Am Besten man verlangt von der Ausgleichskasse einen Auszug des IK, da steht dann drauf wieviel jedes Jahr einbezahlt wurde.
http://www.ahv-iv.info/andere/00271/index.html?lang=de
AFAIR kann man bis 5 Jahre zurück Fehlbeträge decken:
Hier gibts viele Merkblätter:
http://www.ahv-iv.info/andere/00134/index.html?lang=de
Und hier drin hat es sogar Berechnungsbeispiele und ne Tabelle wieviel man bei welchem Einkommen kriegt (Seite 14):
http://www.ahv-iv.info/andere/…m162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--
Also wie schon gesagt wurde, damit man die die ganzen 2320.- monatlich kriegt muss man
a) Lückenlos einbezahlt haben, d.h. jedes Jahr den Mindestbeitrag von aktuell CHF 475.-
b) Einen Einkommensdurchschnitt von CHF 83 520.- aufweisen (44 Jahre!), das heisst im Leben muss man 3'674'880.- Einkommen, auf das AHV bezahlt wurde, erreichen. Wenn man Kinder hat(te) braucht man aber nicht dieses Einkommen real gehabt zu haben, hier ist die Berechnung etwas komplizierter. Und wenn man verheiratet ist u.U. sinnvoller wenn beide nur 75% erreichen, denn mehr als 150% kriegt man eh nicht.
Bsp: Wenn man bis 26 studiert und in der Zeit von 20-26 den Minimalbeitrag einbezahlt (equivalent zu 6*4703 = 28'218.- CHF Lohn), muss man bis 65 noch 3'646'662.- CHF verdienen. Das wären 93'504.- jährlich.
Wenn ich nun noch vorsichtshalber mit 5 Jahren Arbeitslosigkeit rechne (vielleicht vor 65 nicht mehr arbeiten aber keine Rente beziehen, 1-2 Jahre Arbeitslos..) wären es 107'254.- die in den "Arbeitsjahren" jeweils erarbeiten müsste...
Mit diesem Lohn kann man wohl aber auch genug Geld auf die Seite tun (wenn man keine Kinder hat) um nicht auf die volle AHV Rente angewiesen zu sein.
---> Wenn man im Ausland wohnt und so viel verdient, wäre es wohl sinnvoller nur den Minimalbetrag zu bezahlen und den Rest in die 3. Säule zu investieren?