schau mal hier:
http://www.pocketrockets.ch/?page_id=18
ZitatAlles anzeigenWer Glücksspiele ausserhalb konzessionierter Spielbanken organisiert oder gewerbsmässig betreibt, wird mit Haft oder mit Busse bis zu CHF 500′000.00 bestraft (Art. 56 Abs. 1 lit. a SBG).
Als Glücksspiele gelten dabei Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (Art. 3 Abs. 1 SBG).
Die eben zitierte Glücksspieldefinition enthält drei Elemente, nämlich
1.) die Leistung eines Einsatzes,
2.) der in Aussicht stehende Geld- oder geldwerte Gewinn und
3.) die Zufallsabhängigkeit dieses Gewinns.
Das Problem ist, dass das Spielen wie in einem Casino zu hause eigentlich verboten ist. Wenn man es privat macht ist es sicher kein Problem, doch wenn man es öffentlich macht...
Und eine Bewilligung gibts wohl nicht, sonst würden die Casinos sicher sturm laufen... Und wenn doch musst du sicher viel abgeben...