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Original von kNt
Naja Kaufpreis zurückerstatten ist eigentlich keine unfaire Lösung. Mehr als der Kaufpreis kann dein Schaden ja eigentlich nicht sein.
Ich will ja ein funktionierendes Gerät.
Was will ich mit dem Kaufpreis? Damit kann ich mir kein Gerät kaufen. (ausser du findest einen Samsung 40" Full-HD TV mit 100Hz, 4 HDMI Anschlüssen und dem gleichen oder gleichwertigen Panel wie dem A686)
Wie gesagt, den Kaufpreis kriege ich nur, wenn sie das Gerät abholen!
Ich stehe dann OHNE TV da.
Ich muss also jetzt draufzahlen, weil die Leute mir ein Demogerät, statt ein Neugerät geschickt haben. Dieses einen Defekt hat und angeblich die Reparatur sich nicht lohnt, obwohl es auf Garantie geht?
Wozu wird mir dann bei einem Kauf eine einwandfreie Ware gerantiert (OR)?
@ BLJ: Wandelung bringt mir nichts, da ich mir damit keinen TV kaufen kann.
Minderung bringt mir nichts, da ich den YUV Eingang brauche, selbst, wenn sie mir 50% des TV Preises anbieten, würde ich ablehnen.
Ich möchte einfach einen Umtausch (1:1, geht leider nicht), eine Reparatur oder ein anderes Samsung Gerät mit den gleichen technischen Daten.
Und das mit der Garantie:
Ich kriege 2 Jahre Pick-Up (ohne Gewähr). Nur können sie mir selbst, wenn sie mich total verarschen, nicht einfach keine Garantie geben. Da gesetzlich mindestens 1 Jahr Gewährleistung gilt.
Und ja, das Problem scheint echt der "Grau-Kanal" zu sein. Als Kunde kann ich doch nicht annehmen, dass das Produkt keine Garantie hat. Ich muss zwar in Betracht ziehen, dass ich vielleicht nicht die angegebene Pick-Up Garantie erhalte oder nicht die gleiche Dauer. Aber ich darf sehr wohl annehmen, dass bei einem unverschuldeten Defekt, das Gerät repariert oder ersetzt wird.
PS:
Mein Problem ist wohl, dass ich nie über den First-Level Support rauskomme. Ich warte noch die Antwort vom Mitarbeiter (ist Teamleiter) ab und werde mich dann einen Mitarbeiter mit möglicherweise mehr Kompetenzen wenden (gibt ja auf der Homepage eine Mitarbeiterliste).
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Original von JackCarter
der verkäufer muss dir ein gerät mit gleichen oder besseren leistungen anbieten, wenn er das ursprüngliche gerät nicht reparieren resp. die mängel beseitigen kann.
ansonsten kannst du als käufer den aktuellen markt wert von diesem gerät zurück verlangen (nicht kaufpreis von digitec), das gerät bei einem anderem händler beziehen (digitec muss dir den preisunterschied bezahlen) oder ein ähnliches gerät kaufen (auch hier muss digitec den preisunterschied bezahlen, wenn sie dieses gerät nicht zum gleichen preis selber anbieten wollen).
Danke. Sowas in der Art habe ich vermutet. Hast du das als BG-Entscheid (Quelle bitte) oder ist das eine Aussage von einem Anwalt oder sogar ohne irgendwelche rechtliche Relevanz?