Megaupload vom Netz genommen

  • von Computerbase.de:

    2006: "Aber wenn die Lehrer mal abgesehen fragt man sich, wo sie die Physik gelassen haben.. Und Knochen und so haben sie grad auch nicht.." ©Yarrow
    2007: "moonie ist keine Frau. moonie ist eine Gamerin!" ©Lord of Darkness
    2008: "Wer bedroh ich den, ...... und wens so wer, dan sicher mit recht!" ©SmallX2
    2009: "wir sollten die Bildschirme unter den Tisch stellen, da es nicht soviel Platz hat" ©Tobi_Wan @ t2w LAN
    2010: "Hör doch auf ständig rumzutrollen!" ©Tulpe (JackCarter)
    2011: "Bleibt aber immer noch die Frage, wo das ganze Backupen? (Zu Snipa Guck)" ©Tobi_Wan
    2012: "Eigentlich wollte ich Aromat auf eure Vermicelles tun, wusste aber nicht, ob ihr Alkohol mögt" ©Tobi_Wan
    2013: "ich bin kein armer Schlucker." ©Tulpe (JackCarter)
    2014: "dr Aschi wo ds Intranet programmiert het ... unds Internet" ©RAYDEN
    2015: "Dieses Forum hat 2 Suchmöglichkeiten: [SUCHEN] und Snipa" ©ReDiculum
    2016: "Trump wird ein hervorragender Präsident werden :)" ©1984

  • morgen sind sie wider unter megauploadx.com erreichbar ....

    There are only 10 types of people in the world - those who understand binary, and those who don't.

  • Auf Twitter geht schon der erste Shitstorm los, weil die Vollidioten denken, die Seite wäre wegen SOPA/PIPA abgeschalten worden.


    *facepalm*


    Und Anonymus hat ihre LOIC auf diverse Behördenwebseiten gerichtet. Pfosten.

    Glaubt die Horrorgeschichten über mich nicht - Es ist viel schlimmer.
    Game i5-6500 | 16 GB | Win10Pro | RX480 | 34" 3440x1440
    Office MacMini 2018 | 512GB | 32GB
    Rest HP Gen10+ | iPhone 13 mini | F20 m140i xDrive - ///M

  • Shitstooooorm ^^


    Trolololol


    Nimmt mich wunder, wenn's mal die Kollegen von Baar busted (Rapidshare).

    :: Hier könnte Ihre Hardware stehen :: "When does the Narwhal bacon?" ::

  • Hmm das trifft sich ja gut... ;)


    Habe gerade gestern die verschiedenen Anbieter studiert, da mein RS-Account Ende Januar ausläuft.


    Wollte nun eig. wieder ein RS-Acc und zusätzlich ein Share-Online lösen. Meint ihr SO wird bald dasselbe widerfahren? Bei RS glaube ich ist man auf der sicheren Seite...

  • RS wird sicher am längsten bestehen bleiben.


    Jep, es dachten wirklich einige es wäre wegen SOPA vom Netz genommen.. da dachte ich auch nur wtf?


    Hat die CH überhaupt ein Auslieferungsverfahren (oder wie man sowas nennt) mit den USA? Oder würde da eher die Schweizer whatever einschreiten? (statt das FBI)

    Gaming: AMD Ryzen 5 2600X, MSI B450M, 32GB RAM, Sapphire RX6900XT Nitro+ SE, 4TB SSD, 10TB HDD, Win11, Samsung Odyssey G7 32" 1440p@165Hz
    Server: AMD Ryzen 5 3600, Gigabyte B450M4, Quadro P400, 16Gb RAM, 500GB SSD, Plex Encoder

    Storage: Intel i3 3220T, ASRock Z77 Pro4, 4Gb RAM, 111 TB Storage (Seagate Exos), Plex Storage

  • Hm? Die Schweiz braucht da kein Auslieferungsverfahren, wir haben kein Gesetz, dass den Download verbietet, also muss sich kein User in der Schweiz vor den Amis fürchten. ;-)


    Hm? Rapidshare geht dagegen vor? Dünkt mich also gewaltig. ;-)

  • Achte dich mal wieviele "illegale" Raubkopien schnell von RS wieder weg sind...


    Aber würde mich wunder nehmen wie du das handhaben wüdest, dass es unmöglich wäre, als Filehoster versteht sich natürlich...

  • Ganz ehrlich: ICH würde aus dem Geschäft aussteigen aktuell. Weil es geht nicht, als Filehoster sind 99% deiner Kunden Leute, die "illegale" Dateien umherschieben wollen. Weil, will ich ein Dokument jemandem geben, schicke ich eine Mail. ;-)


    Und dann nennt halt jemand plötzlich das File anstatt Film XYZ dann halt "Mein Urlaubsvideo" und bietet es in einschlägigen Foren an als Film XYZ und schon bleibt es bestehen. ;-)

  • Zitat

    Original von SneakBite
    ...wir haben kein Gesetz, dass den Download verbietet...


    dies ist genauso falsch wie vielerorts sonst im Internet - in der Schweiz ist lediglich das reine Herunterladen von Filmen und Musik erlaubt, nicht aber von Software. Bei Interesse einfach die einschlägigen eidgenössischen Erlasse zum Immaterialgüterrecht konsultierien.

  • Nun mal ernsthaft - lies mal Art. 19 Abs. 4 URG ;)


    Art. 19 Verwendung zum Eigengebrauch


    1 Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt:


    a. jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde;
    b. jede Werkverwendung der Lehrperson für den Unterricht in der Klasse;
    c. das Vervielfältigen von Werkexemplaren in Betrieben, öffentlichen Verwaltungen, Instituten, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen für die interne Information oder Dokumentation.


