Arbeitsweg Steuern

  • Hallo Tweaker Freunde,


    mich würde es interessieren wie ihr zur Arbeit fährt bzw. wie viele km ihr täglich zurücklegt. Wie sieht es dabei Steuertechnisch aus?


    Mein Arbeitsweg in eine Richtung ist 120km. Ich wohne in Zürich (sehr günstig) und habe eine Arbeitsstelle im Seeland.


    Ich verdiene im Seeland vermutlich weniger als wenn ich in Zürich arbeiten täte. Aber der Job gefällt mir sehr. Trotzdem möchte ich von Zürich nicht wegziehen. Zudem wohne ich in einer saugünstigen Wohnung was Zürcherverhältnisse anbelangt.


    Falls ich das Auto nehme spare ich pro Tag ungefähr 1h gegenüber dem öffentlichen Verkehr (deshalb können sie mich nicht zwingen ein GA zu kaufen). Zusätzlich könnte ich aufgrund dieser Tatsache 20'000 CHF (40'000*55Rp pro km) vom Arbeitsweg abziehen. Ist das nicht Krank? Kauft mir das die Steuerverwaltung überhaupt ab?


    Was sind eure Erfahrungen was Verkehrsabzüge anbelangt?

  • Bei mir ist die Stunde weniger nur dann da wenn man den weg von mir zum Bhf mit berechnet... auf jeden Fall wird das seit 5 Jahren toleriert... sind halt nicht so viel km wie bei dir, aber eigentlich sollte das kein Problem sein, die Steuerbehörde von ZH wird dich kaum dazu bewegen wollen wegzuziehen ;)


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  • Zitat

    Original von Inosin
    Das Argument mit der Dauer der Reise ist nicht Ausschlaggebend.


    Doch... Es gibt mind. 2 Gründe die gesetzlich geregelt sind.
    1) Du brauchst das Auto, dann brauchst du eine Bestätigung vom Arbeitsgeber
    2) Du hast mehr als 1 Stunde Zeitersparnis pro Tag und nicht pro Weg...



    Zitat

    - Der Pauschalabzug für den Arbeitsweg deckt die Kosten für Tram oder Zug. Wer mit dem eigenen Fahrzeug pendelt, darf fürs Auto 65 Rappen, für ein Motorrad 45 Rappen pro Kilometer abziehen. Voraussetzung: Mindestens eine Stunde Zeitgewinn pro Tag, weit entfernte Haltestelle des öffentlichen Verkehrs, das Fahrzeug ist tagsüber für die Arbeit nötig.

  • Ich geh auch mit dem Auto zur Arbeit, mit dem Zug wären es ca. 5min + 15min laufen.


    Da ich jedoch das Auto auch während der Arbeit brauche, habe ich eine Bestätigung vom Arbeitgeber für die Steuermänner.

  • Habe gerade 3 Bundesgerichtsentscheide gelesen. Alles sehr schwammig was das Betrifft:


    Hier ein Auszug:
    Die Fahrkosten für die Benutzung eines privaten Motorfahrzeuges für den Arbeitsweg gelten als abzugsfähig, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen oder deren Benutzung unzumutbar ist. Das trifft insbesondere dann zu, wenn der Steuerpflichtige gebrechlich oder kränklich ist, die nächste Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels weit von der Wohn- oder Arbeitsstätte entfernt ist, Arbeitsbeginn und Arbeitsschluss nicht zu fahrplanmässigen Zeiten erfolgen oder der Steuerpflichtige für seine Berufsausübung auf ein Motorfahrzeug angewiesen ist (ASA 41 S. 587; Urteil 2A.389/1994 vom 25. April 1995, NStP 49/1995 S. 81 E. 2; Urteil 2A.502/1995 vom 21. Mai 1995 E. 2a/cc).


    Ein weiterer Fall:
    Jemand von Visp fährt jeden Tag nach Genf, dabei resultieren täglich insgesamt 360km. Jährlich also 72900km à 55 Rp. (55Rp weil >20'000, falls >20'000 dann 65Rp/km). Fahrtkostenabzug von 43560.-...Der Kanton Wallis anerkennt diesen Abzug nicht. Stattdessen nehmen sie an, er könne zB. als Wochenaufenthalter in Genf wohnen und 700.- monatlich für die Wohnung bezahlen, diese jedoch von den Steuern abzieht. Abziehbarer Betrag 12*700=8400.-


    Andererseits noch die von Xood erwähnte 1h Zeitersparnis pro Tag als Kriterium.


