Frage wegen Sommerreifen im Winter

  • Hallo Zusammen


    Ich stehe vor einem kleinerem Problem und zwar habe ich eines meiner Fahrzeuge letzten Herbst Stillgelegt bis "eigentlich" diesen "Frühling".
    Ergo ist das Fahrzeug noch mit Sommerreifen bestückt.


    Nun müsste ich dringend mit dem Fahrzeug etwas erledigen. Denkt ihr, bei aktuell recht schönem Wetter und 8-10 Grad, kann ich ohne "grosse" Bedenken mich auf den Weg machen?


    Versteht mich nicht falsch, habe sonst immer Winterreifen aber ich brauch kurzfristig ein grösseres Fahrzeug (Hat auch 4x4) um etwas zu transportieren.

  • Da hätte ich jetzt wenig Bedenken, wenn du nicht gerade in die Berge fährst, oder Nachts/früh Morgens unterwegs bist, oder Schneefall angekündigt ist oder du ins Ausland fährst, wo teilweise Winterreifen pflicht sind.


    Es gibt in der CH keine Winterreifenpflicht. Aber falls es zum Unfalls kommt, ob selbstverschuldet oder nicht, wird dir die Versicherung bei fehlenden Winterreifen den Strick daraus drehen.

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

    2 Mal editiert, zuletzt von 2cool4u ()

  • Nein es bleibt in der Stadt.


    Wie sieht das dann aus mit dem Grobfahrlässig zusatz in der Versicherung? SOLLTE was passieren? *Holzanfass* ;)

  • Dann ist es kein Problem.
    Wenn du nicht gerade im Schnee mit den Sommerreifen unterwegs bist kann man ja sowieso nicht von Grobfahrläsig sprechen.

    P4 D945 3.4Ghz @ 4,75Ghz; Geforce 7800 GTX 256MB; 2048 MB DRR2 667MHz; 1x250GB SYS; 4x250GB Raid5

  • Es ist nicht nur Schnee oder Eis massgebend. Die Temeperatur spielt auch eine Rolle.
    Wenn das Fahrzeug Sommerreifen drauf hat und die Polizei dich anhält oder etwas passiert, kann es dann auch heissen dass das Fahrzeug nicht Betriebsfähig ist. Die Haftpflicht wird dann einen Regress machen...

    Life is a bitch! And then you marry one!

  • Bei normalen Verhältnissen auf trockener Fahrbahn musst du dir mit den Sommerpneu versicherungstechnisch keine Sorgen machen.


    Die Grobfahrlässigkeit deckt sämtlichen Verzicht auf Rückgriff im Schadenfall, ausser Alkohol oder Drogenmissbrauch und den neuen Raser-Delikten.


    Die Betriebssicherheit kann zwar seitens SVG eine Busse zur Folge haben aufgrund der Betriebssicherheit, einen Rückgriff einer Gesellschaft brauchst du in keinem Fall zu erwarten.
    Die Ausschlüsse aufgrund der Grobfahrlässigkeitsdeckung sind bei praktischen allen Gesellschaften identisch. Alkohol, Drogen, massive Geschwindigkeitsübertretung und ohne behördliche Bewilligung.


    Die Betriebssicherheit aufgrund falscher Pneu, hat keinen gesetzlichen Standfuss und kann daher nicht als "ohne behördliche Bewilligung" angesehen werden.


    Gute Fahrt.

    RBG for president ^^ Man wird älter.

  • Wichtig finde ich!
    Du machts dir darüber gedanken und fährst dann auch den Umständen angepasst.
    Nicht so wie die Idioten auf der AB die zwar Winterreifen drauf haben aber bei 120 kein 10m Abstand zum Vorausfahrenden Fahrzeug.


    Gruäss

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