Zitat
Original von manitou
in solchen situationen würde ich mir jeweils ein display oder eine sonstige möglichkeit wünschen, um mit dem hintermann in kontakt zu treten. hab da schon mal an einer laufschrift oder so herumstudiert.. damit könnte man jemanden ganz freundlich darauf hinweisen, dass er ein bischen abstand halten soll..
weiss jemand, wie das rechtlich aussehen würde?
und wenn wir schon beim rechtlichen sind. bin heute so um viertel ab 5 nach bern gefahren. nach kirchberg hat mich ein krankenauto überholt und ich hab mich dann gleich angehängt, da es nicht soo schnell gefahren ist und der verkehr ansonsten eher zäh war. irgendwie scheint das aber dem krankenwagenfahrer nicht so gepasst zu haben, den als wir bei der verzweigung grauholz waren, (er fuhr rechts richtung fribourg und ich bin gerade aus richtung wankdorf weitergefahren) hat er irgendwie gereitze gesten gemacht.. scheint im irgendwie nicht so gepasst zu haben.
nun stellt sich die frage, ob man den nicht hinter einem krankewagen herfahren darf? weiss das jemand?
Laufschrift: Wäre wohl verboten. Für sowas braucht man eine Genehmigung. Die Matrix-Schriften der Polizei sind auch eingetragen im FA. Ausserdem "kann" das den hinteren verwirren, der verursacht einen groben Unfall und du wärst dann für den Schlamassel schuld...naja, würde ich lassen. Ausserdem vermag ich mir dein Gesicht gar nicht erst vorzustellen, wenn du diese Schrift hochfahren lässt, mit irgendeinem Schild "Abstand halten" und der hintere zivile Karren kontert vorne mit der Matrix-Schrift: "Polizei"
Hatte er die Warnvorrichtungen (CIS GIS und Blaulicht) an oder nicht? Wenn nein: Egal. Wenn ja: Egal, solange du nicht eine Verkehrsverletzung begehst. Sprich zu schnell fahren, oder bei rot mit der Ambulanz vorne über die Kreuzung und solches Zeuchs.
Ich hatte auch erst mal eine Ambulanz vor mir an die ich mich angeheftet hatte. Die hatte kein Licht (=Kein Patient) sowie keine Warnvorrichtungen, fuhr jedoch in einem zügigen Tempo das mir gefiel, also darf ich da auch hinterherfahren.