Ach fuck, dann muss ich das auch noch machen ...
Autoprüfung/Motorradprüfung vor der neuen Regelung!
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Ich hab letztens grad den blauen Zettel bekommen. Sollte noch die ein bischen lernen. Vor Dezember will ich die Theorie, dann wird schnell gehen.
Noch ein Text wegen dem "grünen" L
Für die, die es noch nicht wussten.
Führerausweis auf Probe
Per 01.12.2005 treten die neuen gesetzlichen Bestimmungen über den Führerausweis auf Probe in Kraft.
Der erstmals erworbene Führerausweis der Kategorien A (Motorräder) und B (Personenwagen) wird neu auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Den unbefristeten Führerausweis erhält nur, wer an allen vom Bundesrat vorgeschriebenen Weiterbildungen teilgenommen hat. Wird wegen einer Widerhandlung gegen die Verkehrsvorschriften der Führerausweis entzogen, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Mit der zweiten Verkehrswiderhandlung, welche zum Ausweisentzug führt, verfällt der Führerausweis auf Probe.
BewerberInnen um einen Führerausweis der Kat. A und B, die am 01.12.1987 oder später geboren sind, werden somit nach bestandener Führerprüfung den Führerausweis der erwähnten Kategorien nur auf Probe erhalten. Die gleichen Bestimmungen gelten für alle BewerberInnen um einen Führerausweis, die das Gesuch nach dem 30.11.2005 einreichen. Vorher eingereichte Lernfahrausweisgesuche werden - sofern die Zulassungsvoraussetzungen (u.a. Mindestalter!) erfüllt sind - nach bisherigem Recht abgeschlossen und die Führerausweise nicht befristet ausgestellt.
Während der Probezeit muss die zweitägige obligatorische Weiterbildung absolviert werden. Der Gesetzgeber empfiehlt, den ersten Teil der Weiterbildung innerhalb der ersten sechs Monate nach Erwerb des Führerausweises zu besuchen. Ist die ganze Weiterbildung absolviert, wird der Führerausweis nach Ablauf der Befristung definitiv ausgestellt.
Das oft zitierte grüne L hat übrigens mit der Einführung des Führerausweises auf Probe nichts zu tun. Fahrzeuge, welche von InhaberInnen eines befristeten Führerausweises geführt werden, müssen nicht speziell gekennzeichnet werden.