ZitatAlles anzeigenOriginal von BLJ
den bootloader kann man schon ändern. So lange das IPhone lauffähig ist... also wenn ein 'leichter' HW defekt vorhanden ist kann man den Bootloader wohl zurücksetzen und garantie beanspruchen. Wenn das Dingens aber überhaupt nicht mehr lauft, tja.. ist's ne Frage davon wie viel Mühe sich Apple macht rauszufinden welcher Bootloader drauf is...
kann ja auch mit AT&T in der Schweiz telefonieren.. also mit müssen ist nix, und wenns nicht sein muss, dann ists ihre Beweislast...
Aber wenn man gar keine Registrierung bei AT&T aufweisen kann ist das schon ein Beweis, nicht?
Man müsste sich ja von zuhause aus registrieren, bevor man das iPhone nutzen darf.
Und da kann man unmöglich nach etwa 9 Monaten kommen und sagen: Ach.. Öhm.. ich hab' mich vergessen anzumelden
Dass man auch in der Schweiz mit unter einem solchen Vertrag telefonieren kann.. Durchaus.
Nur können sie das eben so wie ich das erwähnt habe, beweisen, dass man's nicht tut.Also doch keine Garantie?
Poly: Quellen? User die das schon gemacht haben?