Beiträge von Kangaroo

    Zitat

    Original von ReDiculum
    Ich denke Mofas sind etwas anderes als Motorräder oder Autos. Blätter für den Import usw beziehen sich wohl eher auf Töff und Auto.
    Wie bereits erwähnt würde ich beim Strassi anrufen und die Sache schildern. Ist ein 50ccm nehm ich mal an. Der darf ja dann auch nur 30kmh fahren mit einer gelben Nummer.


    rediculum
    Ja, ist ein 48.8 ccm. Das Problem ist halt, dass gemäss CH-Strassenverkehrsgesetz, es nicht als Mofa zugelassen werden kann, weil es keine Pedalen hat. In der CH muss ein Mofa aber zwingend mit Pedalen bewegt werden können. Somit bekomme ich eine Zulassung ausschliesslich als Kleinmotorrad. Gemäss Betriebshandbuch ist die V/Max auch 40 km/h. Ich könnte natürlich einen plombierten Zylinder montieren (mit CH12-Prägung), aber das Problem mit den Pedalen hätte ich immer noch. Und es gäbe dann ja immer noch keine Typengenehmigung dafür.


    Sinclair
    Danke für die Idee. Tatsächlich ist es so, dass wir es zuerst für eine Reparatur in die CH gebracht haben und damals 50/50 sicher waren ob es hier bleibt oder wieder zurück geht.

    Haha :gap
    Der Sattel ist nicht direkt der Tank. Der Tank ist aber unter dem Sattel.


    Infoseite STVA


    Fahrzeugimport


    Was ich nicht kapiere; Das Mofa ist nicht mehr eingelöst in Ungarn. Muss ich es jetzt zuerst in Ungarn einlösen, dann das Ding an irgendeine schweizer Grenze karren, die Einfuhrverzollung machen und dann sofort zum Strassenverkehrsamt ?


    Wie soll ich einen schweizerischen Versicherungsnachweis kriegen, wenn ich für das Ding nicht mal einen Fahrzeugsausweis habe ?


    Muss ich die CO2-Emissionen nachweisen ? Wie soll ich das machen ? Das Mofa wurde in den 80er Jahre hergestellt. Puch ist mittlerweile pleite gegangen und für diese Version des Puch X30-M gibt es keine CH-Typengenehmigung. Wenn ich aber das Mofa nach heutigen Abgasnormen testen lasse, erfüllt es die doch niemals (1:50 Mischbenzin)


    Wenn das Mofa nachweislich älter als 30 Jahre ist, muss ich dann immer noch die 1. Inverkehrssetzung nachweisen ? Und wieso sind die schweizer Behörden so scharf auf die 1. Inverkehrssetzung ?


    Wenn die ganze Aktion was kostet; scheissegal. Aber ich weiss nicht mal mehr, in welcher Reihenfolge ich hier vorgehen müsste.

    Meine Mutter hat in Ungarn einen Puch Mini Maxi gekauft. Prinzipiell ist es eigentlich ein Mofa mit dem Rahmen eines Puch X30 und dem Motor (E50) eines Puch Maxi. Und es hat Fussraster und einen Kickstarter.
    Somit müsste ich es in der Schweiz, soweit ich weiss, als Kleinmotorrad einlösen.


    Das Problem ist, dass der Puch eine ziemlich bewegte Geschichte hat.
    Baujahr ist zwischen 1984 – 87, ich kann es aufgrund Zusatzeinträgen in der Betriebsanleitung anhand der Rahmennummer auf diese Jahre eingrenzen, aber nicht genauer.


    Es wurde im Jahr 1991 von Osterreich nach Ungarn verkauft. 2009 hat es meine Mutter gekauft und hatte es 2009 und 2010 eingelöst. Für eine andere Inverkehrssetzung habe ich keine Unterlagen.


    Bei der Einreise in die Schweiz ging auch was daneben. Anstatt zu verzollen, winkte der Zöllner sie einfach durch. Sie hat sich nichts dabei gedacht und ist weiter gefahren.


    Und jetzt hab ich ein nicht anständig verzolltes, mit mangelnden Dokumenten ausgestattetes Kleinmotorrad in der Garage.


    Wie entwirre ich dieses Kuddelmuddel ?

    Ich war (mit Anhang) vor 3 Jahren auf Curaçao. Super-Klima, geiles Ambiente. Für Badeferien (aber speziell zum schnorcheln) super geeignet. Einige der schönsten Riffs weltweit.


    Die ABC-Inseln (Aruba, Bonaire, Curaçao) rühmen sich sowieso ihrer Strände und anscheinend haben Aruba und Curaçao zusammengenommen 365 Strände - für jeden Tag im Jahr Einen.


    Wir hatten ein Mietauto und das Hotel explizit NICHT in Willemstad gebucht. Die Wege sind kurz und in einer halben bis dreiviertel Stunde kann man alles auf der Insel erreichen. Als wir dort waren, haben wir uns ein paar Hotels angesehen, die wir zuerst buchen wollten, aber dann doch nicht haben. Gute Entscheidung. In Willemstad gibts quasi nur Bunker.


    Wir waren hier Das Riff St. Marie ist eh eins von den Schönsten zum tauchen und schnorcheln, wobei ich persönlich nur schnorchle.


    Der Christoffelpark (Nationalpark) ist auch sehr sehenswert, wenn man auf Natur steht.


    Wir haben auch eine Blue Curaçao-Distillerie besucht, wo man ihn auch Gelb, Grün, Rot und Weiss haben kann.


    Meiner Alterskategorie: Ü35 :D


    Brauche nicht mehr jeden Abend Party und mags lieber ruhig und gemütlich.


