Beiträge von ruffy91

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    Original von aixo
    Links und rechts halbierts das gezogene und gehaltene Fenster auf 50% Bildschirmgrösse, perfekt beispielsweise bei 2 Worddokumenten oder Daten umkopieren. Wenn mans oben in die Mitte zieht maximiert man das Fenster. Funktioniert halt dann auch bei Multiscreen beim mittleren Schirm nicht mehr. An und für sich aber eine sehr coole Funktion.


    Funktioniert mit der Tastenkombo {Windowstaste} + Pfeiltasten hervorragend, mit der Maus ohne zusätzliche Software aber nicht.
    Ich würde eh jedem Multi-Monitor-User ne DisplayFusion Lizenz empfehlen, unterstützt glaube ich auch die Windows 7 spezifischen Funktionen unter Vista, Vista würd ich aber niemandem empfehlen. :gap

    Zufällige 4 stellige Nummer hinter dem Nick? Da hat wohl jemand bei Blizzard zueviel GW2 Beta gespielt :D
    Ich freu mich auf beide Games und beide CE sind vorbestellt ^^

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    Original von Saiba
    Und welche Händler haben ein ausgeklügeltes Shopsystem, welches 19% Rabatt abzieht trotz DE-Adresse?
    Ich spreche hier nur von Computer Hardware.


    Die MwST kannst du am Zoll zurückverlangen

    Das "Weiss Problem" hat jeder Plasma, liegt jedoch nicht am Stromsparwahnsinn sondern daran das bei hellem Weiss aufgrund der wahnsinnigen Wärmeentwicklung im Panel die Scheibe springen würde.





    Ich mag meinen LG 50" Plasma trotzdem :gap

    Mit einer Bridge oder einem Client kannst du dann deine PCs an die/den Bridge/Client anhängen und sie verhalten sich genau so als wären sie an einem Switch mit dem Rest am AP/Router.
    Sozusagen ein Wireless-Kabel :D

    Bietet das Strassenverkehrsamt eigentlich eine Möglichkeit die Vignette rückstandsfrei abzulösen oder kann man ihnen eine neue Frontscheibe in Rechnung stellen wenn man die neue Vignette braucht? (Bei der Vignette steht ja man solle die alte "ablösen" <-- :applaus) Bei Autos mit Scheibenantenne u.o. Frontscheibenheizung sollte man ja wohl nicht mit dem Ceranfeldmesser dahinter, oder sind diese in der Scheibe eingearbeitet?

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    Original von aixo


    Du kannst in die AGB schreiben, was du willst, auch ohne gesetzliche Grundlage. Eine Wandelung geht in der Schweiz immer, wenn die Rahmenbedingungen eingehalten werden. Nur weil sich ein Laden auf seine AGB bezieht, muss er nicht automatisch Recht haben. Megashop hat auch immer gedacht, dass er alles mit seinen AGBs schlägt. Das ist Kabis.


    Wenn du ein bereits geöffnetes Produkt kaufst und dieses nicht entsprechend funktioniert, musst du dem Verkäufer die Gelegenheit geben, den Schaden in Ordnung zu bringen. Lass dich bloss nicht unterkriegen, geht schliesslich nicht nur um 20-30 Franken..


    Leider nicht, laut OR kann ein Verkäufer jedes der 3 Rechte (Wandelung, Umtausch, Reparatur) im Kaufvertrag ausschliessen. Das OR ist grösstenteil dispositives Recht, das heisst das OR gilt nur solange nichts anderes vereinbart wurde.


    Edit: Was er natürlich nicht ausschliessen kann ist das Rückgängigmachen des Vertrags, wenn MZ die vereinbarte Leistung von Anfang an nicht erbringt kannst du vom Vertrag zurücktreten.


    Wenn von den 24h nichts im Kaufvertrag steht gelten sie also auch nicht, dann gilt "so schnell wie möglich" das ist ermessenssache und ist meistens 1-2 Wochen, das entscheidet im Zweifelsfall ein Richter.

    Wenn er nicht heruntertaktet gibt es 3 Möglichkeiten:
    -Ein Programm lastet die CPU dauerhaft aus (meine Vermutung)
    -SpeedStep wurde im BIOS deaktiviert
    -In den Windows Energieoptionen wurde der Plan "Höchstleistung" ausgewählt oder in den Optionen des aktuellen Plans die Minimale CPU-Frequenz auf 100% festgelegt