Privathaftpflicht / Hausrat

  • Ich war gerade etwas schockiert, ich habe seit 3 Jahren keine Haftpflichtversicherung und da lese ich folgendes auf Comparis:


    Zitat

    Ohne Haftpflicht-Versicherung haften Sie selbst für den verursachten Schaden und zwar unbegrenzt sowohl mit dem Privatvermögen als auch mit dem jetzigen und künftigen Einkommen. Mit einer Haftpflicht-Versicherung ist im Schadenfall die Gefahr einer finanziellen Katastrophe gebannt. Die Versicherung kommt für den gesamten Schaden auf. Zum Beispiel: Sachschaden, Heilungskosten, Schmerzensgeld, Entschädigung für den Lohnausfall oder gar eine Invaliditäts- oder Hinterlassenenrente.


    Wohnt man als Lehrling bei den Eltern oder hat ein Einkommen, wird man nicht mehr durch die Haftpflichtversicherung der Eltern gedeckt.


    Ich bin Student und habe ein kleines Einkommen aus Nebentätigkeit, also muss ich eine Privathaftplicht abschliessen.


    Jetzt muss ich wirklich einfach *shiiit* sagen, bin ich doch seither x-verschiedene Autos von anderen Kollegen gefahren. Hätte ich einen schlimmen Umfall gebaut, kann das ja locker mal in den Millionenbetrag gehen.


    Ich wollte von euch wissen, wie ihr so versichert seit? Da ich die KK bei Visana habe werde ich vermutlich auch die Haftpflicht darüber mache?


    Liebe Grüsse
    Vontobel

  • Also, ich würde an deiner Stelle die Haftpflicht bei der Zürich machen. Habe ich auch gemacht. War laut Comparis die günstigste. Aber Achtung: Wenn du eine Haftpflicht hast, musst du den Fremdlenkerschutz in die Versicherung integrieren, weil die "normale" Haftpflicht zahlt nicht, wenn du einen Unfall mit dem Auto eines Freundes machst. Bei der Zürich kostet das Paket um die CHF 150, also wirklich nicht die Welt.


    Betr. der Situation als Lehrling: Deine Eltern können dich, so wie mir ist, in ihre Versicherung integrieren. Sie zahlen dann ein bisschen mehr, dafür bist du auch abgesichert. Aber nach dem Abschluss der Lehre geht das nicht mehr. Wie es ist, wenn man danach kein Einkommen hat oder studiert, das kann ich dir nicht sagen.

  • Ich habe bei meiner Privathaftpflicht auch diesen Zusatz für das lenken fremder Autos.


    Wie ist das bei den Autos?
    Es muss doch jeder Autobesitzer eine obligatorische Haftpflicht für seinen Wagen haben. Was deckt denn dieser besagte Zusatz? Schaden am Fahrzeug?



    Nur damit auch noch ne andere Versicherung genannt ist, Mobiliar. Ist ne Genossenschaft. Wenn die gut wirtschaftet werden die Prämien verbilligt.

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

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  • Zitat

    Original von SneakBite


    Betr. der Situation als Lehrling: Deine Eltern können dich, so wie mir ist, in ihre Versicherung integrieren. Sie zahlen dann ein bisschen mehr, dafür bist du auch abgesichert. Aber nach dem Abschluss der Lehre geht das nicht mehr. Wie es ist, wenn man danach kein Einkommen hat oder studiert, das kann ich dir nicht sagen.


    Das ist richtig, ich bin bei meinen Eltern mitversichert (bin noch in der Lehre)

  • Dieser Zusatz betr. der Fremdlenker-Deckung ist auch in der Privathaftpflicht drinnen, aber eben, nicht unbedingt "automatisch", sprich man muss es erwähnen, dass man das auch abgedeckt haben muss.


    Das stimmt, dass jeder Fahrzeuglenker eine obligatorische Haftpflicht für sein Auto haben muss. Doch was deckt die Haftpflicht? Die Haftpflicht deckt Schäden an Dritten. Sprich wenn du mit deinem Auto einen Unfall baust, bezahlt die Haftpflicht die Schäden am Auto des anderen, wenn du Schuld bist, bzw. wenn einer in dich reinfährt, bezahlt dessen Haftpflicht deinen Schaden. Wenn du Schuld bist, läuft der Schaden an deinem Fahrzeug über die Kasko.


