Notebook gestohlen, was nun ?

  • nun, wenn du hilfe möchtest, solltest du dein bestmögliches dazu beitragen. aber du zeigst dich überhaupt ned kooperativ, sondern schwaffelst nur unglaubliches zeug...


    und so wie ich die ganze sache hier sehe, hast du bei der "Firma" ordentliche scheisse gebaut und denen wohl finanziellen schaden zugefügt und sie behalten dein notebook nun als schadenstilgung.


    anders lässt sich die sache für mich nicht erklären!



    und da ist das verhalten der "Firma" nach dem Moto "Schlägst du mir in die Fresse, schlag ich dir in die Fresse" zwar menschlich, rechtlich aber nicht ganz in ordnung.


  • Wie gesagt, ein bischen Transparenz würde hier wirklich nicht schaden Bart.

  • was soll ihm das bringen hier persönlich zu werden (sinn des topics dahingestellt), hier hats kaum jemand, der ihm wirklich kompetente antwort geben kann, bzw. es hätte jemand, aber der hat wohl sonst genug um die ohren als das hier zu lesen


    |---> it MUST be a spoon! <---|


      

  • was soll ich noch mehr sagen ?


    Ich habe von der Firma als gegenleistung für meine Dienste ein Büro bekommen ( ohne Vertrag ).
    Darin hatte ich einen PC Server und eben dieses Notebook.
    Nun nachner Zeit habe ich aus welchem grund auch immer, ist nicht relevant für die einen Designer organisiert, welcher paar sachen macht, web, print und co. Nun ich denke irgendwie hat der Designer dann mich in den Wind gestellt.
    Danach unterstellte mir die Firma, ich würde Geschäftsinterne Daten lesen, Emails und co, was überhaupt nicht stimmt, interessiert mich auch überhaupt nicht, was die machen. Ab diesem Tag blockieren Sie komplett alles und ich krieg nur noch nen Brief von deren Anwalt.
    Das ist die kurz version, welche eigentlich alles relevante darin enthalten.
    In meinem Büro sind etliche Sachen von mir. u.a ein Rack, Monitor u.s.w.
    Die wollen nun aufeinmal nichts mehr wissen.
    Ich habe Zeugen, die bezeugen, dass mein Notebook in dem Büro war, sowie auch andere Sachen von mir.
    Auf die offene Rechnung, kann ich gerade verzichten, mir geht es um dieses Notebook, da dies schon einiges ausmacht.


    Hoffe das ist mal genug transparenz, mehr muss man dazu nicht wissen. Wenn jemand den hintergedanken hat, mich als dumm dazustellen, soll er lieber nicht posten, weil sowas brauch ich nun echt nicht und bringt mich und andere nur unnötig auf die Palme.

  • damit kann man doch schon einiges mehr anfangen...wobei ich damit nicht sagen will, dass ich was damit anfangen kann, da ich mit recht überhaupt nix am hut hab...

    Let's mod something !
    Intel Core i7 12700K - Asus PRIME Z690-A - Kingston FURY Renegade 6000 MHz 2x 16 GB - MSI GeForce RTX 3090 GAMING X TRIO -
    be quiet! Silent Base 800 - Pure Rock CPU Cooler - System Power 8

  • naja, von denen die hier gross rumposten wegen transparenz kann eh keiner eine wirklich kompetente Antwort, bzw. Lösungsvorschlag posten. ;)

  • immerhin kann man mit dem schon mehr anfangen, als wenn es nur heisst: das notebook ist gestohlen worden.


    also wenn die schon ihren anwalt eingeschaltet haben würde ich persönlich nichts selber unternehmen, da du im paragraphen-wald sowieso von anfang an verloren hast. eigener anwalt muss her.

    PC: P2 350, Asus Intel 440BX, ATI RAGE Pro 8mb + Diamond Monster 3D II X200 12mb, WD 6.4 GB , 128 mb Ram, Toshiba 36fach, Logitech MX500 (Fanta-getestet)
    Monitor: Compaq S700
    Sound: Logitech Z-560 (rockt wie die sau !), Creative MegaWorks 550


    www.dst-eSports.com

  • Bart
    danke für die etwas genauere schilderung. an deiner stelle würd ich mal das problem auf http://www.recht.de/phpbb/ posten. ist zwar das deutsche recht, wird sich in diesem fall aber kaum gross unterscheiden vom schweizerischen. aber mit eigenrecherge wirste wohl nicht mehr weit kommen. ein eigener anwalt wäre wirklich das beste. schon nur die sache mit geschäftsinternen daten ist ein dschungel. dort spielt dann wirklich jedes detail eine rolle.

  • Zitat

    Original von stAni-boy
    und so wie ich die ganze sache hier sehe, hast du bei der "Firma" ordentliche scheisse gebaut und denen wohl finanziellen schaden zugefügt und sie behalten dein notebook nun als schadenstilgung.


    LOL - sonst geht's Dir aber irgendwie noch einigermassen gut? :stupid


    Das lässt sich aus dem bisher geschilderten nun wirklich nicht herauslesen, und zudem finde ich's eine Frechheit, ihm das vorzuwerfen, nachdem er einfach mal gefragt hat, was er in dem Fall tun kann, um sein Notebook zurückzubekommen!


    Zudem rechtfertigt nicht mal Deine version, das NB zurückzubehalten.


