Ich bin nicht ganz sicher, wie das bei DHL ist, aber zu meinen Zeiten als Spediteur war das so:
Wenn Waren in die Schweiz eingeführt werden, müssen die verzollt werden. Sprich: ein Zolldeklarant muss der Ware die zugehörige Zolltarifnummer zuweisen, die Ware dem Zoll gegenüber deklarieren und anmelden. D.h. es muss schlussendlich die Arbeit des Zolldeklaranaten bezahlt werden. Wenn der Warenwert nicht bekannt ist, kann er geschätzt werden, nicht immer zum Vorteil des Kunden. Dann erhält die Firma den Zollbetrag und die Mehrwertsteuer auf Ihr Zollkonto bei der Oberzolldirektion belastet. Da sie damit ein eigentliches Kapitalrisiko eingehen, verlangen sie dafür eine Provision. Weil sie die Zölle/MWST schon für dich bezahlt haben, also für dich in Vorlage gehen, heisst das ganze Vorlageprovision.
Schlussendlich besteht die Endrechnung aus den folgend Positionen:
Arbeit des Deklaranten.
Zoll
MWST
Benutzung des Zollkontos von DHL.
Die CHF 38 sind wohl die Zollabfertigung durch den Deklaranten.
Ware ist evtl. zollbefreit, kann ich nicht einschätzen.
MWST auf den geschätzten Warenwert = CHF 9.50
CHF 3 für die Vorlageprovision.
Das einzige, was ich komisch finde sind die CHF 2 für Kontoführung. Welches Konto, bitteschön ? Ihr Zollkonto ? Dein Kundenkonto ? Was genau ?
Aber schlussendlich, auch wenn es teuer ist, geht's hier mit rechten Dingen zu.