ZitatAlles anzeigenOriginal von Sinclair
Hi
Blacky, gib mal so Gas bei deinen.. bin grad schrecklich Müde und faul, aber das gibts auch im Internet in der Schweizer From für die Superleute bei der Intrum Justitia:
Bei KTipp wirst Du fündig, das hat keinen Sinn mit diesen Leuten zu sprechen.. da musst schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:
Anschrift
..........
..........
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
Ja, sehr gute Idee mit dem deutschen BDSG zu argumentieren...
Wenn du wirklich so etwas machen willst, dann bitte mit unserem.
Edit: Sorry, selbiges gilt für mich. Bei uns ist es übrigens Art. 8 Abs. 1 und 2 DSG.