Beiträge von JackCarter

    na, du hast ein SLI board?
    dann hol dir doch einfach 2x GTX260er (hast dann auch mehr leistung als mit ner 4870x2 -- sofern mir das ist).
    musst du wissen, ich weiss ned wieviel geld du hast und wieviel du bereit bist wegzuwerfen... eigentlich würde ich es vorziehen, du würdest 200.- den armen schenken als irgendeinem händler in den hintern zu schieben.


    irgendwie finde ich es noch sehr interessant, wieviel die leute hier für unnütze hardware ausgeben, aber ned bereit sind zu spenden respektive im gleichem umfang zu spenden...
    [greife damit niemanden persönlich an, ist nur eine vermutung, dass die leute in diesem forum, massiv weniger spenden als sie jetzt für irgendwelche hardwarespielerei oder schniggschnagg ausgeben -- zb. 1000W oder 1500W psu für ein system kaufen das bloss 500-600W verbraucht -- gute 100-300.- aus dem fenster geworfen, aber 100-300.- sinnvoll spenden -- wehe da wird man gesperrt, etc.)

    Zitat

    Original von Blackmagic
    Nope. Ist ein Server und zu Beginn kannst du nur Sternenflotte sein. Klingone kannst du dann erst erstellen wenn du glaub auf Lt. Commander bist.
    Sind einfach verschiedenen Instanzen auf dem Server, aber die haben auf den Chat keine Auswirkung ^^


    Edit: Habe sonst eine 5 Tages Testaccount bekommen wenn du oder sonst wer Interesse hat?


    darf ich einen testaccount, bitte?

    bevor du dir crossfire zutust (2.te 4870).
    hol dir eine 4870x2, 5850 oder 5870 (vorteil verbrauchen im idle und last viel weniger strom!) alles andere ist geldverschwendung. notfalls falls es immer noch zu schwach ist, kannst du immernoch MB/CPU/Ram tauschen.

    Zitat

    Original von CruSher
    Board würde ich natürlich austauschen gegen einen mit Intel Chipsatz.


    dann kannst du ja gleich CPU und ram mit austauschen... ausser du kriegst so nen board für unter 100.-. ich muss schon zugeben nur 2.7GHz ist schon recht arg schwach... ich hatte damals eine 8800GTX und meinen E8400 @4.5GHz und da lief GTA4 grad noch flüssig (
    ja, du wirst trotzdem nur 512MB haben und ne 4870x2 wäre besser weil die bereits 1GB pro karte hat:
    http://www.ricardo.ch/kaufen/c…e-dual/v/an597983944/ln2/
    550W reichen aus für ne 4870x2 mit quadcore (knapp 494Watt mit quad @4ghz!)
    http://www.computerbase.de/art…schnitt_leistungsaufnahme
    für 2x4780 sind es schon 511Watt mit quad @4ghz!!!!!


    da hast du noch luft, dein corsair hat ja den peakleistung bei über 550W oder? (peak = maximal(-leistung))


    das wäre noch ein guter preis:
    http://www.ricardo.ch/kaufen/c…ut/v/an598721846/ls3/ln2/

    zu den cases, ich wäre an zwei "identischen" interessiert mit seitensfenster.
    hast du fotos und vor allem wieviel möchtest du dafür inkl. versand?
    wie sieht es mit original fotos aus?


    kannst du mir vielleicht noch sagen wie ich die RMA bei cellshock rams machen muss? ich habe damals bei dir cellshock umgetauscht und leider werden diese einfach nicht mehr erkannt (wahrscheinlich SPD hinüber).


    könnte erst ab märz cases kaufen.

    wie gibt man an wo gegner sind? Q funktioniert ned und wie ruft man nach ammo/medic etc? (alles auf standard keys)


    ist es normal im panzer das alles so rötlich ist und die sicht sozusagen einfach scheisse ist? im MG turm ist die sicht viel besser...
    das gleiche problem habe ich im snipern... es ist so verdammt hell und grell...


    perfekter gehts ned mehr :)



    jupiiiii: meiner 700erster :)

    gutschigutschi guuu wann hast du mich zusammengeschiessen?
    jaja, um dein imenses ego zu befriedigen (auch wenn ich jetzt lügen muss): ja ich bin immer noch sauer auf dich!




    im klar text! beobachter/konsumentenschutz/k-tipp etc. die Lösen ihre Probleme AUSSERHALB des gerichts! sprich das ist nur theoretisches gequatsche! vor GERICHT würde es anders aussehen! vor gericht sind die einschränkungen vom OR "nichtig", jedoch kommt dies auch auf den richter an ;) wenn du riesiges pech hast, kann der richter gegen dich entscheiden, auch wenn du 99.999% um recht bist. :scheisse
    da kannst du noch soviele LINKS kotzen die du willst. ich kenne genügend rechtsverdreher!
    RECHT haben und RECHT bekommen sind zwei unterschiedliche dinge! du kannst recht haben! aber du bekommst dein recht vor gericht nicht, obwohl du recht hast! ...


    das thema ist für mich gegessen, du schnallst es nicht, wir reden aneinander vorbei oder spielst absichtlichen den dummen. ich tippe auf (zweit)letzteres.

    budget von 1500.- wird es wohl ein 1156 und kein 1366 ;) schaue nachher mal die preise nach.
    bist du student oder kennst du einen?`dann kriegst du w7 umsonst.