    Wenn du einem Freund dein Auto gibst und der baut einen Unfall kannst du ja nichts dafür. Deshalb muss dann dein Freund bezahlen, bzw. dessen Haftpflicht, weil dein Freund Schaden an Dritten verursacht hat, sprich ein deinem Auto und dem anderen Auto. Wenn er keine Haftpflicht hat, müsste er diesen Schaden aus eigener Tasche bezahlen, ausser du bist so generös und sagst, weil der diesen Zusatz nicht in der Privat-Haftpflicht hat, dass du gefahren bist. Dann trägst aber du den Selbstbehalt und musst deine Versicherungsprämie wird auch teurer.


    Du siehst, Haftpflicht ist eigentlich ganz einfach: Haftpflicht deckt jegliche Schäden an Dritten. Aber eben, die Haftpflicht die du obligatorisch in der Autoversicherung hast, ist keine Privathaftpflicht. Diese greift auch, wenn du beispielsweise betrunken den neuen LCD-TV eines Freundes von dir schrottest, jemandem seine Wohung anzündest, irgendwelches Inventar zerstörst etc.

    Greeeeeeeeeeez SneakBite

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  • Einige lustige Versicherungszitate gesammelt von einer V-Gesellschaft:



    Die Massage hat meinem Handgelenk wieder auf die Beine geholfen.


    Ein Fußgänger rannte in mich, und verschwand wortlos unter meinem Wagen.


    Ich habe noch nie Fahrerflucht begangen; im Gegenteil, ich musste immer weggetragen werden


    Ich überfuhr einen Mann. Er gab seine Schuld zu, da ihm dies schon einmal passiert war.


    Der Fußgänger hatte anscheinend keine Ahnung, in welche Richtung er gehen sollte, und so überfuhr ich ihn.


    Ihre Argumente sind wirklich schwach. Für solche faulen Ausreden müssen Sie sich einen Dümmeren suchen, aber den werden Sie kaum finden.


    Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn Sie dieses Schreiben nicht erhalten haben.


    Nachdem ich vierzig Jahre gefahren war, schlief ich am Lenkrad ein

  • Mit dem Fremdlenkerzusatz ist nur das AUTO des Kollegen gedeckt. Der damit entstandene sachschaden ist durch die Haftpflichtversicherung des Autos gedeckt (die hat übrigens IMMER vorrang)...


    Fährst du ein Auto, welches eine Vollkasko hat mit 1000.- selbstbehalt, du fährst das ding in den Baum und hast 500.- selbstbehalt bei deiner PrivatHP, so musst du 1000.- zahlen, weil die Versicherung des Autos vorrang hat


    |---> it MUST be a spoon! <---|


      

  • Aufklärung zur Zusatzversicherung:
    http://www.comparis.ch/auto/fo…sage.aspx?IntMessage=7583


    Die Autohaftpflicht deckt alle Schäden an Fremdfahrzeugen, Menschen und Sachen.


    Wenn das geliehene Auto keine Vollkasko hat, dann deckt der Zusatz den Schaden an dem Fahrzeug und wohl auch den Bonusverlust.



    Also, auch wenn du ohne Privathaftplicht mit einem Auto vom Kollegen einen Unfall baust, kommst du schlimmstenfalls für den Schaden am Auto auf. Nicht für die Millionen die die Wiederherstellung des überfahrenen Fussgängers kostet.

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

  • Ah okey, habe ich nicht gewusst. Ich dachte, wenn ich mit ner Privat-HP mit dem Auto eines Freundes fahre und einen Unfall baue, dann würde meine Privat HP beide Schäden bezahlen: Den Schadem am anderen Fahrzeug und den Schaden am Fahrezeug meines Freundes. Weil wenn der Schaden am anderen Fahrzeug über die Auto HP meines Freundes läuft, muss der ja dann mehr Versicherungsprämien bezahlen. Oder ist das in dem Falle dann nicht so?


