Privatgelände Fahren?

  • Hallo, evt ne sehr doofe frage aber ich will das wissen:
    Unser Firmen Areal ist rehct gross und Privat! nun darf ich darauf Autofahren ob wohl ich kein Schein habe? das es ja PRivat ist darf ich ja oder? will das endlich mal wissen.


    MfG

  • Hab mal den Vater gefragt. Der war sehr lange bei der Polizei.
    Also auf Privatem gelände darf man grundsätzlich auch Autofahren wenn mann keinen Führerscheint hat. Es gibt aber was zu beachten.
    Er meint ein Firmengelände das der Firma gehört und ansich Privat ist gilt unter umständen nicht wirklich als Privat. Ausser es ist aussücklich irgendwo vermerkt und du bekommst von der Firma die Bewilligung das du Autofahren darfst. Den sonst kann es probleme geben.
    Wenn du z.B. aber ein Landwirt wärst und eigenes Land hast könntest du theoretisch auf dem Land mit dem Auto herumdüsen auch du keinen Führerschein hast. Da es dein Privates Land ist.

  • Grundsätzlich hast du halt einfach mal keinen Versicherungsschutz, wenn du scheiss baust. Aber ich nehme mal an, das dürfte dir klar sein.

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  • Hmm jetzt wirds Kompliziert das wichtigste habe ich nicht geschriebn ;)
    Ich arbeite bei der Statd, somit ist das Gelände der Statd aber doch PRivat da die FFZ (Feuerwehr) aufm selben Areal ist. ich muss ab und zu Autos Umparkieren mehr ned...


    MfG

  • legal wird das nicht...

    In Lyss gibts nen neuen Club ==> http://www.opposition-lyss.ch


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  • Grundsätzlich ist es so: Auf allen öffentlichen Plätzen gilt das SVG (Strassenverkehrsrecht). Öffentlicher Grund ist jedoch hier anders zu definieren, als das man das meinen könnte.


    Öffentlich ist, was nicht ausschliesslich privat ist. Und privat ist z.b ein Platz, der abgesperrt ist (Zaun) und dem nur eine gewisse Anzahl Leute Zutritt haben (Per Badge, Schlüssel, etc). Daher, wenn ich IRGENDWIE, auch wenn ein "Privatschild" steht auf diesen Platz komme mit dem Fahrzeug, ist dieser öffentlich und untersteht dem SVG!


    Das führt dazu (da wohl das Feuerwehr-Areal nicht abgesperrt ist, da die FW-Fhz ja rausfahren müssen) das es nicht legal ist, da du den richtigen Führerausweis besitzen müsstest.


    Wäre der Platz abgeriegelt, also wirklich nur einer gewissen Menge Leute zugänglich, dürftest du darauf mit irgendetwas herumkurven. Die Haftpflicht gilt jedoch auch auf diesen Plätzen und anstatt dem SVG kommt das Strafgesetzbuch zur Anwendung wenn du einen Unfall baust, daher wohl Sachbeschädigung und so Zeuchs...


    Wahrheitsgehalt dieser Information: 99% - ich hatte diese Woche eine Prüfung darüber ;)

  • Da wär ich mir nicht so sicher, Seedi. Vorallem mit dem Fahren nicht, da wie er gesagt hat, z.b. ein Bauer Privatgrund besitzt. Dort gilt das bloody SVG nicht, sagen jedenfalls unsere Blauen.

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  • Zitat

    Original von DarkLordSilver
    Da wär ich mir nicht so sicher, Seedi. Vorallem mit dem Fahren nicht, da wie er gesagt hat, z.b. ein Bauer Privatgrund besitzt. Dort gilt das bloody SVG nicht, sagen jedenfalls unsere Blauen.


    Es ist egal wem das Grundstück gehört. Die Besitzrechte haben "eigentlich" keine Bedeutung, sondern nur den Zugang zu diesem Grundstück. Wie schon oben geschrieben, wenn es durch Gitter abgesperrt ist und nur 5 Leute einen Schlüssel haben für's Schloss, dann ist das was dahinter ist privater Grund. Ansonsten kann ich z.b mit meinem Auto auf irgend einen Firmenplatz gehen, dort einen Riesenunfall bauen, und es gilt das bloody SVG.


    Dann haben eure Blauen das SVG zu wenig studiert oder es ist einfach zu lange her wo sie's studiert haben.


    Btw (ist zwar von DE, ist aber genau gleich bei uns)
    http://wolfgangferner.blogspot…che-und-private-wege.html

  • Zitat

    Original von darkman|187
    Darf ich trotzdem noch sagen, dass das Stadt heisst?


    Ja danke ^^ habe mich wohl vertippt ;)


    Hmm naja ist ja nix so schlimm mal ab und zu die Lastwagen/Autos umparkieren ist ja riiisig das Areal dann kann ich so gut wie kein Unfall bauen^^ aber ich danke euch.. also ist es nicht legal was ich mache.. aber egal muss ja niemand wissen... :rolleyes


    MfG

  • Das Gelände muss von der öffentlichen Strasse abgeriegelt sein,
    sprich kein Verkehrsteilnehmer darf auf dieses Gelände können.

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  • Zitat

    Original von Esteban
    Ich arbeite bei der Statd, somit ist das Gelände der Statd ...


    das Ganze würde viel lustiger tönen, wenn du geschrieben hättest, dass du für den Staat arbeitest und da das Gelände ja dem Staat gehört ... :D

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