http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a329e.html
Wie gross ist eigentlich die Gültigkeit dieser Gesetzte im OR?
Stimmt das, dass wenn der Arbeitgeber, im GAV oder Lehrlingsvertrag schreibt für Jugendurlaub stehe einem nur 2,5 Tage zur Verfügung, dann der GAV oder eben Lehrlingsvertrag massgebend ist und nicht das OR?