    Und um das andere Beispiel abzudecken:


    Nehmen wir mal an, mein Freund hat sein Auto bei der Generali versichert mit Selbstbehalt CHF 1000.


    Ich habe die Privat-HP mit Selbstbehalt CHF 500


    Wenn ich also jetzt mit dem Auto meines Freundes einen Unfall baue, dann bekomme ich eine Rechnung des Selbstbehaltes meines Freundes von der Generali zugestellt, den Selbstbehalt von CHF 500 meiner Versicherung wird mir aber nicht verrechnet?


    2cool4u: Wer würden denn den "Schaden" am Fussgänger übernehmen? Jemand muss dafür ja grade stehen.


    Ach ja, heisst das demnach: Ich habe bei meinem Alfa Vollkasko.


    Wenn ich meinen Alfa jetzt einem Freund ausleihe und der baut einen Unfall, dann deckt also meine Vollkasko und meine Auto Haftpflicht die kompletten Schäden an beiden involvierten Fahrzeugen und die Privat-HP meines Freundes bezahlt mir den Bonusverlust, bzw. meiner Versicherung? Das kann ja nicht so ganz sein oder?

    Greeeeeeeeeeez SneakBite

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  • Die obligatorische Haftpflicht bei Autos ist darum obligatorisch, weil vom Betrieb eines Fahrzeuges eine erhöhte Gefahr ausgeht. (Gefährdungshaftung?)
    Da ist es natürlich nicht zulässig, dass dies irgendwie ausgeschlossen oder umgangen werden kann. Darum kommt die AutoHP immer für alle Schäden an fremdem Eigentum und Leben auf.


    Ohne Versicherungsexperte zu sein, aber mit ein bisschen juristischem Hintergrund vermute ich, dass nicht du die Rechnung der Versicherung deines Freundes bekommst, sondern er. (Er hat ja den Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen) Und er dich auf Schadenersatz verklagen wird, weil du den Schaden verursacht hast. Der Schaden wird dann wohl auch den Bonusverlust einschliessen.

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  • Ich habe kein Auto und demnach keine Autohaftplicht auf ein Fahrzeug, aber sagen wir, ich hätte ein Lenkerzusatz und fahre das Auto meines Kollegen, wenn ich einen Umfall baue, totalschaden und einer stirbt, dann habe ich meinen Selbstbehalt der Privathaftplicht und der Rest wird bezahlt?


    Irgendwie alles komisch



    Früher war das alles noch einfacher, im Sinne von, so wie du mir, so ich dir :D gab zwar mehr tote, aber vom Prinzip sehr einfach.

  • Ja, müsste schon so sein!

    Bremsen macht die Felge dreckig!
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    DutcheKa (04:41 PM) : aye, skipper ;)
    ...Weasel stopped DLS spamming-spree!
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  • Versicherungstechnisch ja. Bei so einem vergehen, sprich wenn du Schuld bist, kommt natürlich noch ein Gerichtsverfahren auf dich zu. Das trägst du natürlich auf eigene Kappe, sprich Verfahrenskosten, Bussgelder, Ausweisentzug etc. Sprich eben versicherungstechnisch ja, strafrechtlich nein.

  • eben, die Autohaftpflicht gilt ja für das Auto und versichert alles was damit passiert. Wenn du ein Auto leihst, dann muss es für dieses Auto eine Versicherung geben und damit ist alles versichert, was du überfährst.


    Die Privathaftpflicht lautet auf dich und versichert das, was du anstellst.

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  • Zitat

    Original von Vontobel
    Ich habe kein Auto und demnach keine Autohaftplicht auf ein Fahrzeug, aber sagen wir, ich hätte ein Lenkerzusatz und fahre das Auto meines Kollegen, wenn ich einen Umfall baue, totalschaden und einer stirbt, dann habe ich meinen Selbstbehalt der Privathaftplicht und der Rest wird bezahlt?


    Ja eben nur jein... Wenn das Auto eine Vollkasko hat(te), so bezahlt diese den schaden am fahrzeug. Da ist der Selbstbehalt bei jungen Lenkern oft höher als jener der Privathaftpflicht...


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