Solang die Gesetze für uns gut sind würde ich nichts unternehmen sonst nimmtts noch ein Politiker wahr..
Jetzt auch schon in der Schweiz :(
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was ist gut an den gesetzen? dass sie sich (in dem fall) gegenseitig irgendwie aufheben bzw. die gesetze sich gegenseitig etwas anderes vorschreiben?
ich denke wenn der legale-online-musiktausch erstmal in fahrt ist so geht es nicht lange bis das konkurrenz denken anfängt und die preise purzeln werden.
ausserdem, mit zb. 9.50.- für nen guten divx rip (für alle die den password:swordfish rip kennen ) wär ich absolut zufrieden!
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Ne, das Problem ist, dass das Schweizer Urheberrecht zu wenige Ausführungen bietet...so wenig, dass sich nichts überlappen kann...und an diese Stelle tritt richterliches Ermessen, und da's bisher noch nie ein Gerichtsverfahren wegen Downloads von Musik gab, müssen wir uns keine Gedanken machen, solange wir in Kazzaa den freigegeben Ordner immer schön leer haben.
Hier der Auszug aus em Urheberrechtsgesetz zum Eigengebrauch:
Zitat
1 Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt:a.
jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde;b.
jede Werkverwendung der Lehrperson für den Unterricht in der Klasse;c.
das Vervielfältigen von Werkexemplaren in Betrieben, öffentlichen Verwaltungen, Instituten, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen für die interne Information oder Dokumentation.2 Wer zum Eigengebrauch berechtigt ist, darf die dazu erforderlichen Werkexemplare auch durch Dritte herstellen lassen; als Dritte im Sinne dieses Absatzes gelten auch Bibliotheken, die ihren Benützern Kopiergeräte zur Verfügung stellen.
3 Ausserhalb des privaten Kreises sind nicht zulässig:
a.
die vollständige oder weitgehend vollständige Vervielfältigung im Handel erhältlicher Werkexemplare;b.
die Vervielfältigung von Werken der bildenden Kunst;c.
die Vervielfältigung von graphischen Aufzeichnungen von Werken der Musik;d.
die Aufnahme von Vorträgen, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Ton—, Tonbild- oder Datenträger.4 Dieser Artikel findet keine Anwendung auf Computerprogramme.
Für jene die's noch interessiert ein Auszug zu den Folgen von Urheberrechtsverletzungen:
ZitatArt. 67 Urheberrechtsverletzung
1 Auf Antrag der in ihren Rechten verletzten Person wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse bestraft, wer vorsätzlich und unrechtmässig:a.
ein Werk unter einer falschen oder einer andern als der vom Urheber oder von der Urheberin bestimmten Bezeichnung verwendet;b.
ein Werk veröffentlicht;c.
ein Werk ändert;d.
ein Werk zur Schaffung eines Werks zweiter Hand verwendet;e.
auf irgendeine Weise Werkexemplare herstellt;f.
Werkexemplare anbietet, veräussert oder sonstwie verbreitet;g.
ein Werk direkt oder mit Hilfe irgendwelcher Mittel vorträgt, aufführt, vorführt oder anderswo wahrnehmbar macht;h.
ein Werk durch Radio, Fernsehen oder ähnliche Verfahren, auch über Leitungen, sendet oder ein gesendetes Werk mittels technischer Einrichtungen, deren Träger nicht das ursprüngliche Sendeunternehmen ist, weitersendet;i.
ein gesendetes oder weitergesendetes Werk wahrnehmbar macht;k.
sich weigert, der zuständigen Behörde die Herkunft der in seinem Besitz befindlichen, rechtswidrig hergestellten oder in Verkehr gebrachten Werkexemplare anzugeben;l.
ein Computerprogramm vermietet.2 Wer eine Tat nach Absatz 1 gewerbsmässig begangen hat, wird von Amtes wegen verfolgt. Die Strafe ist Gefängnis und Busse bis zu 100 000 Franken.
