Der soll doch den Scheiss mit der Urkundenfälschung einfach sein lassen. Weil es gar keine ist. So ein ****, oder Diebstahl, ist es auch nicht. Das wird wohl irgend ein Jugo-Jünger sein, welcher meint er könne jetzt das Mofa günstig kaufen.
Das sagt das Gesetz:
Zitat
Art. 251
Urkundenfälschung
1. Wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen,
eine Urkunde fälscht oder verfälscht, die echte Unterschrift oder das echte Handzeichen eines andern zur Herstellung einer unechten Urkunde benützt oder eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet oder beurkunden lässt,
eine Urkunde dieser Art zur Täuschung gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. In besonders leichten Fällen kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt werden.
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Siehst du darin etwas, was du ihm angetan hast? Ich nicht!
Achja, kannst ja ihn noch mit mehr Gesetz einmüllen, ihm klar machen, dass es keine Urkundenfälschung sei (wie kommt der Typ überhaupt auf so ne Kacke?) und ihm gleich noch weis machen, dass falsche Anschuldigung strafbar ist:
Zitat
Art. 303
Falsche Anschuldigung
1. Wer einen Nichtschuldigen wider besseres Wissen bei der Behörde eines Verbrechens oder eines Vergehens beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen,
wer in anderer Weise arglistige Veranstaltungen trifft, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen einen Nichtschuldigen herbeizuführen,
wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.
2. Betrifft die falsche Anschuldigung eine Übertretung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
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Dann wäre der Salat perfekt....wenn der aber zu uns kommen würde und Anzeige machen möchte, dann wird er eh abgewiesen, weil's nichts ist. Kannst ihm also auch gerne sagen, dass er doch Anzeige machen gehen soll wegen dem Kack....
Hihi, wirklich lächerlich.