhagelt. Versicherung bezahlt Fr. 1'400.-. Wird bei Deinem ähnlich sein. Vielleicht noch 200-300 Fr. mehr wegen des Kofferdeckels...

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