Kommt auf den Arbeitgeber an. IDR bekommst du 100% für 3 Wochen. Aber genauer muss man das im Vertrag festlegen. Der Arbeitgeber hat es richtig gemacht in deinem Fall, du hast leider die Arschkarte, dass er daran gedacht hat, die unbezahlten Ferien einzuberechnen.
ZitatNach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Entschädigung für Erwerbstätige 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens (mindestens 62 Franken und höchstens 196 Franken ohne Kinder, bzw. 245 Franken mit Kindern). Nichterwerbstätige Dienstleistende ohne Kinder haben Anspruch auf 62 Franken pro Tag und mit Kindern mindestens 98 Franken und höchstens 123 Franken pro Tag.