Berechnung 13. Monatslohn

  • Gut, was nützt einem das Gewohnheitsrecht? Das ist inetwa das selbe wie mit diesen mündlichen Verträgen. ;-)


    Denn erstens: Wenn du deinem Arbeitgeber mit "Gewohnheitsrecht" kommst, kann er dir ja ganz einfach ordentlich kündigen, denn bei der ordentlichen Kündigung muss er keinen Grund angeben. Wenn du ihn vors Arbeitsgericht ziehst, bist du ebenfalls die Stelle los und das Arbeitsgericht bezieht sich ja dann auf den Arbeitsvertrag. Und wenn da nichts steht von wegen 13. Monatslohn, wird dir das Arbeitsgericht nicht recht geben.


    Gewohnheitsrecht ist wie mündliche Verträge: Eine Wunschvorstellung der Menschen, welche rechtlich nicht durchzubringen sind. ;-)

  • Zitat

    Original von SneakBite
    Gewohnheitsrecht ist wie mündliche Verträge: Eine Wunschvorstellung der Menschen, welche rechtlich nicht durchzubringen sind. ;-)


    Oft ist das sicher so, aber wenn man beweisen kann, dass man in den letzten 5 Jahren immer einen 13. erhielt (*), dann kann und wird wohl auch das Gericht daraus ein Gewohnheitsrecht ableiten.


    (* natürlich vom selben Arbeitsgeber.. )


    Das man die Stelle dann los ist, ist wohl klar.
    Deswegen gibt es einige Dinge im Arbeitsrecht die auch erst eine gewisse Zeit nach Stellenaustritt verjähren, also nicht fix.

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    Einmal editiert, zuletzt von BLJ ()

  • Sowas hat man doch spätestens in der Berufsschule gelernt.
    Hast du überhaupt eine Lehre gemacht?