Rechtliches: Inkassoverfahren

  • Zitat

    Original von darkman|187
    - Ihh rechtsbündige Adresse
    - lies den Titel nochmal
    - lies den ersten Satz nochmal
    - Kommas im zweiten Satz :tongue


    Na gut, mach ich halt die Adressierung links =P


    Was soll ich den als Titel nehmen? "Begleichung" oder wie? >_<


    Und was ist am ersten Satz falsch?


    Und wo soll hier noch ein Komma hin?
    Mit diesem Brief möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Betrag in Höhe von 56.85 sFr. --
    (sechsundfünfzig Franken und fünfundachtzig Rappen) Ihnen überwiesen zu haben.


    Ich geb' mir aber eigentlich schon sehr Mühe korrektes Deutsch zu schreiben. Erklär mir, was ist falsch? :P

  • Zitat

    Mit diesem Brief möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Betrag in Höhe von 56.85 sFr. -- (sechsundfünfzig Franken und fünfundachtzig Rappen) Ihnen überwiesen zu haben.


    Ist sowieso falsch so:


    [...] Ihnen mitteilen, dass [...] überwiesen zu haben.


    möglich wäre:


    [...] Ihnen mitteilen, dass [...] überwiesen wurde.

  • Zitat

    Original von Bart
    ich würde jetzt einfach ruck zuck diesen Brief mal abschicken und das Zeug bezahlen... Ist ja schlimm...


    Ich war noch nie in einer solchen Situation verwickelt, also möchte ich auch vorsichtiger handeln. Falls das für dich Routine ist, kannst du mir ja helfen.


    Ich krieg' zum ersten Mal eine Betreibungsdrohung.


    Hat sonst jemand noch Kommentare? Muss bald auf die Post :)


    Leider hat noch niemand auf meine Frage geantwortet. Soll ich den Betrag dem Inkassobüro oder dem Webshop überweisen?


    Gruss
    Saiba

  • Zitat

    Original von Yarrow
    Das wurde dir doch schon des Langen und Breiten auf den vorderen Seiten x-mal erklärt?!


    Ja, aber es gibt das Meinungsverschiedenheiten. Ich zitiere:




    Zitat

    Original von Lorward
    ...
    1. Rechnungsbetrag plus Mahnungsgebühren bezahlen, wenn du willst auch noch die 3.- Verzugszins (auf die werden sie dich sonst auch nicht behaften..)
    2. An Blackcompany überweisen und eine Kopie des Beleges an die Inkassogesellschaft.


    Alle Angaben ohne Gewähr

  • Zitat

    Original von Saiba
    Leider hat noch niemand auf meine Frage geantwortet. Soll ich den Betrag dem Inkassobüro oder dem Webshop überweisen?


    Du hast vom Inkassobüro eine Rechnung bekommen, also bezahlst Du den Betrag inkl. Mahnspesen aber OHNE INKASSOGEBÜHREN dem Inkassobüro. Wenn sie keinen Verzugszins auf der Rechnung haben, dann auch OHNE ZINS.


    Das steht so bei Lorward und bei mir und ich habe das mit dem Beobachter telefonisch besprochen und das wurde mir so bestätigt und Du kannst Dich drauf verlassen, dass Du so keine Probleme bekommen wirst.


    Schreiben braucht's nicht, Du kannst ihnen telefonieren und mitteilen, dass die Schuld inkl. Mahnspesen und Zinsen OHNE Inkassogebühren (Adressnachforschung und wasweissich) überwiesen hast. Und dann diskutierst Du mit ihm gar nicht, wenn er etwas von OR (Art. 106 glaubi) faselt.


    Das ist doch wirklich keine Hexerei? :pc

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

    2 Mal editiert, zuletzt von Sh@rky ()

  • Okay, danke. Es steht nirgendswo, aus was sich die 160.20CHF errechnet.


    Die Verzugszinsen zahle ich so oder so. Die 3.-- wären mir noch egal.


    Aber eben, es steht da nicht 'mal was da verrechnet wurde.
    Kein Diverse Auslagen, Adressennachforschung, Mahnspesen (sind alles Spesen die der Schuldner nicht zu begleichen hat).


    Ich kann ja den Brief 'mal etwas umschreiben und hier posten.


    Also, ich geh nun auf die Post ;)


    Einzahlung + eingeschriebener Brief. Ich hoffe es klappt :)
    Frag' mich nur ob ich eine Bestätigung einholen soll. Hab's jetzt nicht auf den Brief geschrieben.