ZitatOriginal von BLJ
Wie die meisten Artikel im OR müsste auch 210 gänzlich wegbedungen werden können.
Es wurde kein Gesetz erlassen, dass irgend etwas anderes indizieren würde.
Allerdings ist es trotzdem möglich, dass ein Gericht anders entscheidet. Eine mögliche Begründung wäre, dass der Gesetzesgeber das wegbedingen nicht vorgesehen hat, respektive mit Art 210 Absatz 4 verboten ist, wenn er interpretiert dass eine Wegbedingung gleichwertig einer Kürzung auf 0 ist.
Artikel 210 Artikel 9 Absatz 4b
Eine Vereinbarung über die Verkürzung der Verjährungsfrist ist ungültig, wenn:
die Sache für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Käufers bestimmt ist;
Da die Absätze a b und c mit einem und verbunden sind heisst das: Der Hersteller kann dem Verkäufer die Gewährleistung wegbedingen, da die Ware ja nicht für den persönlichen oder Familiären Gebrauch bestimmt ist.
Geschäfte die an Geschäftskunden liefern können die Gewährleistung immer noch kürzen/streichen wie bis anhin.
Nur der persönliche Konsument wird mit dieser Regelung geschützt. Bei Firmen ist es unverändert, bis auf die Regelung das jetzt 24 Monate gelten anstatt 12 wenn nichts im Kaufvertrag steht.
Auch hat man als privater Verkäufer (auf ricardo z.B.) nichts zu befürchten, einfach schreiben das man keine Gewährleistung gibt.
Die Grundlage dazu bildet Absatz c von dem Artikel oben:
Eine Vereinbarung über die Verkürzung der Verjährungsfrist ist ungültig, wenn:
-der Verkäufer im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.