Ich nehme mal an, dich nimmt wunder, wie man zu einer bei der Bundeskanzlei amtlich registrierten Partei wird, oder?
Anaonst kannst du naemlich einfach einen (politischen) Verein gruenden und den Partei nennen.
Ich zitiere deshalb, aus dem Bundesgesetz ueber Politische Rechte:
ZitatAlles anzeigenArt. 76a
1 Eine politische Partei kann sich bei der Bundeskanzlei amtlich registrieren lassen, wenn sie:
a.
die Rechtsform eines Vereins im Sinne der Artikel 60–79 des Zivilgesetz-buches1 aufweist; und
b.
unter dem gleichen Namen mit mindestens einem Mitglied im Nationalrat oder mit mindestens je drei Mitgliedern in drei Kantonsparlamenten vertreten ist.
2 Zur Eintragung ins Parteienregister reicht der Verein der Bundeskanzlei folgende Unterlagen und Angaben ein:
a.
ein Exemplar der rechtsgültigen Statuten;
b.
den statutarischen Namen und den Sitz der Partei;
c.
Namen und Adressen der präsidierenden und der geschäftsführenden Personen der Bundespartei.
3 Die Bundeskanzlei erstellt ein Register über die Angaben der Parteien. Dieses Register ist öffentlich. Einzelheiten regelt die Bundesversammlung in einer Verordnung.
1 SR 210
Stand am 14. Dezember 2004
Wobei SR 210, Art. 60-79 der Abschnitt des Personenrechts ueber Vereine ist.
Kurz:
Man braucht drei Mitglieder, Statuten, einen Haufen Geld, und man muss die drei Mitglieder jeweils in ein Kantonsparlament, oder eines in den Nationalrat kriegen (waehlen lassen).
Viel Spass beim Gruenden deiner Partei.
Fuer mehr informationen:
Informationen zu den politischen Rechten
Das Personenrecht <- Hier steht alles ueber das Gruenden von Vereinen drin....