    Wir haben uns am Anfang etwas Sorgen gemacht, wegen Hurricane-Season, aber ide Hurricanes ziehen immer an Curaçao vorbei, weil es so nah am Festland liegt. Ansonsten hier klicken

    Hab noch zwei Linksys PLEK500.


    Homeplug AV2 Standard und Gigabit-Ports.


    Sind die deutschen Versionen mit Fixadaptern drauf für CH-Steckdosen.


    Gekauft bei Brack am 18.02.2014. NP = CHF 94.


    Würde sie für CHF 75 inkl. hergeben.

    Habe 'ne Roccat Kone XTD. Meine erste nicht-Logitech.


    Vorteile:
    Sehr genau dank extrem hoher DPI.
    Liegt sehr gut in der (grossen) Hand.


    Nachteile:
    Mausrad hat keinen Freilauf.


    Bin generell sehr zufrieden. Zumal Roccat anscheinen bei der Vorgängerversion mit Problemen beim Mausrad gekämpft hat. Die sind aber bei der XTD behoben.

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    Original von Angryhellfire


    Hat nen 85ccm Gillardoni 4 Klappmembran Satz drauf, Simonini Racing Auspuff, 21/21 Dellorto Vergaser, Lunge (nicht angeschlossen, da mehr Ausfallsicherheit wenn es mal zur Flucht käme xD).


    Du hast vergessen zu erwähnen, dass der Tank in 10 Min. leer ist :D


    Hier noch ein Bild von meinem:

    Zitat

    Original von BLJ


    Rechtlich magst du recht haben aber die Begründung ist hirnrissig:


    Soll denn die Ware weniger Wert sein, wenn ich sie vor dem Zoll auslade, die Transportkosten bezahlen, und dann wieder einlade? Die Transportkosten sind dann ja nicht 5000.- von China sondern vielleicht 1000.- von DE nach CH...


    Ich finde, du hast recht. Aber leider ist halt Recht und Gerechtigkeit nicht immer das selbe. Darüber zu spekulieren, was jetzt so oder so wäre, na ja, bringts das ? Darum, ich erklär gerne, wie es so abläuft und wie ich das gelernt hab und ich kann sagen, dass mir die gängige Praxis auch nicht immer vorteilhaft erscheint, aber spekuileren mag ich einfach nicht. Sorry.

    Zitat

    Original von caradhras
    Wieso wird das Porto eigentlich zum Gesamtwarenwert mitgezählt?


    Weil nicht der Warenwert am Abgangspunkt/im Ursprungsland für die Berechnung der Abgaben massgebend ist, sondern der Wert der Güter an der Schweizer Grenze. Somit sind immer Wert & Frachtkosten abgabepflichtig.


    Ist zwar eine andere Dimension, aber wenn du einen Überseecontainer von Hong Kong in die Schweiz transportierst, und sagen wir mal 100 Fernseher drin hast mit eine Warenwert von je CHF 2000, dann hast du einen Warenwert von total CHF 200'000.-. Aber die Frachtkosten sind nochmal zusätzlich CHF 5000.-. Somit beträgt der Wert der Ware frei schweizer Grenze total CHF 205'000.-. Somit ist der Wert jedes Fernsehers CHF 2050.- und nicht CHF 2000.-. (Für die Korinthenkacker, alle Angaben sind fiktional)

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    Original von ruffy91
    DHL kostet 35.- für die Vollverzollung, vereinfachte Verzollung wäre nur 18.- für Waren unter 500.-, wenn aber das Paket geöffnet wurde sinds 38.- (z.B. fehlende Rechnung aussen o.ä. oder einfach auf Verdacht.)


    Der Zoll kann aber auch jederzeit eine Besichtigung verlangen. Das nennt man dann Revision.

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    Original von mae
    Danke für die Antwort. Auch wenn ich lieber etwas anderes gelesen hätte.
    Kein Wunder, dass viele die Mühe auf sich nehmen Waren schwarz über die Grenze zu bekommen.


    Fairness ist was Anderes.


    Ja, ich denke mal, das dürfte der Grund sein, warum diese deutschen Paketempfangsstationen "ennet" der Grenze so boomen.

    Ich bin nicht ganz sicher, wie das bei DHL ist, aber zu meinen Zeiten als Spediteur war das so:


    Wenn Waren in die Schweiz eingeführt werden, müssen die verzollt werden. Sprich: ein Zolldeklarant muss der Ware die zugehörige Zolltarifnummer zuweisen, die Ware dem Zoll gegenüber deklarieren und anmelden. D.h. es muss schlussendlich die Arbeit des Zolldeklaranaten bezahlt werden. Wenn der Warenwert nicht bekannt ist, kann er geschätzt werden, nicht immer zum Vorteil des Kunden. Dann erhält die Firma den Zollbetrag und die Mehrwertsteuer auf Ihr Zollkonto bei der Oberzolldirektion belastet. Da sie damit ein eigentliches Kapitalrisiko eingehen, verlangen sie dafür eine Provision. Weil sie die Zölle/MWST schon für dich bezahlt haben, also für dich in Vorlage gehen, heisst das ganze Vorlageprovision.


    Schlussendlich besteht die Endrechnung aus den folgend Positionen:


    Arbeit des Deklaranten.
    Zoll
    MWST
    Benutzung des Zollkontos von DHL.


    Die CHF 38 sind wohl die Zollabfertigung durch den Deklaranten.
    Ware ist evtl. zollbefreit, kann ich nicht einschätzen.
    MWST auf den geschätzten Warenwert = CHF 9.50
    CHF 3 für die Vorlageprovision.


    Das einzige, was ich komisch finde sind die CHF 2 für Kontoführung. Welches Konto, bitteschön ? Ihr Zollkonto ? Dein Kundenkonto ? Was genau ?


    Aber schlussendlich, auch wenn es teuer ist, geht's hier mit rechten Dingen zu.