IP Adressen fallen in der Schweiz unter Datenschutz

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    Auszug;
    ...Das nun mit dem Fall befasste Schweizer Bundesgericht ist nun der Argumentationslinie des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten nahezu „vollumfänglich gefolgt“. Das Kollegium entschied mehrheitlich, dass IP-Adressen eindeutig Personendaten sind und dass es unzulässig ist, wenn private Firmen – dafür fehle jeglicher Rechtfertigungsgrund – diese heimlich ausforschen...

    [Backup Server] Intel i5 3470 (4x3.2GHz), 8GB, 120GB SSD, ~50TB, Lian-Li D8000
    [24/7 Server] Xeon W3670 (6x3.2GHz), 18GB, 2.4TB SSD, 13TB HDDs
    [Gaming 1] Xeon E5-1620 v3, 16GB, 3TB SSD, Geforce 1070 8GB, 27" Acer Predator + 22" + 30"
    [Büro] Medion Erazer X7841 Laptop, i7 6700HQ, 16GB, 2.5TB SSD, Geforce 970M 3GB, 17.3" FHD

    [Oldschool] Asus P2B-B, 466MHz Celeron, 0.5GB SDRAM, geForce 2, 606 GB

  • Naja, dun kannst die Firma dann auf Verletzung des Datenschutzes verklagen. Bzw. eine Firma kann nicht einfach die IP Adressen verlangen wie früher.

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    Einmal editiert, zuletzt von Tobi_Wan ()

  • Die Firma erhält die IP nicht, die Firma muss also auf anderen Wegen den Beweis bekommen.
    Und wenn sie die IP nicht haben, müssen sie andersweitig Verdacht schöpfen. Nur wie ohne IP? ?(


    Konkret heisst das eigentlich, dass Provider nur dann IP's ausgeben dürfen, wenn der Staat (Polizei, etc.) dies verlangt.

  • Zitat

    Original von Inosin
    Ja aber eine Firma kann dich verklagen, dann bekommt das Gericht die IP


    Wie will sie dich verklagen, ohne IP? Die müsste sie ja erst ausfindig machen dürfen...und dann müsste sie über den provider erst deine adresse bekommen, da man aber die IP nicht ohne weiteres "abhören" darf ist da schonmal ein grosser stein in den weg gelegt worden.

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    [Gaming 1] Xeon E5-1620 v3, 16GB, 3TB SSD, Geforce 1070 8GB, 27" Acer Predator + 22" + 30"
    [Büro] Medion Erazer X7841 Laptop, i7 6700HQ, 16GB, 2.5TB SSD, Geforce 970M 3GB, 17.3" FHD

    [Oldschool] Asus P2B-B, 466MHz Celeron, 0.5GB SDRAM, geForce 2, 606 GB

  • Falsch.


    Die Logistep hat bisher mit den gesammelten IP Adressen klagen beim Gericht eingereicht. Das Gericht hat beim Provider die Adressen der betroffenen Kunden herausgesucht für das Strafverfahren. Ab einem bestimmten Punkt hat die Firma Logistep beim Gericht den Antrag gestellt einsicht in alle Akten zu bekommen welche den Fall "Logistep vs. ISP Kunden" betreffen.


    In diesen stand auch die volle Adresse des betroffenen ISP Kunden welche die Firma Logistep an ihre Auftraggeber weiterreichte damit diese Schadenersatzklagen stellen können (Vollständige Adresse der betroffenen ISP Kunden haben sie durch die Logistep erhalten).


    Ergo: Die Auftraggeber müssen nun selber die Klagen von Anfang an durchführen und können nicht mehr auf Daten von Firmen wie der Logistep hoffen. Durch diesen Gerichtsentscheid darf die Logistep solche Personenbezogene Daten nicht mehr weitergeben.


    Jeder Schweizer ist durch das Datenschutzgesetz geschützt (Telekommunikationsgeheimnis), dieser Schutz wurde ausgehebelt weil es möglich ist in einem laufenden Verfahren die Akten einzusehen und somit den Verfahrensweg bis zur Schadenersatzklage erheblich zu verkürzen.
    Filesharing bleibt immernoch genau gleich grau wie vorher, lediglich die Art wie du verfolgt werden kannst hat sich verändert.

    Viele viele bunte Smarties

    Einmal editiert, zuletzt von panda_prc ()

  • Ja. Jetzt fragt sich's aber noch wie der Auftraggeber Verdacht von xyz schöpfen will, wenn der Betreiber von der Seite xyz oder weiss ich was keine IP rausgeben will / darf.

  • Zitat

    Original von rovster
    Das führt in jedem Falle zu einer Gegenklage...
    Die Firmen dürfen auch nicht selber schnüffeln und dann vor Gericht vorlegen, da es gesetzlich ja verboten ist?!


    Doch dürfen sie! Es ist nur verboten quasi als Detektiv zu agieren und so im voraus IP Adresse auf Person zu verbinden und diese dann weiterzugeben!
    Er sagt ja, dieser Entscheid schützt nicht diejenigen die illegal agieren.

  • ...Das nun mit dem Fall befasste Schweizer Bundesgericht ist nun der Argumentationslinie des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten nahezu „vollumfänglich gefolgt“. Das Kollegium entschied mehrheitlich, dass IP-Adressen eindeutig Personendaten sind und dass es unzulässig ist, wenn private Firmen – dafür fehle jeglicher Rechtfertigungsgrund – diese heimlich ausforschen...


    Ich interpretiere dies so, dass sich nicht eine Firma einfach in ein z.B. P2P Netzwerk "einklinken" kann und mal schauen, welche IP ein File runterlädt. Dies gilt für mich schon als ausforschen. Im Prinzip müsste man bevor man überhaupt irgend eine Ip hat, beim Bund oder wem auch immer, beantragen, dass man eben für bestimmte Files wegen Verdacht auf Filesharing die IPs ausforschen möchte.

    [Backup Server] Intel i5 3470 (4x3.2GHz), 8GB, 120GB SSD, ~50TB, Lian-Li D8000
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    [Gaming 1] Xeon E5-1620 v3, 16GB, 3TB SSD, Geforce 1070 8GB, 27" Acer Predator + 22" + 30"
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