ZitatOriginal von SneakBite
Theoretisch musst du gar nichts bezahlen. Ich gebe dir aber den guten Tipp, die ganzen Beträge für die 1. Säule zu bezahlen: AHV, IV, ALV etc. Informier dich aber bei deiner Ausgleichskasse. Es ist aber teurer, als von einem normalen Lohn. Weil die AHV, ALV, IV etc. sind ja nicht 5.05% sondern die sind 10.1% deines Lohnes. Dir werden aber nur 5.05% abgezogen, die anderen 5.05% bezahlt dein Arbeitgeber (Ist immer zu gleichen Teilen). Deshalb ist es teurer, wenn du im Ausland bist, aber du bist dann mit Bestimmtheit froh darüber.
Also während den 6 Monate Auslandaufenthalt verdient greis nichts, muss also 10.1% von Nichts zahlen...?
Der Mindestbeitrag ist ca. 500.- / Jahr. Zu bezahlen bei der kantonalen Ausgleichskasse.
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Eine Kollegin hat mir das nie geglaubt. Sie ist ein paar Jahre älter als ich und hat es die letzten 10 Jahre so gemacht, dass sie jeweils 5-6 Monate gearbeitet hat, danach dann mind. 6 Monate verreist ist etc. Dann hat sie Geld geerbt und ist jetzt nicht am arbeiten, sondern macht jetzt noch den Master. Und jetzt ist ihr folgendes aufgefallen: Für eine 100% AHV muss man 40 Jahre in die AHV einzahlen, sie machte zuerst die Kanti, war also bis 19 Jahre in der Schule. jetzt hat sie aber 5 Beitragsjahre, die ihr jetzt schon durch die Reiserei fehlen, das heisst, sie, von 19 Jahre her gerechnet, müsste bis 64 Jahre arbeiten. Jetzt studiert sie aber noch 2 Jahre, das heisst, wenn sie eine 100% AHV will, muss sie bis 66 Jahre arbeiten. Ansonsten fehlen ihr Beitragsjahre und das schwenkt dann brutal ein.
Erwerbstätige: Beitragspflichtig ab dem 1. Januar des Jahres deines 18. Geburtstages
Nichterwerbstätige: Beitragspflichtig ab dem 1. Januar des Jahres deines 20. Geburtstages
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Denn die Rente rechnet sich in der Schweiz mit 3 Säulen (Richtig gelesen, das Rentensystem baut nicht auf 2 Säulen, denn mit 2 Säulen hast du nur gerade so die Existenzsicherung abgedeckt):
1. Säule: Umfasst alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind
2. Säule: Alle Personen, welche einer Erwerbstätigkeit nachgehen
3. Säule: Freiwillige Vorsorge
...Existenzsicherung wird lediglich die erste Säule genannt
ZitatWenn du die AHV immer bezahlt hast, kriegst du (Wenn du nicht verheiratet bist): 2150 CHF aus der 1. Säule
Auch nicht ganz korrekt. Du musst ein gewisses an Jahreseinkommen aufbringen, damit du das momentane Maximum von 2150.- aus der AHV ziehen kannst.
ZitatAlles anzeigenAus der zweiten Säule kriegst du vielleicht 1200 CHF.
Dann wäre also deine Rente, ohne eine saubere 3. Säule, bei gerade einmal 3350 CHF.
Krass wird es, wenn du verheiratet bist, weil dann kriegen deine Frau und du zusammen 150%, sprich 3225 CHF, resp. jeder 1612.50.
Das heisst, dann sähe die Rechnung so aus (für 2):
AHV für dich und deine Frau: 3225
2. Säule von dir: 1200
2. Säule von ihr (Hat vielleicht wegen der Kinder einige Jahre nicht gearbeitet): 400 CHF.
Macht dann für zwei Personen: 4825 CHF, resp. 2412.50
Wie du aus dieser Rechnung siehst: Man ist im Rentenalter nicht auf Rosen gebetet, und wenn da einem plötzlich Beitragsjahre fehlen, geht das sehr schnell tüchtig ins Geld.
Wenn wir hier nur von der AHV reden, dann verschwindet pro fehlendes Jahr ca 2,5% der Rente. Enorm viel ist das auf die maximale Rente gesehen auch nicht mehr... macht dann grad mal 50.-.
...ich weiss nicht ob das Tweakerforum die richtige Ecke ist um sich über solche Sachen aufklären zu lassen. Jeder weiss es besser als der andere (ich mache da keine Ausnahme) und trotzdem ist man sich nicht zu 100% sicher.
Nuja, am schlausten bei den offiziellen Stellen genug früh sich informieren lassen.