    Meine Strecke berechnet mir GoogleMaps mit 1h 20min. Ich fahre aber 140km/h. Also mache ich die Strecke sogar in 1h. Das wiederum muss ich der Steuerverwaltung wieder erklären, weshalb ich eben nicht den Zug nähme. Mit dem Zug hätte ich insgesamt 2h. Zudem ziehe ich mein Auto dem öffentlichen Verkehr vor. Verkehrsprobleme habe ich keine. Stehe um 5 auf, um 5.30 bin ich im Auto und noch ist kein Verkehr.



    Aber insgesamt ist es unglaublich wie untransparent solche Steuerentscheide gefällt werden.

  • Zitat

    Original von rovster
    Da ich jedoch das Auto auch während der Arbeit brauche, habe ich eine Bestätigung vom Arbeitgeber für die Steuermänner.


    Da geh ich kurz zum Chef, 5min später laufe ich mit der Bestätigung raus. Schliesslich gehen wir oft mit meinem Karren über den Mittag essen ^^ und wer von den Schreibtischtäter will das schon kontrollieren?


    Geht da nicht einfach jeder zum Chef und fragt: Hey gib mir mal eine Bestätigung?

  • 360km = ~4 Stunden (du fährst NIE 100 im schnitt). das sind 2 Stunden pro weg und das gilt als maximal tolerierbare Zeit, daher der Furz mit dem Wochenaufenthalter.


    Bei dir sinds 40 Min pro weg, also > 1 stunde, aber weniger als 2 Stunden pro weg, also wo problem? :-)


    Zitat

    Original von Vontobel
    Da geh ich kurz zum Chef, 5min später laufe ich mit der Bestätigung raus. Schliesslich gehen wir oft mit meinem Karren über den Mittag essen ^^ und wer von den Schreibtischtäter will das schon kontrollieren?


    bin jetzt nicht 100% sicher ob der arbeitsgeber das nicht irgendwie angeben muss und evtl. dafür bezahlen (er bezahlt dir ja entschädigung). Unsere Firma macht das afaik nicht einfach so.


    Ich arbeite relativ viel von zu Hause. kann aber weder PC noch Internet-Abo abziehen weil dies sonst der Arbeitsgeber bezahlen müsste.


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    2 Mal editiert, zuletzt von Xoood ()

  • Bei 20'000.- werden sie wohl schon etwas genauer rechnen, ob die Einsparung da ist.
    Die 80km pro Tag bis nach Burgdorf haben sie bei mir damals aber problemlos geschluckt. Der Kanton Freiburg nimmts aber anscheinend allgemein nicht so genau, von den Bernern habe ich da schon ganz anderes gehört.

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  • Zitat

    Original von Vontobel
    Sorry...es sind laut Google Maps 1h 20min für einen Weg = also 2h40min pro tag


    aber ich mache das in 2h


    die nehmen twixroute... bei mir haben sie mal die 200 meter (!!!) korrigiert. die 2 stunden zumitbare Zeit bezieht sich pro weg und nicht pro Tag ;)



    #Edit,


    machs einfach und schau was passiert, es kann dir eigentlich nichts passieren ausser dass sie es streichen und durch einen pauschalabzug ersetzen... eine busse bekommst du 100% nicht weil du ja nichts verfälschst...


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    Einmal editiert, zuletzt von Xoood ()

  • Der Kanton Bern ist ein ganz mühsamer Steuerkanton. Die täten lieber mal ein paar von der Steuerverwaltung entlassen damit sie nicht alles penibel kontrollieren, denn so würden die Steuern auch sinken.


    Während der Studienzeit haben die mich sowas von abgezockt. Musste sogar Steuern auf Einkommen bezahlen die in anderen Kantonen noch bei weitem nicht Steuerpflichtig gewesen wären. Steuererlass aufgrund Studium wurde mir nicht gewährt...Aber das ist eine andere Geschichte.

