Das kann nur von der Armee sein:
Die Quittierung der Ersatzabgabe im Dienstbüchlein durch die Sektionschefs erfolgt ab Ersatzjahr 2001 nur nach erfolgter Zahlung aufgrund der definitven Veranlagungsverfügung.
Diese Wiesung wurde durch die Eidg. Steuerverwaltung, Abteilung Wehrpflichtersatz in Bern festgelegt.
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