Ilegal / Strafbar = JA/NEIN?

  • Hab da mal ne frage:


    wir haben vor eine pässetour zu machen. und um etwas gewicht zu sparen wo es nur geht, wollt ich fragen, ob es legal ist, wenn ich das reserverad zuhause lasse?
    wir sind ja tcs versichert. könnten die stress machen, wenn sie nur kommen müssten, weil das rad zuhause ist?


    gruss sebi

    *******Meine Kleinen*******
    5000Volt: Shuttle SP35P2 Pro, Intel Core 2 Quad Q6600, 2x 2GB OCZ Platinum, 2x 250GB Samsung @ RAID 0, Sapphire HD3850 512MB, Creative Audigy 2 ZS
    B-52: Dual P3 900MHz, 1GB RAM, 80GB (SYS), 7x 250GB (RAID 5 = 1.5TB für Movies), 4x 160GB für alles andere
    Brandy: Dell Latitude D410, 12" TFT, Penitum M 2.0GHz, 2GB RAM, 80GB HDD, Creative Audigy 2 ZS Notebook

  • Ist prinzipiell legal, und den TCS sollte es auch nicht weiter kümmern. Für kleine Schäden wär ein Reifen-Rep-Set aber sicher nicht das dümmste. Kosten auch nicht alle Welt...

    "It really is as useful as a snooze button on a smoke alarm" Jeremy Clarkson


    "Wennsd den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wennsd ihn nur hörst, hast übersteuern" Walter Röhrl

  • oke! danke! dann lass ich an dem tag das überflüssige gewicht zuhause! :D

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  • Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, ein Reserverad mitzuführen. Würde auch nichts bringen bei einer Passfahrt: Demnach nehme ich an, dass ihr ein wenig Gas geben wollt. Wenn dir dort der Reifen platz, dann purzelt das Auto sowieso zich Meter die Felswand runter oder den Hügel runter, da ist dann der Reservereifen das kleinste Problem. :gap

  • Zitat

    Original von SneakBite
    Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, ein Reserverad mitzuführen. Würde auch nichts bringen bei einer Passfahrt: Demnach nehme ich an, dass ihr ein wenig Gas geben wollt. Wenn dir dort der Reifen platz, dann purzelt das Auto sowieso zich Meter die Felswand runter oder den Hügel runter, da ist dann der Reservereifen das kleinste Problem. :gap


    meine meinung ;)

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  • Wo kann man nachlesen was man am Auto tunen darf und was nicht? Die Unterbodenbeleuchtung ist ja verboten ;( aber wo ist dies Gesetzlich festgelegt?

    "Hacking is like having sex. You get in, you get out, then you hope that you didn't leave something behind that can be traced back to you."

  • was ist eigentlich vom reifendruck empfelenswert für eine passfahrt? eher mehr oder weniger druck?

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  • Kannst du beim Strassenverkehrsamt nachlesen. Die Unterbodenbeleuchtung ist nicht verboten, sie darf einfach nicht laufen, wenn du fährst. D.h. wenn du stehst darf sie laufen, sobald du aber den Motor anlässt, muss sie sich ausschalten. Habe mal beim Tanken so einen Test gesehen, sprich da war einer mit der Unterbodenbeleuchtung und die Polizei hat kontrolliert, ob sie sich ausschaltet wenn man den Motor anlässt. Das gleiche gilt z.Bsp. für DVD-Monitore in der Vorderreihe. ;-)


    Ich wollte ja ein Import-Tuner-Bodykit na meinen Alfa montieren. Leider wurde das verboten, sprich: Alles was an optischem Tuning mit Spoilern gemacht werden will, darf nur noch, wenn der Autohersteller solche Teile anbietet. Z.Bsp. für gewisse Alfa-Modelle gibt es direkt von Alfa Romeo ein Spoiler-Tuning-Kit. Das ist erlaubt. Alles was von anderen Marken ist oder angepasst werden muss etc. ist verboten. :-(


    Motorleistung darf glaube ich einfach einen gewissen Prozentsatz gesteigert werden. Weiss das einer? Wurde schonmal behandelt, sind doch gegen 20%.

