Hallo,
Ich bin selber gerade in einer solchen Problematik.
Es gibt diesbezüglich viele Gesetzte welche zum Zuge kommen können...Zum Beispiel wurde durch das steg.ch Thema festgelegt, dass Städte in der Schweiz immer das Vorrecht auf die .ch Domain haben.
Wenn Du aber eine Domain im Ausland holen willst .de .com gilt immer noch das Gesetzt first Come - First serve. Es sei denn Du verletzt gegen ein Markenrecht.
Das Markenrecht, ist das einzigste was ziemlich klar ist , wem die Domain gehört....(Owner der Marke)
Bei Firmen sieht das eigentlich anders aus, aber in den meisten Rechtsfällen, wie oben erwähnt wird zu gunsten der Firma Entschieden.
Bei GmbH wird das aber nicht zwingend der Fall sein....
Was würde ich tun an Deiner Stelle:
Wenn die Domain keine emotionallen Bindungen mit Dir hat würde ich Sie verkaufen. Respektive von Ihnen ein Angebot einmal machen lassen um zu sehen wieviel das Sie bereit sind springen zu lassen.
Es ist schwer konkret was zu sagen, wenn man die Domain nicht kennt.