Nimmt mich mal Wunder, wie lange die Schweiz noch auf ihrem URG herumsitzen wird, wenn dann die ganze EU ihre URGs auf die EU-Richtlinie gesetzt haben. Wahrscheinlich werden wir nachziehen müssen, weil die Schweiz sich vor so 20 Jahren mal für ne weltweite Homogenisierung des Urheberrechts auf ne Liste gesetzt hat (http://www.wipo.int). Wird sicherlich nen Mega Druck von aussen geben. Und wenn's dann wirklich soweit ist ham wir ja immer noch die Möglichkeit Unterschriften für ein Referendum der Gesetztesrevidierung zu sammeln.
Gruss
Head-Hunter
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Zitat
Original von Snipa
naja... wenn mal alle Angst haben und gebüsst werden, wirst du an LANs nurnoch altes Zeug leechen können und nicht mehr viel neues findenbtw:
ich kaufe nachwievor CDs und DVDshehe ohne flatrate würdi auch nicht leechen
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Mag mich noch erinnern, als im Jelmoli/Interdiscount etc richtige Copyparties statt fanden. Dann kamen die Swap Parties, dann wurde alles Postlagernd verschickt/getauscht mit dem Ausland. Sobald kamen die Modems und es wurde via BBS geswappt. Dann kam das Internet mit all seinen Möglichkeiten.
Und ewige Begleiter war die Angst und die Schauermärchen von gebusteten "Kollegen".
Es ist einfach, man sollte einfach keine Kohle mit kopierten Artikeln machen und die Waren welche es verdient haben und man braucht ---> kaufen.
Lange wird es nicht mehr dauern, bis sich ein Politiker aufspielen will und das ganze Straffällig macht.
300tes edit: Die Mails sind scheinbar (schon wieder, der treue Begleiter) nicht gefaket laut einem Artikel in 20Min. Es soll ca. 80 Abmahnungen pro Tag geben. Bei 400'000 Breitband Anwender hat dann nach 5000 Tagen jeder mal eine bekommen..
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ja die mails sind echt , das kann ich bestätigen
ich selber hab noch kein bekommen aber schon n paar gesehen
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Wie stehts mir Firewalls? HW oder Software egal, hilft das was?
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Zitat
IMO hatte ich gelaubt, dass man dynamische IPs eigentlich nicht zurückvefolgen kann, oder?
IPs kann man grundsätzlich immer zurückverfolgen, egal ob sie statisch ist oder nicht. das ganze ist sogar zimelich simpel.
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Original von fenris
Wie stehts mir Firewalls? HW oder Software egal, hilft das was?Nein, denn wenns zu deiner Firewall kommt, kennt man deine IP Adresse. Die wiederum speichert der ISP mind. XX Wochen (Datenschutzgesetz sagt wieviel Liquid??). EMule etc müsste bereits VORBEREITET sein wie z.B. re-routing accounts etc. Ausserdem hetzt dir manch ISP Spiders an die Kniekehlen, die jeden Schritt von dir verfolgen. Also sofort raus hier :))
+++ATH0
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Zitat
Original von Head-Hunter
Da runterscrollen bis zum "Urteil Raubkopien". Die Straftat wurde 1999 begangen, zuerst aussergerichtlich geregelt, doch wollte dann die IFPI und die SUISA doch nicht auf einen Gerichtsprozess verzichten...tja! Angeblich hat die IFPI für die Schweiz schon mehrere Tausend juristische Akten vorliegen, aber erst ein Fall wurde gerichtlich mit Urteil abgesegnet...die Rechtssprechung in der Schweiz ist für solche Fälle mangels dem schlecht ausgearbeiteten Urheberrecht sehr träge und da wird wohl viel richterliches Ermessen mitspielen.Gruss
Head-Hunter
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Wie sieht es eigentlich aus wen man der SUISA Geld zahlt? Meine Eltern zahlen SUISA gebühren, darf ich dann CD's kopieren und verberiten?
