Du kannst auch mit deinen CHF in EUR bezahlen, kostet einfach etwa 2.5% Gebühren...
Beiträge von ruffy91
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REKA mit % bekommt man normalerweise nur über den Arbeitgeber und nur begrenzte Anzahl.
Edit: Coop gibt den grössten nicht-Arbeitgeber Rabatt = 3%
siehe:
http://www.reka.ch/de/rekageld…kaufen-von-reka-geld.aspxHier hat man 5%, also immer noch mehr.
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Also ich wüsste jedenfalls nicht das so etwas passiert wäre, bei mir stand immer der korrekte Name.
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Dann gibt es noch Plugins oder gar andere Office-Suiten die "Real Time Colaborative Editing" erlauben, die kosten aber meistens mehr als ein Sharepoint ^^
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Achso, du hast von öffnen gesprochen ^^.
Speichern geht ab Office 2010 wenn die Dokumente auf nem Sharepoint oder auf SkyDrive liegen. -
Auf "schreibgeschützt öffnen" klicken?
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Ein AWG26 Kabel (0.4mm Durchmesser) gibt bis etwa 2.2A keine Probleme (ca. 25W bei 12V) dünner ist das Kabel auf keinen Fall.
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ReadyNAS Ultra 2 4TB (2x2TB) RNDU2220 bei Interdiscount für 349.-
http://www.interdiscount.ch/id…B_-_Serial_ATA/detail.jsf
Günstigster Konkurrenzpreis 665.-, 704.- bei digitec.Hab mir eins geholt und ist wirklich das beschriebene Produkt.
Wer also schon länger ein 2er NAS braucht/will unbedingt zuschlagen. -
Ja das ist Verify, und ja, wenn während des rebuilds ein UBE auftritt dann hast du den Salat, die Wahrscheinlichkeit, dass aber einfach während des Rebuilds eine 2. Platte aussteigt ist glaube ich grösser als 1:10^14.
Ohne Verify hast du noch das Problem, dass die Parity schon korrupt sein kann bevor eine Platte aussteigt, ein Rebuild ist dann unmöglich.
Das Problem hat man mit nem grossen SW-Raid, dann sinds eben nicht nur die 24h beim Rebuild wo ein UBE auftreten kann sondern auch noch die vergangenen x Monate. -
Dafür gibt es ja bei den meisten HW-Raid Controllern (vll. bei allen??) background data scrubbing/ patrol read/ etc.
Dabei wird die Parität laufend geprüft. Sollte als so ein URE auftauchen wird der innerhalb ein paar Stunden/Tage repariert. Das Problem beim Raid-5 ohne scrubbing ist, dass ein solcher URE unentdeckt bleiben kann, und dann wenn eine Platte ausfällt und die Parität auf einer anderen Platte ist defekt, kann beim rebuilden dann natürlich der entsprechende Sektor nicht mehr wiederhergestellt werden.Ich hab bei meinem LSI die entsprechende Funktion einfach auf der Standardeinstellung belassen (Medium) man kann die Funktion auch auf Off, Low oder High stellen.
Ich weiss das Intel und Dell diese Funktionalität auch bieten.Bei 3ware 9000er Controllern heisst die Funktion Verify
Ihr könnt Auto-Verify einschalten und dann einen Zeitplan dafür festlegen.Wikipedia dazu:
ZitatBackground scrubbing can be used to detect and recover from UREs (which are latent and invisibly compensated for dynamically by the RAID array) as a background process, by reconstruction from the redundant RAID data and then re-writing and re-mapping to a new sector; and so reduce the risk of double-failures to the RAID system.
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Vorallem lohnt es sich wenn man bei Warenwert über 60.- noch 8% MwsT. + 18.- Post-Märchengebühr oder sogar 40.- + bei Versand mit DPD bezahlt.
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Ich denke da braucht es jetzt wohl einen Präzedenzfall, ich verstehe das so das auch Gewährleistung z.B. zwischen 2 Händlern zwar wegbedungen werden kann. (Da ja der neue Artikel nur für Privatpersonen gilt). Aber trotzdem noch Gewährleistung besteht für Fehler die der Verkäufer "arglistig" verschwiegen hat.
Artikel 210 wird wohl in jedem Fall zum tragen kommen, da es eben aufgrund des neuen Artikels "Eine Vereinbarung über die Verkürzung der Verjährungsfrist ist ungültig, wenn:"
in bestimmtem Fällen zwingendes Recht ist und nicht mehr fakultativ wie die meisten OR-Artikel.Wer ganz sicher gehen will fragt wohl am besten die Verfasser des neuen Artikels wie es genau gemeint ist ^^
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Seit dem 1.1.13 ja nicht mehr bzw. ur unter Privatpersonen. Wenn du bei einem Autohändler ein Fahrzeug als Privat kaufst kann er die Gewährleistung auf min. 1 Jahr kürzen, nicht auf 0 wie bisher.
