Grundsätzlich ist es so: Auf allen öffentlichen Plätzen gilt das SVG (Strassenverkehrsrecht). Öffentlicher Grund ist jedoch hier anders zu definieren, als das man das meinen könnte.
Öffentlich ist, was nicht ausschliesslich privat ist. Und privat ist z.b ein Platz, der abgesperrt ist (Zaun) und dem nur eine gewisse Anzahl Leute Zutritt haben (Per Badge, Schlüssel, etc). Daher, wenn ich IRGENDWIE, auch wenn ein "Privatschild" steht auf diesen Platz komme mit dem Fahrzeug, ist dieser öffentlich und untersteht dem SVG!
Das führt dazu (da wohl das Feuerwehr-Areal nicht abgesperrt ist, da die FW-Fhz ja rausfahren müssen) das es nicht legal ist, da du den richtigen Führerausweis besitzen müsstest.
Wäre der Platz abgeriegelt, also wirklich nur einer gewissen Menge Leute zugänglich, dürftest du darauf mit irgendetwas herumkurven. Die Haftpflicht gilt jedoch auch auf diesen Plätzen und anstatt dem SVG kommt das Strafgesetzbuch zur Anwendung wenn du einen Unfall baust, daher wohl Sachbeschädigung und so Zeuchs...
Wahrheitsgehalt dieser Information: 99% - ich hatte diese Woche eine Prüfung darüber