Das ist vollkommen richtig, die Laufleistung und der Zustand interessieren nur wenn du das Fahrzeug zurück gibst.
Wenn du es behältst kannst du Ihn modifizieren, schrotten oder mehr Kilometer fahren, völlig egal du musst ja den Restwert sowieso bezahlen und "bescheisst" dich ja selber.
Am Ende des Leasings gibt es in der Schweiz (nicht gültig für Deutschland!) folgende Möglichkeiten:
Fahrzeug zurück geben (Werkstatttest, Laufleistung und normaler Gebrauch wird geprüft etc.)
Fahrzeug eintauschen (Das gleiche wie beim zurück geben, evtl mit ein wenig Spielraum da er Verkäufer ein Auge zudrückt und eine neues Verkaufen will)
Fahrzeug weiterleasen (Entweder mit einer Verlängerung oder einem neuen Occ. Leasing welches aber meist teurer wird)
Fahrzeug übernehmen (Wird bei einer Markengarage oder nach Androhung Rechtlicher Schritte meistens angeboten)
Auch wenn die Garage Kaufvertrag mündlich oder schriftlich ergänzt hast du gesetzlich gesehen kein zwingendes Kaufrecht, jedoch wird keine bekannte Garagenkette ein Risiko des Rufmordes eingehen und dich zwingen das Fahrzeug zurück zu geben.
Anders ist es z.B. in Deutschland, da ist das Leasing eine Miete bei dem du das Fahrzeug nicht übernehmen kannst.
Daher wird in Deutschland u.A. eher viel Finanziert, das ist nur ein leihen des Betrages und Kaufen des Fahrzeuges.