    2 Wer zum Eigengebrauch berechtigt ist, darf unter Vorbehalt von Absatz 3 die dazu erforderlichen Vervielfältigungen auch durch Dritte herstellen lassen; als Dritte im Sinne dieses Absatzes gelten auch Bibliotheken, andere öffentliche Institutionen und Geschäftsbetriebe, die ihren Benützern und Benützerinnen Kopiergeräte zur Verfügung stellen.1


    3 Ausserhalb des privaten Kreises nach Absatz 1 Buchstabe a sind nicht zulässig:2


    a. die vollständige oder weitgehend vollständige Vervielfältigung im Handel erhältlicher Werkexemplare;
    b. die Vervielfältigung von Werken der bildenden Kunst;
    c. die Vervielfältigung von graphischen Aufzeichnungen von Werken der Musik;
    d. die Aufnahme von Vorträgen, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Ton—, Tonbild- oder Datenträger.


    3bis Vervielfältigungen, die beim Abrufen von erlaubterweise zugänglich gemachten Werken hergestellt werden, sind von den in diesem Artikel enthaltenen Einschränkungen des Eigengebrauchs sowie von den Vergütungsansprüchen nach Artikel 20 ausgenommen.3


    4 Dieser Artikel findet keine Anwendung auf Computerprogramme.

  • Ja sicher sind 99% der Waren warez.
    Man müsste dies vielleicht auch anders vermarkten. GameStar hostet z.B. all ihre Downloads und Videos auf RS (und die Videos zusätzlich noch auf youtube), damit ihre Server standhalten bzw. entlasten können. Wenn ich auch ein Betreiber von so einer grossen Seite wäre, würde ich mir auch so etwas überlegen. Wieso selbst irgendwelche grossen Server kaufen und warten, wenn man sowas easy outsourcen könnte?


    btw.: Ich werde voraussichtlich auch mit meiner Firma RS für die Downloads nehmen, da mich mein Hoster sonst rauswerfen würde. Ich evaluiere noch..


    SneakBite, die meisten Files heissen ja mittlerweile schon so oder haben einfach einen random string.

    Gaming: AMD Ryzen 5 2600X, MSI B450M, 32GB RAM, Sapphire RX6900XT Nitro+ SE, 4TB SSD, 10TB HDD, Win11, Samsung Odyssey G7 32" 1440p@165Hz
    Server: AMD Ryzen 5 3600, Gigabyte B450M4, Quadro P400, 16Gb RAM, 500GB SSD, Plex Encoder

    Storage: Intel i3 3220T, ASRock Z77 Pro4, 4Gb RAM, 111 TB Storage (Seagate Exos), Plex Storage

  • Das herunterladen ist legal, das weitergeben davon ist illegal. Wenn ich also etwas herunterlade, ist es nicht illegal, wenn ich es aber herunterlade und meinem Bruder gebe ist es illegal.

  • Zitat

    Original von SneakBite
    Das herunterladen ist legal, das weitergeben davon ist illegal. Wenn ich also etwas herunterlade, ist es nicht illegal, wenn ich es aber herunterlade und meinem Bruder gebe ist es illegal.


    Auch diese Aussage ist unvollständig (oder umgangssprachlich "falsch"). Insoweit sie sich auf das reine Herunterladen von Filmen und Musik bezieht, stimmt es, dass es nicht illegal ist, stimmt aber nicht bezüglich der, nennen wir es mal erstgradigen interfamiliären Weitergabe, denn diese ist unter gewissen Voraussetzungen erlaubt.
    Für den Bezug auf Software ist sie unzutreffend (wie weiter oben bereits erwähnt), denn bezüglich Software gibt es keinen "legalen" Eigenbedarf.

  • Bitte weitet die Diskussion aus auf: Herunterladen UND benutzen


    Herunterladen UND benutzen von Musikstücken und Filmen ist bekanntlich legal. Sogar das Weitergeben an engere Verwandte und Bekannte sei möglich.


    Das Herunterladen von Software und Games: ?(
    Benutzen von nicht lizenzierten / gekauften heruntergeladenen Software und Games: ?( Wohl eher illegal...


    Kein Student hier, der was sagen könnte? :D

  • Zitat

    Original von Saiba
    Kein Student hier, der was sagen könnte? :D


    siehe meine Ausführungen oben (habe diese Tage meine letzten Master of Law - Prüfungen, daher keine allzu umfangreichen Antworten).


    Kurz gesagt: Software/Games herunterzuladen/weiterzugeben ist per se illegal (d.h. Verstoss gegen das Urheberrecht)... Bei Musik/Filmen gibt es die Schranke des Eigengebrauchs (siehe oben), der sogar die Weitergabe unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

  • Und hier nochmal aus mehr oder weniger offizieller Quelle: http://www.20min.ch/digital/we…oad-Nachfolgern--27454858


    Zitat

    Original von 20min.ch
    [...]
    Schweizer Nutzer haben nichts zu befürchten


    Der auf IT- und Urheberrechts-Fragen spezialisierte Jurist David Rosenthal hat nach der Zerschlagung des Filmesharing-Portals Kino.to erklärt, dass es in der Schweiz vollkommen legal ist, Filme oder Musik für den Eigengebrauch herunterzuladen. Diese liberale Praxis hat der Bundesrat Ende 2011 bestätigt. Davon ausgeschlossen ist allerdings der Tausch von urheberrechtlich geschützter Software wie PC-Programme oder Games. Die Filmindustrie und ihre Vertreter sehen das erwartungsgemäss anders. «Aus etwas klar Illegalem wird nie etwas Legales», sagte Adriano Viganò. Er ist Rechtsanwalt und Berater der Schweizerischen Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie (Safe).



    Demnach hat Lorward recht... :)