    CPU: i5 750 würde ich nehmen
    Graka: würde ich mir eine 5870 holen, ich habe eine 4870x2 verbaut und die ist ca. gleichschnell -- bis jetzt läuft noch alles flüssig... hier würde ich lieber 100.- mehr investieren, dafür hält die karte 6-12 monate länger.
    ram: 4GB reichen aus, oder gibt es schon spiele die mehr als 2Gb verwalten können?
    W7 64bit kein 32bit, falls du mal von 4GB auf 8GB aufrüstest
    HD: naja, ich könnte auf meine SSD ned mehr verzichten.
    mainboard: Asus P7P55D mit 12 phasen würde ich empfehlen, da oc für dich eh keine rolle spielt, lohnt sich ein teureres board bestimmt nicht.
    falls du dir 1000% sicher bist, dass du NIE ocen wirst, kannst du eines hiervon nehmen (weniger als 12 phasen): Gigabyte GA-P55M-UD2, Asus P7P55D LX, GA-P55-UD3 oder Asus P7P55D LE

    ich denke du verstehst es selber nicht oder?


    http://konsumentenschutz.ch/kernthemen/vertraege/garantie/
    "Was Sie gekauft haben, ist kaputt. Was nun? Gemäss Obligationenrecht (OR) haftet der Verkäufer während eines Jahres nach Auslieferung des Kaufgegenstandes für Produktmängel. Wenn Sie einen Mangel haben, können Sie das Produkt gegen Bargeld zurückgeben, eine Preisreduktion verlangen oder das Produkt umtauschen.
    Das Problem: Diese Gesetzesregelung ist nicht zwingend, die Unternehmen können andere Fristen und Rechte formulieren - und sie tun dies ausgiebig. Häufig läuft die Frist für die Gewährleistung (im Volksmund "Garantie" genannt) nur wenige Monate und der Kunde hat lediglich ein Reparaturrecht. Dies bedeutet viel (Warte)Ärger für die Kundin."


    Die Gewährleistung läuft weiterhin auf MINDESTENS 12 Monate! Aber der Kunde hat nach wenigen Wochen nur ein REPARATURRECHT keinen Anspruch auf GELDzurück, PREISREDUKTION oder UMTAUSCH!
    dem stimme ich freilich zu! aber der KUNDE hat RECHT auf eine REPARATUR innerhalb von den 12 Monaten, scheiss egal obs 10 Monate dauert oder nur 1 Tag. die ware MUSS repariert oder heutzutage ersetz werden, weil reparaturen in der regel teurer sind als gleich umzutauschen! das muss jede firma für sich selber entscheiden! jedenfalls DARF die firma um gar keine umständen geld verlangen für die reparatur oder umtausch innerhalb dieser 12 monate! (ausser transportkosten)


    http://konsumentenschutz.ch/me…ergernis-garantie-an.html
    "Heute gilt gemäss Obligationenrecht (OR) lediglich eine einjährige Garantiedauer."
    na? sinclair, was sagst du dazu? ich schreibe doch seit jeher! 12 monate sind pflicht und du widersprichst mir, dabei lieferst du mir den beweis im 2. link!!
    bisher habe ich NICHTS gelesen was in irgendeinerweise gegen das spricht was ich hier schreibe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! herzlichen dank für deine beiden bestätigungslinks!
    "Die Unternehmen haben aber das Recht, diese Frist zu verkürzen."
    hä? sie haben das recht aber es ist pflicht? das widerspricht sich. jedenfalls wäre ich mir nicht so sicher, dass dies standhält vor gericht. schliesslich steht das CH gesetz über jeglichen AGB und diese AGB dürfen das CH gesetz nicht einschränken.
    aber im ernst was nützt das? wenn die es auf 2 jahre erhöhen, dürfen die firmen weiterhin die mind. gewährleistung kürzen... dumm die widersprechen sich ohne es zu merken oder was verstehe ich hier falsch?
    das problem bleibt ja genau gleich, egal ob ein oder zwei jahre... die unternehmen dürfen das OR laut konsumentenschutz verdrehen wie die es wollen... nur vor gericht haben die AGB keine gültigkeit, weil diese gegen das OR verstossen und nichtig erklärt werden. nur gehen die wenigen vor gericht, weil die kosten es übersteigen und der kauf eines neugeräts günstiger kommt...
    in der CH ist das "juristische" beinahe sowieso nur theorie und wird kaum wirklich angewendet respektive landet wirklich vor einem gericht, so wie in anderen ländern... würde jeder firmen vor gericht zerren, wo die AGB das CH gesetz einschränken, würde es anders aussehen in der CH...



    das parlament würde gut daran tun, die gewährleistung klarer zu deklarieren, so das gewisse abzocker firmen wie ID und mobilfunk ihre kunden nicht über den tisch ziehen können.
    sprich keine garantieausschlüsse! ware muss repariert oder ersetz werden innert 8 wochen (56 tage <-> 40 werktagen).

    Zitat

    Original von Saiba
    Es ist korrekt, dass die 12 Monate Pflicht sind. ABER wenn man's im Vertrag / in der damaligen AGB auf 6 Monate festgelegt hat, sind diese 12 Monate nichtig.

    nicht bei neuware! DIE AGB dürfen das CH GESETZ nur ERWEITERN nicht brechen, für nichtig erklären oder einschränken!
    das wird dir (fast*) jeder rechts"dingsbums" bestätigen!
    wenn jetzt irgendwo erwähnt ist, es handelt sich um occassion (versteckt) den käufer nicht darauf aufmerksam gemacht! geht es richtung (un)absichtliche täuschung und ist in der grauzone wo es je nachdem angefechtet werden kann (wieder vor gericht) -- ist wieder theorie. recht haben und recht bekommen sind zwei grundsätzlich verschiedene dinge ;)


    *wenn er gekauft ist, wahrscheinlich nicht. am besten rechtschutz anrufen und nachfragen. ;) ich werde gerne bestätigt. :)