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Ne, die Gebühren sind eher für öffentlich oder komerzielle Filmvorführungen, Radios und TV-Stationen gedacht, halt wenn die Vorführung nicht mehr im privaten Kreis stattfindet.
Privatkopien darfst du nur für dich machen und an niemanden weitergeben..
Verwechseltst du die SUISA-Gebühren nicht mit den TV- und Radiogebühren?
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Zitat
Original von Santa
Privatkopien darfst du nur für dich machen und an niemanden weitergeben..Dachte an Familie und engste Freunde auch?
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Ne, soweit ich weiss nicht, dann wärs ja auch keine Privatkopie mehr.
Aber anhören dürfen sich die CDs sicher alle aus der Familie..
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also an die suisa musst du zb. bezahlen wenn du ein tonträger mit copyright geschützen material verkaufst, oder wenn du zb. in der warteschlange der telefonanlage ein copygeschützes lied vollständig laufen lässt.
die gebühren für radio/tv werden von der billag eingezogen, mit dem bezahlen der billag gebühren bezahlt jeder das SF1 und DRS! ob man will oder nicht
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Zitat
Original von lIquid_mEtaL
also an die suisa musst du zb. bezahlen wenn du ein tonträger mit copyright geschützen material verkaufst, oder wenn du zb. in der warteschlange der telefonanlage ein copygeschützes lied vollständig laufen lässt.die gebühren für radio/tv werden von der billag eingezogen, mit dem bezahlen der billag gebühren bezahlt jeder das SF1 und DRS! ob man will oder nicht
Heisst jetzt das: Wen ich SUISA bezahle kann ich CD's kopieren ohne das mir jemand etwas tun kann?
Santa: nein ich meine Suisa
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puhhh, also das ist glaub individuell , hab da keine ahnung
nur hast du dich zb. mal gefragt warum diese AUDIO-CDR Rohlinge so teuer sind? da sind einfach noch SUISA gebühren mit drin, weil die wohl davon ausgehen das ein 08/15 user immer so ne Audio-CDR kauft um ne musik cd zu kopieren.
ich denke die suisa hat da selber nicht so den durchblick, wie wärs mal mit nem interview von nem arrangierten tweakerlii mit der suisa?
das würd mich persönlich schon sehr interessieren wie genau das aussieht , bzw. wohin die ganzen abgaben fliessen, und inwiefern man sich "legal" kaufen kann ...
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Ja, wäre noch ne gute Sache, welcher Nutzer soll auch bei diesen vielen Tarifen noch den Durchblick behalten?
T A R I F E
Übersicht über unsere Tarife:
Musik kann sehr vielfältig eingesetzt werden. Deshalb gibt es rund 30 Tarife (Preisbestimmungen), welche die unterschiedlichen Musikverwendungen berücksichtigen.
Einige dieser Tarife finden Sie in der Folge im Originaltext. Wer einen kurzen Überblick gewinnen will, kann sich an die entsprechenden Merkblätter halten.
Gleichzeitig haben Sie auch Gelegenheit, uns Ihre Musikanlässe anzumelden. Entsprechende Fragebogen und Formulare finden Sie ebenfalls angefügt.