    Das ist ja schon der Gipfel, aber ich hab's auch schon erlebt: da schildert man eine neutrale Situation und am Schluss ist man noch der Arsch :stupid


    Und: nein, ich kenne Bart nicht persönlich und ergreife auch nicht einfach für ihn Partei, sondern gebe ihm nur einen Tipp, wie ich vorgehen würde. Ob die Sache genau so ist, wie er schreibt, wird sich ja herausstellen, wenn er gemäss Angaben eines Juristen die Sachen zusammenstellt.

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

    3 Mal editiert, zuletzt von Sh@rky ()

  • Zitat

    Original von Bart
    das Geld für einen eigenen anwalt hab ich nicht.


    So wie Du die Situation beschreibst, wirst Du um einen Anwalt nicht herumkommen. Und wenn's nur ein Beobachter-Jurist ist - der kann Dir gratis genau sagen, wie Du vorgehen musst.


    Ich bin nicht Jurist, aber ich würde die Firma wie gesagt mahnen, das NB innert 5 tagen herauszugeben und die Betreibung für die geschuldeten Dienstleistungen androhen, wenn Du noch was zugute hast und das auch belegen kannst.

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • das mit den offenen Rechnugen wird wohl schwer, da wird keinen Vertrag haben. Jedoch hat die Firma einiges an Hardware welche diese mir einfach nicht geben wollen.
    Die Mahnung verlässt diese Woche eingeschrieben mein haus und hat eine Frist von 5 Tagen. Sollte ich bis dahin nichts hören schalte ich die Polizei ein.
    Den Beobachter habe ich nun mal aboniert und werde da danna uch mal nachfragen ;)


    Bin da sehr glücklich über jeden Tip, welche mir nicht irgendwelche bösen sachen unterstellt.

  • Sind per Mund abgemachte sachen nicht auch irgendwie ein Vertrag? (Leider nicht beweisbar)

    Haupt Sys: Aerocool MATX Case, Gigabyte GA-MA74GM-S2H mit Onboard Radeon 2100, AMD Athlon 64 X2 5200+, Kingston 2GB Ram, Seagate 750GB HDD.
    Server: ASUS PSCH-L Server MoBo, Intel Celeron 2.8GHz, 512 MB Ram, Maxtor 40GB OS Disk, Areca ARC-1130 12-port PCI-X to SATA II RAID mit 8x Samsung 250GB 4x Samsung 500GB 1x Seagate 200GB, Casetek CK-1022-5, 500Watt NT
    NAS: Synology DS216+, 2x Seagate Green 2TB
    Laptop: Dell XPS M1330 Schwarz. Dell Vostro 3550. Lenovo Yoga 700
    Carputer: Voom2 Carpcgehäuse, Zotac IONITX P-E, 4GB Ram, 650GB HDD, 7" Touchscreen LCD.

  • Zitat

    Original von Sh@rky
    LOL - sonst geht's Dir aber irgendwie noch einigermassen gut? :stupid


    muss das sein?


    Zitat

    Original von Sh@rky
    Das lässt sich aus dem bisher geschilderten nun wirklich nicht herauslesen, und zudem finde ich's eine Frechheit, ihm das vorzuwerfen, nachdem er einfach mal gefragt hat, was er in dem Fall tun kann, um sein Notebook zurückzubekommen!


    nun, warum sollte denn jemand sein teures notebook unterschlagen? (k, im nachhinein wegen evt. internen daten aufm notebook?!). und ich hab die ganze sache jetzt halt ein bisschen kritisch betrachtet.


    Zitat

    Original von Sh@rky
    Zudem rechtfertigt nicht mal Deine version, das NB zurückzubehalten.


    Zitat

    Original von stAni-boy
    und da ist das verhalten der "Firma" nach dem Moto "Schlägst du mir in die Fresse, schlag ich dir in die Fresse" zwar menschlich, rechtlich aber nicht ganz in ordnung.


    Das ist ja schon der Gipfel, aber ich hab's auch schon erlebt: da schildert man seine Sicht der Dinge und am Schluss ist man noch der Arsch :stupid

  • Zitat

    Original von Bart
    ich frag mich grad in welchem unterforum von recht.de ich das posten soll ;)
    jemand ne idee ?


    Ja; gar nicht bei recht.de sondern in ch.soc.law posten.


    Gruäss,
    chrlen.

  • Zitat

    Original von cmram
    Sind per Mund abgemachte sachen nicht auch irgendwie ein Vertrag? (Leider nicht beweisbar)


    OR Art. 1:
    1 Zum Abschlusse eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich.
    2 Sie kann eine ausdrückliche oder stillschweigende sein.


    OR Art. 11:
    1 Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz eine solche vorschreibt.
    2 Ist über Bedeutung und Wirkung einer gesetzlich vorgeschriebenen Form nicht etwas anderes bestimmt, so hängt von deren Beobachtung die Gültigkeit des Vertrages ab.


    vielleicht hilft dir das weiter ;)


    EDIT: bin mir jetzt aber gerade nicht sicher, ob das nur betreffend Arbeitsleistungen/Kauf anzuwenden ist...

  • Zitat

    Original von Bart
    Den Beobachter habe ich nun mal aboniert und werde da danna uch mal nachfragen ;)


    Statt dem Beobachter hätte ich mir einen Rechtsschutz "aboniert". Kostet nicht die Welt und da kriegt man glaub mehr Hilfe

    ... mir ist beim Lesen auch gleich das Monokel ins Martini-Glas gefallen!

  • mündliche Verträge sind auch Verträge...


    jedoch der Kläger ist der, der beweisen muss, was bei mündlichen Verträgen schwierig wird...

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