Strassenverkehrsamt - Logik..

  • Neulich am 26. 3 hab ich die (Alte-)Anmeldung für den Lernfahrausweis eingereicht. Heute ist es retourgekommen:


    Bitte neues Formular einreichen, da "Am 1. April sind die neuen Vorschriften in Kraft getreten". Dabei wurde das Formular abgestempelt mit dem Datum vom 31. März 03.
    Wie können sie das alte Formular nicht annehmen? Die neuen Vorschriften sin streng genommen ja noch nicht in Kraft getreten!


    Jetzt muss ich Nothelferkurs, VKU und die praktische Prüfung auch noch machen und das ganze kostet mich rund 400 Franken mehr.. ;-(:schimpf

  • Ich würd mal anrufen, den Chef verlangen und fragen was das eigentlich soll, denn am 31.3 waren die neuen Vorschriften ja noch gar nicht gültig..


    Um was für ne Kategorie gehts? Roller?
    Über 50ig darfst du aber eh nur mit der neuen Prüfung fahren..

    Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt!

  • ruf an und sag es sei am 31.3.03 abgestempelt und geh ihnen so richtig auf die Nerven... Die sollen es annehmen und wenn nicht, schick ihnen die Rechnung für die Mehrkosten!!!!
    Denn wenn die Regelungen erst ab dem 1.4.03 gültig sind, müssen sie am 31.3.03 noch zu den alten Regeln handeln!!!

    Life is a bitch! And then you marry one!

  • Der Nothelferkurs, der VKU und die prakt. Prüfung haben aber sicher auch ihre guten Seiten, du lernst wie man richtig fahren sollte und wie man bei einem Unfall helfen kann, das ist sicher auch nicht zu verachten.


    Und irgendwie muss das Strassenverkehrsamt ja auch Gewinn machen. ;)


    gorxs:
    Er muss den Nothelfer nicht neu machen, sondern erst einmal machen, für die Kat. F hats den ja bisher nicht gebraucht.

    Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt!

  • So, hab grad erst angerufen.. Und angeblich sei die Regelung so gewesen, dass es vorher die Reglung nicht gab, dass man 2 Monate vor dem Mindestalter die Prüfung schon machen konnte. Drum muss ich jetzt das neue Ausfüllen und die Mehrkosten tragen.. Und wo stand dies bitteschön auf dem alten Formular? Nirgends..
    ;-(


    Und wie freundlich diese Dame am Telefon doch gewesen ist.. :rolleyes:


    edit: Jopp, das ganze brauchte man vorher nicht..

  • Zitat

    Original von seng
    Neulich am 26. 3 hab ich die (Alte-)Anmeldung für den Lernfahrausweis eingereicht. Heute ist es retourgekommen:


    Bitte neues Formular einreichen, da "Am 1. April sind die neuen Vorschriften in Kraft getreten". Dabei wurde das Formular abgestempelt mit dem Datum vom 31. März 03.
    Wie können sie das alte Formular nicht annehmen? Die neuen Vorschriften sin streng genommen ja noch nicht in Kraft getreten!


    Jetzt muss ich Nothelferkurs, VKU und die praktische Prüfung auch noch machen und das ganze kostet mich rund 400 Franken mehr.. ;-(:schimpf


    Den VKU, Nothelfer usw. musst du trotzdem bezahlen und machen! Ich glaube finanziel hat nix geändert!

    ... wir wären heute wohl technisch wesentlich weiter, wenn 3Dfx Interactive nicht hätte gehen müssen. Und wir wären wohl um einige recht geistesgestörte 3D-Beschleuniger bereichert worden.

  • the_immortal:
    Beim Auto und beim Töff musste man das schon machen, aber hier gehts um ROLLER.. (Kat. F)
    Da musste man das vorher alles nicht machen..


    seng:
    Ich würd mal den Kassensturz oder so kontaktiern, ist schon ne rechte Schweinerei, die jungen Leute auszunehmen, die eh schon zu wenig Geld haben..


    Ist das genaue durchlesen eines Threads wirklich soooo schwer?

    Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt!

  • Wenn ich mir sicher bin, dass man vorher sich auch schon mit 15 Jahren und 10 Monaten anmelden konnte, dann würde ich das machen, aber leider weiss ich nichts drüber..

  • Also ich finde das ehrlich gesagt nur vernünftig, wenn eine neue Regelung in Kraft tritt sollte man schon nicht gerade von 0-100 wechseln sondern stufenweise. Gerade billig ist das ganze Zeugs aber schon nicht.

  • Zitat

    Original von Santa
    Um was für ne Kategorie gehts? Roller?
    Über 50ig darfst du aber eh nur mit der neuen Prüfung fahren..


    hehe habe nen 100er und für diesen mache ich ganz sicher nicht mehr ne neue Prüfung...das wäre ja noch schöner

  • Die 100er darfst du auch mit der neuen Prüfung nicht öffnen, das gilt nur für 50ccm..


    Um die offen zu fahren brauchst du die 125er Prüfung.

    Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt!

  • ich komme doch etwa billiger davon mit einem max45 km/h permi, mit einem 80 km/h fahrenden scooter gefasst zu werden als die prüfung für offene scooter zu machen(ist noch 8h praktische dabei 8o )


    also: Die Polizei ist doof, hoffe ich

  • Ja, mein Roller fährt auch 80ig und bisher hats noch keinen gestört. :D


    Und das Autobillet können hab ich ja eh auch..

    Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt!

  • tja hab mein Ausweisgesuch noch am 22. abgeschickt und heute ist der auweis geschickt worden ;D



    Zitat


    ich komme doch etwa billiger davon mit einem max45 km/h permi, mit einem 80 km/h fahrenden scooter gefasst zu werden als die prüfung für offene scooter zu machen(ist noch 8h praktische dabei )



    naja das kostet dich so an die 500-700.-

    Intel i7 3400 // Gigabite // 4x4096MB OCZ PC1600// EAH5850 1024mb //120GB Corsair SSD // 1x2TB WD Green SATA //

  • Zitat

    Original von Spires
    tja hab mein Ausweisgesuch noch am 22. abgeschickt und heute ist der auweis geschickt worden ;D




    ;-(:schimpf;-(X(;(:(:stupid :§$% :§$%




    :dummesposting