  • Zitat

    Original von Xoood
    die nehmen twixroute... bei mir haben sie mal die 200 meter (!!!) korrigiert. die 2 stunden zumitbare Zeit bezieht sich pro weg und nicht pro Tag ;)
    .


    Ich hatte so viele schlechte Erfahrungen mit der Steuerverwaltung bis anhin. Aber du hast recht. Ich warte jetzt einfach und schaue mal welche Abzüge sie mir genehmigen.


    Unglaublich das wegen Twixroute. Eben, das ist genau was ich meinte. Für solche Blödeleien haben sie Zeit. Sicher fehlt sogar noch der neue Autobahnanschluss in Zürich :D

  • Also bei mir hat das auch scho geklappt, allerdings gab's am offiziellen Firmenort keinerlei ÖV ( Eggiwil BE). Ich würd's einfach probieren, was man dir sicher kürzen wird, ist die 0.75 CHF auf 0.6 CHF, wegen der hohen Laufleistung.

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  • @ Inosin: Bitte richtig informieren. Wenn du bisher nie abgezogen hast, hast du deinem Kanton viel Geld geschenkt. :-)


    Ich ziehe pro Arbeitstag auch 120km ab. Denn die Regel die man beachten muss ist ganz einfach: Eine Stunde Zeitersparnis gegenüber dem ÖV. Von Haustüre zu Haustüre habe ich mit den ÖV rund 1,5h, mit dem Auto 45 Minuten. Also total 1,5h Zeitersparnis. Ich gebe auch immer irgendwie 234x120km an (365- 52 Samstage-52 Sonntage-30 Ferientage). Die Steuerbehörde korrigiert dann die Tage jeweils sauber nach unten, denn mir ist es zu blöd, noch die Feiertage abzuzählen. Schlussendlich sind es jeweils um die 225 Tage à 120km, total also 27'000km, die ich abziehe.

  • Zitat

    Original von SneakBite
    Ich gebe auch immer irgendwie 234x120km an (365- 52 Samstage-52 Sonntage-30 Ferientage). Die Steuerbehörde korrigiert dann die Tage jeweils sauber nach unten, denn mir ist es zu blöd, noch die Feiertage abzuzählen. Schlussendlich sind es jeweils um die 225 Tage à 120km, total also 27'000km, die ich abziehe.


    wird bei steuern nicht pauschal mit 220 gerechnet? Zumindest im AG steht das überall


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  • Grundsätzlich pauschal 220 Tage.


    365 - (52 * 2 wegen Sa und So) = 261 - 25 Ferien = 236


    16 Tage übrig. Keine Ahnung. Soviel Weihnachten, Brücken, Ostern etc. haben wir wohl nicht oder?



    Ich komme auf 52'800km jährlich.

  • wir hatten einen ähnlichen Fall im Steurrecht. Grundsätzlich ist es so das die Fahrkosten nur dann abgezogen werden dürfen wenn für Dich eine Benutzung des ÖV's unzumutbar wäre.


    Unzumutbar gilt namentlich dann wenn Deine nächste Bushaltestelle -/ Bahnhof >1 km beträgt. In Ausnahmefällen wegen Gebrächen bzw. Alter.



    -> dann kannst Du mit Pauschalansätzen rechnen. Das wären dann 0.70 / km



    Ansonsten gilt gem. Verordnung des EFD Art. 5 Abs 3


    "Bei Benützung privater Fahrzeuge sind als notwendige Kosten die Auslagen abziehbar, die bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel anfallen würden."


    Fazit: Wenn Dein Jahresabo bspw. 2000.- im Jahr kostet, darfst du diese Kosten abziehen.

  • Je nach Fall (bei den 120km lern etc nicht) kann es sogar Sinnvoller sein "über den Mittag nach Hause zu fahren" sprich 4 fahrten pro Tag anzugeben.


  • Bei mir steht, wenn eine Zeitersparnis von 1h pro Tag gegenüber den ÖVs drin liegt, darf man das Auto abziehen. Und ich mache das seit Jahren und kam nie eine Reklamation. Natürlich ziehe ich es nicht einfach ab, sondern ich schicke immer eine Beilage mit meiner Begründung mit: War noch nie ein Problem.