ZitatOriginal von Schelm
Art. 205 Abs. 1 OR
Hmm, gibts da aber nicht noch irgendwo eine Zusatzklausel, die dem Verkäufer das Recht einräumt, auf Reperatur (bzw. Eintausch gegen eine gleiche, neue Karte) zu bestehen? Eintausch gegen ein anderes Modell geht meistens, aber der Verkäufer ist AFAIK nicht dazu verpflichtet. Und auf eine Rückerstattung des Geldes hast du rechtlich glaubs auch keinen Anspruch. Nichtsdestotrotz kann man natürlich immer fragen...