Gut, was nützt einem das Gewohnheitsrecht? Das ist inetwa das selbe wie mit diesen mündlichen Verträgen.
Denn erstens: Wenn du deinem Arbeitgeber mit "Gewohnheitsrecht" kommst, kann er dir ja ganz einfach ordentlich kündigen, denn bei der ordentlichen Kündigung muss er keinen Grund angeben. Wenn du ihn vors Arbeitsgericht ziehst, bist du ebenfalls die Stelle los und das Arbeitsgericht bezieht sich ja dann auf den Arbeitsvertrag. Und wenn da nichts steht von wegen 13. Monatslohn, wird dir das Arbeitsgericht nicht recht geben.
Gewohnheitsrecht ist wie mündliche Verträge: Eine Wunschvorstellung der Menschen, welche rechtlich nicht durchzubringen sind.