Leider ist es vorderhand noch nicht möglich, die Formulare "online" übers Internet auszufüllen oder zu schicken, da wir auf dem Formular die Originalunterschrift benötigen.Allgemeiner Teil Allgemein gültige Bestimmungen für alle Tarife bzw. Musiknutzungen
Gemeinsamer Tarif 3a (GT 3a) Empfang von Sendungen, Aufführungen mit Ton- und Tonbild-Trägern zur allgemeinen Hintergrund-Unterhaltung
Gemeinsamer Tarif 3b (GT 3b) Bahnen, Flugzeuge, Reisecars, Reklame-Lautsprecher-Wagen, Schaustellergeschäfte, Schiffe
Gemeinsamer Tarif 4a (GT 4a) Leerkassettenvergütung
Gemeinsamer Tarif 4b (GT 4b) Vergütung auf CD-R/RW data
Gemeinsamer Tarif 4c (GT 4c) Vergütug auf bespielbaren DVD
Gemeinsamer Tarif 5 (GT 5) Vermieten von Werkexemplaren z.B Vermietung von Tonträger und Tonbildträger (Video, DVD)
Gemeinsamer Tarif C (GT C) Kirchen und andere religiöse Gemeinschaften
Gemeinsamer Tarif H (GT H) Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im Gastgewerbe
Gemeinsamer Tarif Hb (GT Hb) Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung ausserhalb des Gastgewerbes
Gemeinsamer Tarif HV (GT HV) Hotel-Video
Gemeinsamer Tarif K (GT K) Konzerte und konzertähnliche Darbietungen
Gemeinsamer Tarif L (GT L) Unterricht in Tanz, Gymnastik und Ballett
Gemeinsamer Tarif Ma (GT Ma) Musikautomaten
Gemeinsamer Tarif S (GT S) Sender
Gemeinsamer Tarif T (GT T) Tonbildträger-Vorführungen gegen Eintritt (ohne Kinos), Telekiosk, Audiotex-, Videotex- und ähnliche Dienste, Empfang von Sendungen auf Grossbildschirmen
Gemeinsamer Tarif Y (GT Y) Abonnements-Radio und -Fernsehen
Gemeinsamer Tarif Z (GT Z) Zirkus
Tarif A Sendungen der SRG SSR idée suisse (ohne Werbesendungen)
Tarif B Musikvereinigungen
Tarif D Konzertgesellschaften
Tarif Dc Orchestervereine
Tarif PA Herstellung von Musikdosen (Musikspielwerke)
Tarif PI Aufnehmen von Musik auf Tonträger, die ans Publikum abgegeben werden (ohne Musikdosen) z.B. CD's, Kassetten, Minidisc, Schallplatten
Tarif PN Aufnehmen von Musik auf Tonträger, die nicht ans Publikum abgegeben werden z.B. Aufnahmen für Werbesendungen
Tarif VI Aufnehmen von Musik auf Tonbildträger, die ans Publikum abgegeben werden, z.B. Videokassetten, DVD, CD-ROM etc. mit Musikinhalt, die zum Verkauf, zur Vermietung oder Gratisabgabe bestimmt sind
Tarif VN Aufnehmen von Musik auf Tonbild-Träger, die nicht ans Publikum abgegeben werden
Tarif VN (TV-Spot Sendungen) Aufnehmen von Musik auf Tonbild-Träger, die nicht ans Publikum abgegeben werden
Tarif W Werbesendungen der SRG SSR idée suisseDie hocken in Zürich, Lausanne und Lugano, wer meldet sich freiwillig für ein Interview?
gamebase.ch vielleicht auch dran interessiert.. -
ich bin ein offizeller interviewer von gamebase ... aber was würde euch denn daran interessieren ? liefert mir ein paar fragen und ich ziehe es durch ; )
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Also, grad mal die erste Frage:
Warum gibt es auf CD- und DVD-Rohlingen eine SUISA-Abgabe, die können ja auch für das Backup von eigenen Daten benützt werden und müssen nicht zwingend für Musikraubkopien genutzt werden?
Zusammengestellte Musik-CDs mit Tracks von verschiedenen gekauften CDs sind ja auch absolut legal, und es gibt keinen Sinn, das da doppelt bezahlt wird.Sollte die Musik- und Filmindustrie nicht endlich erkennen, das die Tauschbörsenuser Musik und Filme zu einem angemessenen Preis kaufen würde?
Die momentanen, sehr hohen Preise sind leider überhaupt nicht gerechtfertigt..Werden durch diese hohen Preise nicht die Leute, die noch CDs kaufen doppelt bestraft?
Mehr fällt mir momentan gerade nicht ein..