ZitatOriginal von Pred4tor
man darf mit dem L auf die Autobahn?
das ist mir ziemlich neu
doch doch, darf man, eben wenn man "prüfungsreif" ist, und das ist man mit dem töff recht schnell mal (subjektiv betrachtet ;))
ZitatOriginal von Pred4tor
man darf mit dem L auf die Autobahn?
das ist mir ziemlich neu
doch doch, darf man, eben wenn man "prüfungsreif" ist, und das ist man mit dem töff recht schnell mal (subjektiv betrachtet ;))
Beim Auto muss man für die Prüfung angemeldet sein (prüfungsreif reicht nicht)! Ist das beim Töff nicht so?
ZitatOriginal von Sh@rky
Beim Auto muss man für die Prüfung angemeldet sein (prüfungsreif reicht nicht)! Ist das beim Töff nicht so?
wüsste ich nichts davon, also ich bin ja 1.5 jahre mit L rumgefahren (3/4tel jahre A1, und nochmal so lange A), hatte nie eine Prüfung oder war auch ned angemeldet und bin täglich auf die Bahn... hat nie jemand was gesagt
ZitatOriginal von Sh@rky
Beim Auto muss man für die Prüfung angemeldet sein (prüfungsreif reicht nicht)! Ist das beim Töff nicht so?
Ist mir aber auch beim Auto neu. Evt. erst kürzlich eingeführt oder so...
beim auto wars bei mir so, wenn man mit dem fahrlehrer das erste mal ging, ab dann durfte man auch mit vater oder so gehen, vorher nicht
Meine Tochter ist grad dran und wir hatten das Problem: sie wollte mit mir auf die Bahn und der Fahrlehrer hat gesagt, sie müsse angemeldet sein - die Polizei kontrolliert das im Fall, wenn sie einen aufhält, und auf der Bahn sehen sie halt sofort, ob da einer mit dem L unterwegs ist oder nicht
Aber mit dem Töff ist's eben evtl. schon anders, da man da ja mit dem L alleine fahren darf.
ZitatZitat von Sh@rky:
Beim Auto muss man für die Prüfung angemeldet sein (prüfungsreif reicht nicht)!
Bei mir war das nicht so. Mir wurde vom Fahrlehrer gesagt, ich könne jederzeit mit L und passendem Beifahrer auf die Autobahn. Bis dahin war ich 2x während der Fahrstunde auf der Autobahn, aber noch nicht für die Prüfung angemeldet.
ja und wann war das? Hat möglicherweise vor Kurzem geändert, vielleicht 2005, weiss nicht...
Das war etwa Ende Juli. Hab nähmlich mein Ausweis noch nicht so lange;)
Ich hab die Prüfung im 2004 gemacht, da konnte ich noch auf die Autobahn als ich "prüfungsreif" war.
Kumpel ist jetzt an der Prüfung, der darf erst auf die Autobahn wenn er für die Prüfung angemeldet ist...
Greeeetz
Dann müsste das aber auf 1.8. geändert haben, denn bei meiner Tochter begann die Diskussion etwa im August...
also ich hatte meine prüfung am 24. august und war seit 1. august angemeldet.
ich fuhr eigentlich schon bevor ich mit fahrlehrer unterwegs was privat auf der autobahn, jedoch sagte mein fahrlehrer mir, dass ich dies nicht hätte dürfen. weiter darauf ging ich nicht ein war mir eigentlich auch neu bzw. relativ wurschd, hab nu meinen lappen =p
nur: wenn die Polente Dich vor der Anmeldung auf der Bahn erwischt hätte (und wie gesagt: steht ja hinten dran, dann schaut man doch schnell mal...) hättest Du wohl ziemlichen Ärger bekommen, vor allem wäre die Prüfung wahrscheinlich um einiges hinausgezögert worden
Ich bin damals auch auch immer mit'm Kumpel der alt genug war durch die Bucht nach Thun gebraust und dann über die AB zurück nach Interlaken. Da hatte ich den Lehrfahrausweis auch erst grad neu.
Aber konnte schon vorher ziemlich angemessen fahren und hab den Plunder in 10 1/2h hinter mich gebracht. Aber wie gesagt musste ich ja einfach "Prüfungsreif" sein. Da hätt ich einfach kurz dem Fahrleher anrufen müssen wenn ich kontrolliert worden wär... der hätte das schon zurecht geredet für mich
Greeeetz