Beiträge von ruffy91

    Er hat den "Vorteil" das er weniger Erfahrung hat und mit unter 500 Spielen musst du eh nicht bei eSport mitmachen wollen.

    Ja das ist Verify, und ja, wenn während des rebuilds ein UBE auftritt dann hast du den Salat, die Wahrscheinlichkeit, dass aber einfach während des Rebuilds eine 2. Platte aussteigt ist glaube ich grösser als 1:10^14.
    Ohne Verify hast du noch das Problem, dass die Parity schon korrupt sein kann bevor eine Platte aussteigt, ein Rebuild ist dann unmöglich.
    Das Problem hat man mit nem grossen SW-Raid, dann sinds eben nicht nur die 24h beim Rebuild wo ein UBE auftreten kann sondern auch noch die vergangenen x Monate.

    Dafür gibt es ja bei den meisten HW-Raid Controllern (vll. bei allen??) background data scrubbing/ patrol read/ etc.
    Dabei wird die Parität laufend geprüft. Sollte als so ein URE auftauchen wird der innerhalb ein paar Stunden/Tage repariert. Das Problem beim Raid-5 ohne scrubbing ist, dass ein solcher URE unentdeckt bleiben kann, und dann wenn eine Platte ausfällt und die Parität auf einer anderen Platte ist defekt, kann beim rebuilden dann natürlich der entsprechende Sektor nicht mehr wiederhergestellt werden.


    Ich hab bei meinem LSI die entsprechende Funktion einfach auf der Standardeinstellung belassen (Medium) man kann die Funktion auch auf Off, Low oder High stellen.
    Ich weiss das Intel und Dell diese Funktionalität auch bieten.


    Bei 3ware 9000er Controllern heisst die Funktion Verify
    Ihr könnt Auto-Verify einschalten und dann einen Zeitplan dafür festlegen.


    Wikipedia dazu:

    Zitat

    Background scrubbing can be used to detect and recover from UREs (which are latent and invisibly compensated for dynamically by the RAID array) as a background process, by reconstruction from the redundant RAID data and then re-writing and re-mapping to a new sector; and so reduce the risk of double-failures to the RAID system.

    Ich denke da braucht es jetzt wohl einen Präzedenzfall, ich verstehe das so das auch Gewährleistung z.B. zwischen 2 Händlern zwar wegbedungen werden kann. (Da ja der neue Artikel nur für Privatpersonen gilt). Aber trotzdem noch Gewährleistung besteht für Fehler die der Verkäufer "arglistig" verschwiegen hat.


    Artikel 210 wird wohl in jedem Fall zum tragen kommen, da es eben aufgrund des neuen Artikels "Eine Vereinbarung über die Verkürzung der Verjährungsfrist ist ungültig, wenn:"
    in bestimmtem Fällen zwingendes Recht ist und nicht mehr fakultativ wie die meisten OR-Artikel.


    Wer ganz sicher gehen will fragt wohl am besten die Verfasser des neuen Artikels wie es genau gemeint ist ^^

    Gewährleistung gilt immer nur für Mängel die beim Kauf schon bestanden haben.


    Damit wäre die Sache mit Verschleissteilen schon gegessen.
    Auch wenn ein Getriebe nach 250k km kaputt geht ist das "normal". Beim Kauf hat kein Mangel bestanden, du hast gesehen das da ein Getriebe drin ist das schon 240k km hat.


    Wo genau die Grenzen liegen muss wie bei jedem Fall im OR bei dem eine Partei nicht einverstanden ist vor einem Gericht entschieden werden.


    Edit:
    Genau das ist ja auch der Unterschied von Gewährleistung und Garantie
    Die Gewährleistung heisst nur, dass dir der Verkäufer "garantieren" muss, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs kein Mangel besteht. Du hast dann eine Verjährungsfrist von 2 Jahren um solche Mängel zu erkennen und anzuzeigen.


    Unter Garantie verstehen die meisten Händler das sie dir versprechen, dass das Produkt während der Garantiedauer nicht kaputt geht. Die Garantie muss aber irgendwo schriftlich abgemacht werden, denn eine Definition im Gesetz gibt es nicht.
    Apple hat z.B. 1 Jahr Garantie, danach nur noch die Verjähringsdauer auf Mängel die schon beim Kauf bestanden haben, eben die Gewährleistung.