  • Zitat

    Original von doctor
    Wo kann man nachlesen was man am Auto tunen darf und was nicht? Die Unterbodenbeleuchtung ist ja verboten ;( aber wo ist dies Gesetzlich festgelegt?


    Man darf alle Tuningteile einbauen, die man mittels entsprechender Gutachten/Beiblätter beim Strassenverkehramt auch eintragen lassen kann oder die eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für die Schweiz haben. Alles andere wird mühsam und sehr teuer, beziehungsweise praktisch aus Prinzip abgelehnt... :gap


    Zitat

    Original von SneakBite
    Ich wollte ja ein Import-Tuner-Bodykit na meinen Alfa montieren. Leider wurde das verboten, sprich: Alles was an optischem Tuning mit Spoilern gemacht werden will, darf nur noch, wenn der Autohersteller solche Teile anbietet. Z.Bsp. für gewisse Alfa-Modelle gibt es direkt von Alfa Romeo ein Spoiler-Tuning-Kit. Das ist erlaubt. Alles was von anderen Marken ist oder angepasst werden muss etc. ist verboten. :-(


    Das stimmt so nicht! ;) Die Karosserie-Anbauteile müssen einfach ein gültiges Gutachten (meist ein Beiblatt) für dein Automodell haben. Damit kannst du die Teile dann eintragen lassen, sofern der Prüfer das Gutachten für legitim befindet.


    Zitat

    Motorleistung darf glaube ich einfach einen gewissen Prozentsatz gesteigert werden. Weiss das einer? Wurde schonmal behandelt, sind doch gegen 20%.


    Bis 20% mit vom Tuner erstelltem Gutachten und ordentlich Gebühren. Über 20% braucht man noch diverse Freigaben vom Autohersteller (unter anderem bezüglich Eignung der Bremsanlage) und vorallem sehr viel Geld!

  • Zitat

    Original von Skoalman
    Bis 20% mit vom Tuner erstelltem Gutachten und ordentlich Gebühren. Über 20% braucht man noch diverse Freigaben vom Autohersteller (unter anderem bezüglich Eignung der Bremsanlage) und vorallem sehr viel Geld!


    naja, wenn man das auto tunt kann es ja nicht so schwer sein, nachher eine leistungsmessung zu machen, auf der das auto weniger als 20% mehrleistung hat.. wieviel es dann effektiv hat ist ja mehr oder weniger egal, solange alle tuningmassnahmen eingetragen wurden. bei einem unfall oder so wird keiner die effektive leistung nachmessen.


    bezüglich reserverad: was ist den das für ein auto, das die 10 kg des ersatzrades etwas ausmachen würden? :totlach

  • Zur Thematik Unterbodenbeleuchtung:


    Ich habe mich da effektiv vor einiger Zeit mal schlau gemacht und habe in Bützberg und in Bern angerufen und gefragt ob eine Montage (NICHT Betrieb) einer Unterbodenbeleuchtung *grundsätzlich* erlaubt ist.


    Bützberg teilte mir mit, dass dies grundsätzlich erlaubt ist und dass man einfach die Unterbodenbeleuchtung im Bereich des Strassenverkehrs (d.h. auch nicht auf einem öff. Parkplatz) nicht benützen darf.


    Ich rief danach in Bern an und bekam nen regelrechten Zusammenschiss frei nach dem Motto was mir eigentlich in den Sinn komme etc etc...


    Der Typ in Bern verwies mich dann auch auf das Strasseverkehrsreglement (oder so), wo irgendwo so ein Paragraph ist, dass man keine Teile ans Auto montieren darf (auch wenn sie *nicht* in Betrieb sind)..


    Weiss da jemand wie die gesetzliche Situation jetzt definitiv aussieht?


    Grüässli
    Kosh

  • Also:


    Reserverad kann raus. Anstelle davon sollte aber ein Rep-Kit dabei sein! Ist jedenfalls auf der MFK so!


