Einfuhr von Lebensmitteln
Grundsätzlich besteht für Lebensmittel, die in die Schweiz eingeführt werden sollen, eine so genannte Wertfreigrenze, die bei 300 Schweizer Franken liegt. Für alkoholische Getränke gelten allerdings Sonderregelungen. Neben dem Limit von 300CHF existieren Obergrenzen für einzelne Lebensmittelsorten; eingeführt werden in die Schweiz dürfen beispielsweise bis zu insgesamt drei Liter Apfel-, Birnen- und Traubensaft, Apfel- und Birnenwein und bis zu 20 Kilogramm Gemüse. Die 300CHF-Grenze gilt dabei in jedem Fall; wer mehr einführt, muss Gebühren bezahlen. Sonderkonditionen gelten für tierische Produkte. Einreisende aus EU-Staaten und Norwegen dürfen ein halbes Kilo Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte pro Tag und Person in die Schweiz einführen. Reisende aus Nicht-EU-Ländern müssen oft strengere Auflagen befolgen, wenn es um die Einfuhr von Lebensmitteln geht. Schweizer Behörden, die sich um die Vorschriften rund um Einfuhren kümmern, sind das Bundesamt für Veterinärwesen und die Eidgenössische Zollverwaltung. Das Bundesamt weist in einem Flyer ausdrücklich darauf hin, dass bei der Einreise in die Schweiz keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Ländern ausserhalb der EU mitgeführt werden dürfen. Beim Bundesamt lässt sich beispielsweise eine Liste downloaden, in der Einfuhrverbote für Lebensmittel aus bestimmten Ländern aufgelistet werden.
Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol
Personen ab einem Alter von 17 Jahren dürfen in die Schweiz zwei Liter alkoholischer Getränke mit bis zu 15% Vol. einführen und einen Liter alkoholischer Getränke von über 15% Vol. Bei Tabak gelten für Personen ab 17 Jahren folgende Höchstwerte für die Einfuhr:
* 200 Zigaretten,
* 50 Zigarren,
* 250 Gramm Schnitttabak,
* 200 Stück Zigarettenpapier.