wie ich bereits geschrieben habe, ich habe noch kein Geld der Post erhalten ich habe ihnen jeglich nur den Fax der Originalquittung zugefaxt.
Marktplatz-Komplikation, Meinung von Juristen gesucht!
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du drückst dich aber auch komisch aus
wenn ich das lese:
ZitatOriginal von balu
Der CPU wurde von der Post bezahlt weil sie diese hat.
... hat dir die Post den Schaden bereits ersetzt ... -
also wenn die Post noch nix bezahlt hat, dann befindet sich tazzler im Verzug. Je nachdem was abgemacht wurde müsstest du ihn dann mahnen usw.
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Das Geld ist noch nicht auf meinem Konto ich habe nur einen Auszug auf einen schriftlich festgehaltenen Formular das mir diese Überwiesen wird, jedoch auch schon bald 3 Wochen her... seit dem habe ich nix mehr gehört und war auch unterdessen in den Ferien.
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Mal vielen Dank an alle!
Den Rest sollten wir regeln können, nicht? -
ich hab mir das tatsächlich alles durchgelesen..ich hab kopfweh
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Zitat
Original von dogimann
Bei Schäden oder Verlust durch die Post vergütet die Post den Schaden IMMER dem Versender... warum auch immer.Not true, die Person welche den Schadenfall erfasst/bearbeitet, hat die Möglichkeit auszuwählen ob der Schadenersatz zugunsten des Aufgebers oder des Empfängers gehen soll.
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Zitat
Original von 2cool4u
[quote]Original von balu
Tazzler hat mir bis zum heutigen Datum kein Geld überwiesen, das heisst die HDD's sind noch in meinem Besitz.Zitat 2cool4u
Das sind sie definiv nicht mehr, denn die HDs hat Tazzler ja erhalten. Die Frage der Eigentumsverhältnisse ist jetzt einfach nicht geklärt. Das müsstest du jetzt beweisen, dass du irgendwann mal gesagt hast, dass die Ware bis zur Zahlung dein Eigentum bleibt. Bei Onlineshops steht genau dies meist in den AGB oder auf Rechnungen.Sehr viele Shops schreiben dies in ihren AGB's. Rechtlich genügt das nicht ! Der Eigentumsvorbehalt muss im Betreibungsregister am Wohnort des Käufers eingetragen werden! Ansonsten gilt dieses Recht nicht !
Somit sollte die Frage schnell geklärt sein, ob du einen Eigentumsvorbehalt hast oder nicht.........
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Zitat
Original von panda_prc
Hobbyjuristen bleibt zuhause.Laut OR:
Art. 185
1 Sofern nicht besondere Verhältnisse oder Verabredungen eine
Ausnahme begründen, gehen Nutzen und Gefahr der Sache mit
dem Abschlusse des Vertrages auf den Erwerber über.Und wegen deinem Zurücktreten:
Art. 214
1 Ist die verkaufte Sache gegen Vorausbezahlung des Preises
oder Zug um Zug zu übergeben und befindet sich der Käufer mit
der Zahlung des Kaufpreises im Verzuge, so hat der Verkäufer
das Recht, ohne weiteres vom Vertrage zurückzutreten.
2 Er hat jedoch dem Käufer, wenn er von seinem Rücktrittsrecht
Gebrauch machen will, sofort Anzeige zu machen.
3 Ist der Kaufgegenstand vor der Zahlung in den Besitz des
Käufers übergegangen, so kann der Verkäufer nur dann wegen
Verzuges des Käufers von dem Vertrage zurücktreten und die
übergebene Sache zurückfordern, wenn er sich dieses Recht
ausdrücklich vorbehalten hat.Fakt ist: Du verkaufst 5HDs und 1 CPU für einen bestimmten Betrag. Die HDs hast du versandt, die CPU separat dann später auch. Seit dem Versand gehören die HDs und die CPU Tazzler. Die Post verliert die CPU von Tazzler und du beziehst die 280Fr.- welche Tazzler gehören. Somit hast du dich ungerechtfertigt bereichert. Du musst die 280Fr.- an Tazzler überweisen und dieser muss dir dann Anschliessend den von dir festgelegten Kaufpreis für die HDD und die CPU überweisen. Dann ist das Geschäft korrekt.
Gruss
Genau richtig!
Logisch würde/wollte ich das auch nicht verstehen, wenn ich balu wäre. Dann würd ich auch gern noch die HDD's bezahlt bekommen und das CPU-Geld der Post einstreichen.
Aber rein rechtlich gesehen ist es genau so wie panda_prc schriebt. Eigentlich müsste Tazzer nun wie gesagt balu die vollen 270.- überweisen, und balu ihm die 280.- für den Ersatz der CPU.
balu
Sei froh, hast du nun 10Fr. mehr im Portemonnaie, denn rechtlich hast du keine Chance gegen Tazzer vorzugehen!@Tazzer
Du Glücklicher -
Ist jetzt auch gut ausgegangen.
Danke nochmals allen für den produktiven Input! -
Es sei den er hätte die CPU einzel verkauft und die HDs im nachhinein...
Dan sieht es wieder anders aus. Ist aber nicht der Fall was ich bis jetzt gelesen habe...
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Zitat
Original von Vonbond
Es sei den er hätte die CPU einzel verkauft und die HDs im nachhinein...Dan sieht es wieder anders aus.
Ahja? Balu verkauft eine CPU, schickt das Paket ab und das wars von seiner Seite. Er hat Anspruch auf das Geld von Tazzler.
Tazzler bekommt das Paket nicht, weil von der Post verloren, also erhält er den Ersatz.Was genau wäre da anders?
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