    Das mit dem Bodykit ist mist... Wenn ein (Material-)Gutachten da ist und die Masse den ASA-Richtlinien entsprechend, kann man's einfach eintragen gehen. Wenn die Masse aber grösser sind (ist auch in den ASA-Richtlinien, dann muss man auf's DTC um dort ein Gutachten erstellen zu lassen, dann klappt's auch bei der MFK! Ist halt eine Frage des Geldes!


    Beim DTC zahlt man z.B. nur für die Prüfung von Sitz/Gurtverankerungen wenn man auf H-Gurte umsteigt etwas über 500Fr für das Gutachten. Damit kann man dann zur MFK zum eintragen.


    Und eine UBB ist doch ehh für Vorstadt-Tuner... :gap

  • Zitat

    Original von manitou
    naja, wenn man das auto tunt kann es ja nicht so schwer sein, nachher eine leistungsmessung zu machen, auf der das auto weniger als 20% mehrleistung hat.. wieviel es dann effektiv hat ist ja mehr oder weniger egal, solange alle tuningmassnahmen eingetragen wurden. bei einem unfall oder so wird keiner die effektive leistung nachmessen.


    Deshalb habe ich meine Leistungssteigerung auch überhaupt nicht eintragen lassen! ;) Wie sollte nachzuweisen sein, dass die Software auf dem Steuergerät geflasht wurde? Ein höherer Ladedruck kann auch durch einen Defekt am Regelsystem zustande kommen...



    Das Problem bei einer Unterbodenbeleuchtung ist ja nicht nur die Beleuchtung selbst. Es geht auch darum, dass man zusätzliche Bauteile unters Auto schraubt, die unter speziellen Umständen (Unebenheiten, Fahrtwind) abfallen könnten, was einen Unfall verursachen könnte. Also müsste eigentlich auch eine elektrisch gar nicht angeschlossene (also nicht funktionsfähige) Unterbodenbeleuchtung eingetragen werden, um die sichere Befestigung der Bauteile zu prüfen. Nur wird wohl kaum ein Hersteller für seine Unterbodenbeleuchtung teure Festigkeits- und Materialgutachten erstellen lassen.

  • Zitat

    Original von Skoalman
    Deshalb habe ich meine Leistungssteigerung auch überhaupt nicht eintragen lassen! ;) Wie sollte nachzuweisen sein, dass die Software auf dem Steuergerät geflasht wurde? Ein höherer Ladedruck kann auch durch einen Defekt am Regelsystem zustande kommen...


    ja solange es sich nur um chip-tuning handelt bin ich einverstanden, aber z.b. einen grösseren ladeluftkühler oder einen turbolader im lastwagenformat kannst du nicht mit "huch, wie kommt der den da hin, den hab ich noch nie gesehen" erklären :gap:D

  • Zitat

    Original von manitou


    ja solange es sich nur um chip-tuning handelt bin ich einverstanden, aber z.b. einen grösseren ladeluftkühler oder einen turbolader im lastwagenformat kannst du nicht mit "huch, wie kommt der den da hin, den hab ich noch nie gesehen" erklären :gap:D


    Naja... aber nen Sauger kannst du dennoch ziemlich böse tunen (+50PS) ohne das man ihm wirklich was ansieht. Da kommt's dann wirklich auch Fachwissen an um Details wie Einspritzdüsen o.ä. zu erkennen oder um zu hören, dass das Standgas nicht ganz original bzw. ruhig ist.


    Ok, bei nem Lader holt man auch mal wenn's gut geht +50PS mit wenig Aufwand, aber bei nem Sogar würd ich das als recht massives Tuning bezeichnen...

  • Zitat

    Original von manitou
    von welcher anfänglichen motorleistung gehst du aus?


    Sorry... ;) Sagen wir +/- 150PS beim Sauger.
    Bei nem Turbo sagen wir mal 230PS...


    Dann müssten meine Erfahrungswerte etwa hinkommen...