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Gewährleistung gilt immer nur für Mängel die beim Kauf schon bestanden haben.
Damit wäre die Sache mit Verschleissteilen schon gegessen.
Auch wenn ein Getriebe nach 250k km kaputt geht ist das "normal". Beim Kauf hat kein Mangel bestanden, du hast gesehen das da ein Getriebe drin ist das schon 240k km hat.Wo genau die Grenzen liegen muss wie bei jedem Fall im OR bei dem eine Partei nicht einverstanden ist vor einem Gericht entschieden werden.
Edit:
Genau das ist ja auch der Unterschied von Gewährleistung und Garantie
Die Gewährleistung heisst nur, dass dir der Verkäufer "garantieren" muss, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs kein Mangel besteht. Du hast dann eine Verjährungsfrist von 2 Jahren um solche Mängel zu erkennen und anzuzeigen.Unter Garantie verstehen die meisten Händler das sie dir versprechen, dass das Produkt während der Garantiedauer nicht kaputt geht. Die Garantie muss aber irgendwo schriftlich abgemacht werden, denn eine Definition im Gesetz gibt es nicht.
Apple hat z.B. 1 Jahr Garantie, danach nur noch die Verjähringsdauer auf Mängel die schon beim Kauf bestanden haben, eben die Gewährleistung. -
Zitat
Original von BLJ
Wie die meisten Artikel im OR müsste auch 210 gänzlich wegbedungen werden können.
Es wurde kein Gesetz erlassen, dass irgend etwas anderes indizieren würde.
Allerdings ist es trotzdem möglich, dass ein Gericht anders entscheidet. Eine mögliche Begründung wäre, dass der Gesetzesgeber das wegbedingen nicht vorgesehen hat, respektive mit Art 210 Absatz 4 verboten ist, wenn er interpretiert dass eine Wegbedingung gleichwertig einer Kürzung auf 0 ist.Artikel 210 Artikel 9 Absatz 4b
Eine Vereinbarung über die Verkürzung der Verjährungsfrist ist ungültig, wenn:
die Sache für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Käufers bestimmt ist;Da die Absätze a b und c mit einem und verbunden sind heisst das: Der Hersteller kann dem Verkäufer die Gewährleistung wegbedingen, da die Ware ja nicht für den persönlichen oder Familiären Gebrauch bestimmt ist.
Geschäfte die an Geschäftskunden liefern können die Gewährleistung immer noch kürzen/streichen wie bis anhin.
Nur der persönliche Konsument wird mit dieser Regelung geschützt. Bei Firmen ist es unverändert, bis auf die Regelung das jetzt 24 Monate gelten anstatt 12 wenn nichts im Kaufvertrag steht.Auch hat man als privater Verkäufer (auf ricardo z.B.) nichts zu befürchten, einfach schreiben das man keine Gewährleistung gibt.
Die Grundlage dazu bildet Absatz c von dem Artikel oben:Eine Vereinbarung über die Verkürzung der Verjährungsfrist ist ungültig, wenn:
-der Verkäufer im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. -
Es ist eigentlich ziemlich einfach.
Geht ein Gerät innerhalb 2 Jahren kaputt das du als Privatperson bei einem Geschäft gekauft hast ohne das du was dafür kannst muss der Händler dir das Gerät ersetzen/reparieren/Geld zurückgeben.
Ausserdem kann die Dauer diese Gesetzes nicht mehr wie früher per Kaufvertrag/AGB gekürzt werden, ausser bei Gebrauchtgeräten auf 1 Jahr. -
Versuch mal ein anderes/kürzeres Optical-Kabel. Vll. das jetzige auf Bissspuren untersuchen, unsere Katzen lieben Kunststofffaser-Kabel -.-
Am besten mal den PC über den Coaxial Digitaleingang anschliessen, wenn du dann keine Aussetzer hast liegt es 100% am Kabel/Stecker. (billige passen oftmals nicht 100%, und 90% vom Licht gehen neben dem Empfänger durch).
Coaxial und Optical haben identische Signale, nur die Art der Übertragung ist anders, deswegen kannst du es so gut testen. -
--> PN
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Zitat
Original von Xoood
SATA Verlängerungskabel die in einer Blende enden. So eine Art "Docking-Station". Wäre aber wohl eine Riesen-Arbeit dies so hinzukriegen dass alle 30 Stecker schön platziert sind und aufeinander passenSFF-8088 + passende Buchsen, je für 4 Platten.
Strom über 2 Stecker wie sie in USV verwendet werden.
Und 4 selbstzentrierende einrastende Stifte in den Ecken die mit einem Magnetaktor von den 12V des Netzteils gespiesen werden.
---> Perfekt um es 3 mal im Jahr auseinanderzunehmen wenn es an ne LAN geht