Fahrausweis Auto - 50ccm Roller

  • Hi


    Habe seit ein paar Tagen den Führerschein Kat. B fürs Auto. Weiss jemand ob ich nun noch irgendwas zusätzlich machen muss damit ich auch einen 50ccm Roller fahren darf??

  • 50ccm Roller darfste doch schon mit ner Traktorprüfung fahren, oda?


    denke also nicht das du noch was machen musst, aber würde morgen mal ein phone an die MFK geben

    MAMI, eeeeeeeeee wot es hiiiiiiiiimbeeeer

  • Traktor beinhaltet nur töffli


    50ccm ist A1 beschränkt
    Wenn du autoprüfung hast, musst du nur 6 Fahrstunden machen, dann hast du das Ticket.
    Würde sich aber mehr lohnen gleich die A1 zu machen, musst du 8 Fahrstunden nehmen und darfst bis 125ccm und bis 11 kw = 15PS


    A beschränkt wären 12 Fahrstunden und ginge bis 25kw (~36 PS)


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  • Du Xooodi.. :-P (_o_) <- insider.. :-D


    Man braucht AFAIK nur die 6 Std. denn A1 beschränkt giltet nur für <18J.
    A1 wird automatisch unbeschränkt, wenn man 18 wird. Und dieses Alter setze ich für Autoprüfung voraus.. ;-)


    Midi, hab ich mir auch schon gedacht, ist sicher noch lustig mit 4 Räder rumzucruisen! :-)


    Und sicher noch praktisch für Stadtverkehr?

  • weiss jemand wann das mit dem "grünen L" kommt? und wie das genau geht? ist irgentwas mit, nach der prüfung 3 jahre unfallfrei mit grünem L herumfurzen, und dann ist man fertig...

  • grünes L, frühstens 2005


    seng, also die mit JG85, die 50ccm roller gefahren sind, MÜSSEN für die 125er nun die 8 Fahrstunden nehmen, allerdings keine prüfung machen. An den fahrstunden kommst du imo nicht vorbei



    Edit
    Midi
    Ich bin mit so einem Teil mal in der Wüste in Agypten rumgedüst. Macht höllenspass ;)


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    Einmal editiert, zuletzt von Xoood ()

  • Zitat

    Original von seng
    Er ist aber Autofahrer, darum muss er nur die 6 Stunden für A1 machen, dann ist die Sache für 125er und 50er gegessen.. :-P


    Na 125 ccm sind doch eben 8 Stunden?! dank der autoprüfung kommt er einfach um die töffprüfung


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  • Zitat

    Original von Santa
    Das grüne L kommt erst Anfangs 2006.. :rolleyes


    biste da sicher? ich hab drum im september 86 geburtstag, und wenn das schon anfangs 05 eingeführt wird würds mich ankacken nach der neuen regelung. :D

  • Also, ich melde mich mal, da ich die Rollerprüfung gemacht habe, die Autoprüfung habe und die 125er Prüfung bereits gemacht habe, also:


    Traktorprüfung: Die beinhaltet Töffli, jedoch keinen Roller
    Die Kategorie F, welche früher für Roller galt, gibt es nicht mehr, man hat nur noch Kategorie A1 beschränkt. Wenn du noch keine Autoprüfung hast, musst du normal den Nothelfer machen, den Verkehrskundekurs und die Theorieprüfung, dann bekommst du den Lehrfahrausweis und dann kannste noch den Grundkurs machen und evt. Fahrstunden und dann kannste die praktische machen. Dann darfste aber auch gedrosselte 125er fahren etc. man darf einfach nicht auf die autobahn und eben, 125er müssen plombiert sein, d.h. es empfiehlt sich eher, eine 80ccm Maschine zu kaufen (Gibts z.Bsp. auch die Yamaha DT), die muss man ned plombieren, läuft dann aber besser, als ne gedrosselte 125er. So, da du aber die Autoprüfung hast, solltest du eigentlich die Roller normal weiterhin ohne Prüfung fahren dürfen. Aber ich empfehle dir auch eher den Grundkurs zu machen, der kostet bei der Migros Klubschule 100 CHF, geht 2 mal 4 h (d.h. 8h, nicht 6 wie da jemand behauptet hat) und dann darfste Motoräder bis 11KW/h fahren, das sind dann schon stärkere 125er. Die DT hat 9.5.

  • Zitat

    Original von Hooligan
    Raphi
    Ist denn bei dir Kat F nicht eingetragen?


    doch F steht bei mir zumindest vorne drauf, hinten steht aber wieder nix :-/ (kreditkartenausweis)


    das komische ist, dass ein kollege welcher die prüfung im kanton ZH gemacht hat (ich im kt. SG) sogar die Ausweise A1, B, D, E und sonst noch irgendwas mit dabei hat...


    ich hab genau die selben prüfungen gemacht aber bei mir steht komischerweise nur kategorie b drauf...


    naja, ich werd ma am stva anrufen wenn ich zeit hab.